Unterschrift auf Kreditkarte, verschrieben

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Mal wieder sehr, sehr gefährliches Halbwissen hier...


    Und selbst wenn das OK wäre, aber wer hat denn Bock hinter her im Laden mit einer Verkäuferin, die Ihren Job mal ernst nimmt, rum zu diskutieren.


    Also mal ehrlich, wie kann man überhaupt auf so eine Idee kommen :confused:


    Möchte mal euer Gesicht sehen, wenn euer Chef mal auf den nächsten "Gehaltschecks" mit Rudi Rüpel unterschreibt und es eine Bankangestellte dann mal ernst nimmt und die Überweisung nicht annimmt. :D :D :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Sorry, aber das kann ich ehrlich gesagt nicht glauben. Freie Namenswahl bedeutet lediglich, dass du deinem Kind bzw. dir selbst nach Beantragung und Genehmigung (!) einen dir frei wählbaren Namen geben darfst. Siehe hierzu u.a. Urteile zu den Prozessen der Kindesnamen "Ikea" oder "Coca Cola". Siehe hierzu auch das Namensänderungsgesetz.


    Du darfst u.a. auch keine Kreise und Kreuze machen - ausser du bist als Analphabet, dann darfst du mit 3 Kreuzen unterzeichnen.


    Mal wieder sehr, sehr gefährliches Halbwissen hier...


    Es ist ein Unterschied wie man wirklich heißt und wie man sich im täglichen Leben nennt. Wenn ich mich Apokalyotischer Reiter nennen möchte, kann ich das tun. Und dann kann ich auch so unterschreiben. Was sollte der Grund sein es nicht zu dürfen??
    Du gibst Dich ja nicht als ein anderer aus, sondern nennst Dich doch nur anders. Es entsteht kein Schaden dadurch!
    Wie gesagt muss man dann natürlich jederzeit bei einer solchen Aktion damit rechnen sich ausweisen zu müssen um seine Person zu bestätigen.


    Trialer

    Rentenretter

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    In solch einem Fall sollte nach einer Identifikation verlangt werden. Da die Unterschrift - sofern erkennbar - nicht mit dem Namen des Karteninhabers übereinstimmt, ist der Zahlungsbeleg nicht gültig. Natürlich kannst du auf die Rückseite deiner Karte auch 3 rosa Herzchen als Unterschrift zeichnen, dieses führt aber zur Ungültigkeit der Karte. Ebenso wenn du mit einem falschen Namen unterschreibst. Da würde Betrügereien ja Tür und Tor geöffnet...demnächst kann ich auf meinem Ausweis auch mit "Das Idol" unterschreiben... :rolleyes:

    Koenntest du in der Tat ;) Die Unterschrift weisst doch lediglich nach, dass ich der rechtmaessige Besitzer der Karte bin. Sonst nix. Entscheidend ist nur, dass die Unterschrift "eigenhaendig" ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Man(n) kann sich das Leben schwer machen, muß Man(n) aber nicht.


    Ein Anruf, und man hat eine neue Karte :D


    ...und ist je nach Gesellschaft/Kartentyp um einen nicht unerheblichen Betrag ärmer ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    ...und ist je nach Gesellschaft/Kartentyp um einen nicht unerheblichen Betrag ärmer ;)


    Tja, alles eine Frage der Geiz-ist-Geil Einstellung. Das was man vorher vermeintlich spart, bezahlt man halt an anderer Stelle :D (Es gibt keine KOSTENLOSE Kreditkarte, höchsten welche ohne Jahresbeitrag)

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Habe ich malso gerade gefunden:



    Der Begriff Unterschrift ist durchaus wörtlich zu nehmen. Eine Unterschrift liegt nur dann vor, wenn der Namenszug die über dem Namenszug stehende Erklärung räumlich abschließt. Zur Namensunterschrift reicht die Verwendung des Nachnamens aus. Die alleinige Verwendung des Vornamens genügt grundsätzlich nicht. Ausnahmen können bei Fürsten und Bischöfen sowie beim Rechtsverkehr unter Verwandten bestehen. Nur die Initialen (so genannte Paraphe) sind keine Unterschrift.


    Eine Unterzeichnung, die nicht mit der Namensunterschrift, sondern mit einem bloßen Handzeichen – das bekannteste sind drei Kreuze – erfolgt, bedarf der Beglaubigung durch einen Notar.


    Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an die Lesbarkeit einer Unterschrift. Einseitige Willenserklärungen (z.B. Kündigung, Anfechtung, Aufrechnung) sind unwirksam, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Drei lesbare Buchstaben reichen jedoch aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten.


    Zusammengefasst Du musst mit Deinem kompletten Familiennamen unterschreiben , mindestens 3 Buchstaben müssen lesbar sein . Kurzformen und Initialen sind nicht zulässig .
    Danke nochmal für den Link Drizzit , da steht doch alles . ;)

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    EDIT:



    In solch einem Fall sollte nach einer Identifikation verlangt werden. Da die Unterschrift - sofern erkennbar - nicht mit dem Namen des Karteninhabers übereinstimmt, ist der Zahlungsbeleg nicht gültig. Natürlich kannst du auf die Rückseite deiner Karte auch 3 rosa Herzchen als Unterschrift zeichnen, dieses führt aber zur Ungültigkeit der Karte. Ebenso wenn du mit einem falschen Namen unterschreibst. Da würde Betrügereien ja Tür und Tor geöffnet...demnächst kann ich auf meinem Ausweis auch mit "Das Idol" unterschreiben... :rolleyes:


    Ein Ausweis ist was amtliches, da muss soweit ich weiß eine korrekte Unterschrift drauf, aber ein Kassenzettel oder Bankkärtchen ist was anderes.
    Wo steht dass 3 Herzchen zur Ungültigkeit der Karte führen?? -> Halbwissen :rolleyes:


    Trialer

    Rentenretter

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Es ist ein Unterschied wie man wirklich heißt und wie man sich im täglichen Leben nennt. Wenn ich mich Apokalyotischer Reiter nennen möchte, kann ich das tun. Und dann kann ich auch so unterschreiben. Was sollte der Grund sein es nicht zu dürfen??
    Du gibst Dich ja nicht als ein anderer aus, sondern nennst Dich doch nur anders. Es entsteht kein Schaden dadurch!
    Wie gesagt muss man dann natürlich jederzeit bei einer solchen Aktion damit rechnen sich ausweisen zu müssen um seine Person zu bestätigen.


    Trialer


    Sorry, aber jetzt wird es doch etwas lächerlich. Klar, der Typ am Hamburger Bahnhof behauptet auch von sich, Gott zu sein. Darf der deswegen seine Kreditkarte auf "Gott" ausstellen lassen? Nein. Zu dem Antrag einer Kreditkarte gehört ein Identifikationspapier, also ein Lichtbildausweis. Auf diesem ist dein Name angegeben. Der Name auf der Kreditkarte muss mit dem Namen des Antragssteller - identifiziert durch einen Lichtbildausweis - übereinstimmen.


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Koenntest du in der Tat Die Unterschrift weisst doch lediglich nach, dass ich der rechtmaessige Besitzer der Karte bin. Sonst nix. Entscheidend ist nur, dass die Unterschrift "eigenhaendig" ist.


    Bitte lies hierzu §126 Abs. 1 BGB und §440 ZPO.


    EDIT:

    Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Ein Ausweis ist was amtliches, da muss soweit ich weiß eine korrekte Unterschrift drauf, aber ein Kassenzettel oder Bankkärtchen ist was anderes.
    Wo steht dass 3 Herzchen zur Ungültigkeit der Karte führen?? -> Halbwissen :rolleyes:


    Trialer


    Oh man. 3 Herzen sind keine Unterschrift!!!

  • Die Frage wäre auch, ob ein Kassenbon (den man ja dann unterschreibt) nicht im rechtlichen Sinne schon als Urkunde gilt.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Sorry, aber jetzt wird es doch etwas lächerlich. Klar, der Typ am Hamburger Bahnhof behauptet auch von sich, Gott zu sein. Darf der deswegen seine Kreditkarte auf "Gott" ausstellen lassen? Nein. Zu dem Antrag einer Kreditkarte gehört ein Identifikationspapier, also ein Lichtbildausweis. Auf diesem ist dein Name angegeben. Der Name auf der Kreditkarte muss mit dem Namen des Antragssteller - identifiziert durch einen Lichtbildausweis - übereinstimmen.




    Bitte lies hierzu §126 Abs. 1 BGB und §440 ZPO.


    Es ging um die Unterschrift ;)

    Rentenretter

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