Unterschrift auf Kreditkarte, verschrieben

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Es ging um die Unterschrift ;)


    Ja. Und die Unterschrift auf der Karte muss mit der Unterschrift des Lichtbildausweises übereinstimmen - so einfach ist das.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Bitte lies hierzu §126 Abs. 1 BGB und §440 ZPO.

    Ich hab erst mal Wikipedia gelesen: Bis zum 31. Oktober 2007 konnte ein Pseudonym in den Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden; zuständig waren dafür in der Regel die Meldeämter. Ab dem 1. November 2007 wurde dies abgeschafft. Unabhängig davon hat die Eintragung des Pseudonyms oder Künstlernamens in den Personalausweis keinerlei Rechtswirkung.


    Zulässig ist auch eine rechtsverbindliche Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt.

  • Tja ... oder gar nicht Unterschreiben! :)


    Ich hab hier 3 Kreditkarten (Amex Gold, Master, Visa) die alle drei schon seit Jahren im Einsatz sind und niemals unterschrieben wurden - einfach nur weil ich den Gedanken "Ich vergleiche Unterschriften und dann habe ich ne ganz tolle Sicherheit" schon immer absolut lächerlich fand. 1-2 x im jahr werde ich zwar von irgendwelchen Verkäufern aufgefordert zu Unterschreiben, aber da ich mich verweigere sind sie normalerweise mit dem Führerschein zufrieden. Abgesehen davon, habe ich es noch nie geschafft mit den billigen Kugelschreibern und der Mini-Fläsche die man normalerweise bekommt eine anständige Unterschrift zu leisten :)


    Keinuser

  • ...was wiederum nicht bedeutet, dass du dir auf der Karte irgendeinen Namen geben darfst - du legitimierst dich über deinen Ausweis. Und auf dem steht eben nicht dein Künstlername.


    Da nun auf der Vorderseite der Karte dein richtiger Name steht, musst du eine Unterschrift leisten, die zumindest aus deinem Nachnamen besteht - steht dort Mustermann, musst du mit Mustermann unterschreiben.


    EDIT:
    keinuser:
    Ob es überhaupt Sinn macht, ist eine andere Frage ;)


    Dir sollte allerdings klar sein, dass der bei Verlust und Missbrauch entstandene Schaden von dir zu tragen ist ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    ... musst du eine Unterschrift leisten, die zumindest aus deinem Nachnamen besteht - steht dort Mustermann, musst du mit Mustermann unterschreiben.


    Wo [Edit] im Gesetz [/Edit] steht das? Bitte belegen.


    Trialer

    Rentenretter

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    ...was wiederum nicht bedeutet, dass du dir auf der Karte irgendeinen Namen geben darfst - du legitimierst dich über deinen Ausweis. Und auf dem steht eben nicht dein Künstlername.

    Lies' dir halt selbst mal das Buch von RA Hoecker durch. Dort ist an Beispielen erlaeutert, was in Sachen Namensrecht moeglich ist.

    Zitat

    Dir sollte allerdings klar sein, dass der bei Verlust und Missbrauch entstandene Schaden von dir zu tragen ist ;)

    Hm. Und wie will man nachweisen, dass die Karte nicht unterschrieben war? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    "Unterschrift" ist rechtlich geregelt.


    Na dann zeig doch mal diese rechtliche Regelung :D

    Rentenretter

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Na dann zeig doch mal diese rechtliche Regelung :D


    S.o.


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Lies' dir halt selbst mal das Buch von RA Hoecker durch.


    Wer ist RA Hoecker?

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    "Unterschrift" ist rechtlich geregelt, s.o.

    Wo? "Namensunterschrift" vielleicht. "Unterschrift" nicht, zumindest nicht im BGB ;)


    Juristen treffen diese Unterscheidung wohl kaum willkuerlich ;)

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