Unterschrift auf Kreditkarte, verschrieben

  • Ich hätte es nicht gewusst ... und irgendwie kann ich es noch immer nicht glauben.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Wo hast du das her?

    Mal irgendwo gelesen. Da ich mir dachte, dass die Frage kommt, hab ich auch mal ne Runde gegooglet - aber leider nix passendes gefunden.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Mal irgendwo gelesen. Da ich mir dachte, dass die Frage kommt, hab ich auch mal ne Runde gegooglet - aber leider nix passendes gefunden.


    Sorry, nichts gegen dich, aber "irgendwo mal gelesen" :confused: :rolleyes:


    Normalerweise musst du dich eindeutig als Karteninhaber identifizieren können - sowohl bei Antragstellung als auch rein theoretisch bei jeder Bezahlung.


    Es ist richtig, dass dein im Ausweis eingetragener Künstlername verwendet werden darf, nicht jedoch ein frei wählbarer Name - schon aus Gründen des Abgleichs mit dem Abrechnungskonto.


    Und so habe ich das irgendwo mal - während meiner Banksausbildung - gelesen ;)

  • Man hat in Deutschland freie Namenswahl seit ein paar Jahren, und da kann man sich nennen und unterschreiben wie man Lust und Laune hat, solange niemand betrogen wird oder man vor Gericht etc. steht.
    So hab ich es jedenfalls auf die schnelle im Lexikon der Rechtsirrtümer gefunden.
    Wo steht denn dass die Unterschrift wie der Name auf der Vorderseite sein muss?? Nirgends, Richtig. Also kann ich auch 3 Kreuze, 2 Kreise, Roland Kaiser oder eben Telefon-Treff auf der Karte unterschreiben. ;)


    Trialer

    Rentenretter

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Sorry, nichts gegen dich, aber "irgendwo mal gelesen" :confused: :rolleyes:

    Hast du zu allem was dir im Kopf rumfleucht immer die Quelle parat? Gratuliere :D Wenn ich die Quelle finde, reiche ich sie nach, keine Sorge :)


    Soweit ich weiss, sind auch beliebige Abkuerzungen machbar. Also z.B. "M Mustermann". Der Platz auf der Karte ist begrenzt, und nicht umsonst waehlt der Kunde selbst, wie sein Name auf der Karte erscheinen soll.


    Aber andersrum, Frage an den Fachmann: Wenn die Karte auf "Max Mustermann" laeuft, auf der Rueckseite aber mit "Klaus Schmidt" unterschrieben ist, und auch der Zahlungsbeleg auf die gleiche Art gegengezeichnet wird - ist das gueltig?


    Edit: Trialer: Genau das hab ich auch gelesen, danke :) Kein Wunder, dass ich da online nix finde ;) Hat allerdings nicht direkt was mit Kreditkarten zu tun, beantwortet aber meine Frage oben.

  • Geil, dann wird auf meiner nächsten Karte "Max Power" stehen :D

    Klicke hier für ein nerviges Klick-Geräusch

  • oder "Darth Vader"

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • hab' vor zwei Monaten ausversehen meine EC-Karte mitgewaschen :D, danach war logischerweise meine Unterschrift auf dem Papierstreifen fast vollkommen weg (und auch selbst sah der gute nicht mehr ganz so taufrisch aus ;)), hab einfach nochmal neu meinen Namen drauf geschrieben und seitdem nicht einmal ein Problem gehabt!


    Klingt vielleicht ein wenig radikal, ist aber auf jeden Fall mal ein potenter Versuch ;))

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Klingt vielleicht ein wenig radikal, ist aber auf jeden Fall mal ein potenter Versuch ;))


    Man(n) kann sich das Leben schwer machen, muß Man(n) aber nicht.


    Ein Anruf, und man hat eine neue Karte :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Man hat in Deutschland freie Namenswahl seit ein paar Jahren, und da kann man sich nennen und unterschreiben wie man Lust und Laune hat, solange niemand betrogen wird oder man vor Gericht etc. steht.
    So hab ich es jedenfalls auf die schnelle im Lexikon der Rechtsirrtümer gefunden.
    Wo steht denn dass die Unterschrift wie der Name auf der Vorderseite sein muss?? Nirgends, Richtig. Also kann ich auch 3 Kreuze, 2 Kreise, Roland Kaiser oder eben Telefon-Treff auf der Karte unterschreiben. ;)


    Trialer


    Sorry, aber das kann ich ehrlich gesagt nicht glauben. Freie Namenswahl bedeutet lediglich, dass du deinem Kind bzw. dir selbst nach Beantragung und Genehmigung (!) einen dir frei wählbaren Namen geben darfst. Siehe hierzu u.a. Urteile zu den Prozessen der Kindesnamen "Ikea" oder "Coca Cola". Siehe hierzu auch das Namensänderungsgesetz.


    Du darfst u.a. auch keine Kreise und Kreuze machen - ausser du bist als Analphabet identifiziert, dann darfst du mit 3 Kreuzen unterzeichnen.


    Mal wieder sehr, sehr gefährliches Halbwissen hier...


    EDIT:

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Aber andersrum, Frage an den Fachmann: Wenn die Karte auf "Max Mustermann" laeuft, auf der Rueckseite aber mit "Klaus Schmidt" unterschrieben ist, und auch der Zahlungsbeleg auf die gleiche Art gegengezeichnet wird - ist das gueltig?


    In solch einem Fall sollte nach einer Identifikation verlangt werden. Da die Unterschrift - sofern erkennbar - nicht mit dem Namen des Karteninhabers übereinstimmt, ist der Zahlungsbeleg nicht gültig. Natürlich kannst du auf die Rückseite deiner Karte auch 3 rosa Herzchen als Unterschrift zeichnen, dieses führt aber zur Ungültigkeit der Karte. Ebenso wenn du mit einem falschen Namen unterschreibst. Da würde Betrügereien ja Tür und Tor geöffnet...demnächst kann ich auf meinem Ausweis auch mit "Das Idol" unterschreiben... :rolleyes:

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