Handys von TT, eBay und die Steuererklärung

  • als ersten Anhaltspunkt der Unternehmereigenschaft können wir mal hierauf Bezug nehmen:


    Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann´s gehen: http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm


    Wenn wir uns jetzt einig sind, daß regelmäßiges Verkaufen bei ebay gewerblich erfolgt, gibt es hier eine Auskunft zu der Frage:


    Zitat

    Original geschrieben von beeker
    Wobei mich sehr wundert, dass der Erlös des Handyverkaufs praktisch in voller Höhe steuerpflichtig sein soll ("0 Euro Anschaffungskosten"), die Barauszahlung, auch wenn sie die Fixkosten deutlich überschreitet ("Kostenerstattung"?), aber nicht.


    hierzu habe ich diesen Beitrag gefunden:


    Zitat

    Bilanzielle Behandlung von "Handysubventionen" auf Seiten des Empfängers


    ... Evident ist, dass bei Abschluss des Nutzungsvertrags und gleichzeitigem Erwerb eines Handys die buchungsrelevanten Daten kaum beschaffbar sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich an der derzeitigen Praxis - von Seiten des Zwischenhändlers wird nur der Saldo der Teilgeschäfte abgerechnet und ausgewiesen - nichts ändert und nur der Saldo der Teilgeschäfte abgerechnet und ausgewiesen wird. Bei der Lieferung eines subventionierten Handys sind nämlich die Höhe der Anschaffungskosten und die Subvention regelmäßig nicht in Erfahrung zu bringen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es daher vertretbar, nicht auf die Teilgeschäfte abzustellen und die Subvention und die Anschaffungskosten des Handys somit nicht gesondert zu erfassen.


    Vgl. Kußmaul, Delp, Meyering, BB 2004, 1551


    m.E ist also der subventionierte Kaufpreis ausschlaggebend als "Einkaufspreis". Die Kosten des Vertrages sind wie schon geschrieben lfd. Aufwand.

  • Wenn ich das so lese, lasse ich in Zukunft lieber alles sein, was mit eBay-Verkäufen zu tun hat.


    Dass man schon zu häufigem Verkauf der alten Klamotten seiner eigenen Kinder als Gewerblicher eingestuft werden kann, ist ja schon krass!!!


    Na gut, auf der kommenden Steuererklärung ist jedenfalls sicherheitshalber alles zu beschreiben, wenn man in nur zwei Monaten gleich neun Sachen verkauft hat.




    Wie kann man sich denn hinsichtlich der Vergangenheit gegen missgünstige Menschen absichern - wenn kein Gewerbe angemeldet war mangels besseren Wissens, man sich als privat gekennzeichnet hatte, und damit verbunden das Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Bedrohungsrisiken gibt es ja reichlich...


    1. man will was nur loswerden, muss gar zum Marktpreis sein, aber ein Händler bietet den gleichen Artikel zu einem viel höheren Preis an und will einem vor den Karren fahren,


    2. Bewertungserpressung.


    Ein Gewerbe anmelden (und gleich wieder abmelden und nie wieder was verkaufen?) ginge ja noch. Nur - rückwirkend?


    Kann so nicht jeder kommen und eine Abmahnung schicken, oder zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auffordern unter Inrechnungstellung von Anwaltskosten o.ä.?


    Gerade im zweiten Beispiel ist die eigene Anschrift dem Missgünstigen ja bekannt.




    Und/oder gibt es irgend eine Instanz in Deutschland, die das kostenlos, rechtsverbindlich, abmahnungs- und unterlassungserklärungssicher beurteilt, welchen Status man hat?

  • wieso?


    Wenn Du meinst, dass ich übertreibe, sag's bitte. Und warum meine aktuelle persönliche Krise unbegründet ist, trotz der Quellen von StebuEx.

  • @ beeker:


    Das meine ich ... ;)


    Die Steuerfahndung ist derzeit durch die Herren Zumwinkel, Pooth undwiesiealleheißenmögen mehr als ausgelastet.


    Und gegen "missgünstige Menschen" kann man sich ohnehin nicht absichern ... die können "jederzeit und überall" den eigenen Weg kreuzen - nicht nur bei Ebay. Und selbst, wenn man sich nicht einmal das geringste vorzuwerfen hat, droht dann massiver Ärger ... für jeden.


    "Allgemeines Lebensrisiko" nennt man das - und das ist weder ab- noch versicherbar! :cool:


    Gruß aus Wedau

  • Ich habe jetzt die ganzen steuerfachlichen Ausführungen hier nicht im Detail gelesen, aber ich kann sagen, wie ich mich dagegen absichere. Da ich auf einigen Gebieten (gerade bei Handys aber inzwischen nicht mehr) ein recht experimentierfreudiger Mensch bin und alle paar Wochen was Neues kaufe (und entsprechend das vorherige Teil bei ebay veräußere), könnte man rein aufgrund der Menge meiner Auktionen u.U. auch schon einen gewerbsmäßigen Handel unterstellen. Dass dies nicht der Fall ist, könnte ich im Fall der Fälle allerdings sehr leicht dadurch belegen, dass ich für jedes bei ebay verkaufte Teil nachweisen kann, was ich selbst dafür bezahlt habe, und dieser Anschaffungspreis - von ganz ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - immer höher war als der Verkaufserlös. Insofern wärs mir im Grunde sogar egal, wenn mich jemand dazu verdonnern würde, ein Gewerbe anzumelden. Dann würde ich nämlich die Differenz des gezahlten und eingenommenen Steueranteils vom Finanzamt erstattet bekommen - soll mir auch Recht sein. :D


    Dass das - erst recht wiederholte - Verkaufen von subventioniert erhaltenen Handys steuertechnisch natürlich ein wenig problematischer ist, ist eigentlich klar. Betrifft mich allerdings nicht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat


    m.E ist also der subventionierte Kaufpreis ausschlaggebend als "Einkaufspreis". Die Kosten des Vertrages sind wie schon geschrieben lfd. Aufwand.


    Würde das also bedeuten, dass wenn man ein Handy inkl. Vertrag für 0 Euro bekommt, dass dann diese 0 Euro als Anschaffungskosten gelten?

  • Anscheinend ja.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Insofern wärs mir im Grunde sogar egal, wenn mich jemand dazu verdonnern würde, ein Gewerbe anzumelden.


    Na ja, wenn man seine nichtselbständige Arbeit aus irgend einem Grund verliert, ist es aber mit einem Gewerbe z.B. sicherlich problematischer, Arbeitslosengeld zu bekommen.


    Irgendwie sollte das Leben nicht so kompliziert sein; wahrscheinlich ist das alles auch nur in Deutschland so.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ich habe jetzt die ganzen steuerfachlichen Ausführungen hier nicht im Detail gelesen, aber ich kann sagen, wie ich mich dagegen absichere. Da ich auf einigen Gebieten (gerade bei Handys aber inzwischen nicht mehr) ein recht experimentierfreudiger Mensch bin und alle paar Wochen was Neues kaufe (und entsprechend das vorherige Teil bei ebay veräußere), könnte man rein aufgrund der Menge meiner Auktionen u.U. auch schon einen gewerbsmäßigen Handel unterstellen. Dass dies nicht der Fall ist, könnte ich im Fall der Fälle allerdings sehr leicht dadurch belegen, dass ich für jedes bei ebay verkaufte Teil nachweisen kann, was ich selbst dafür bezahlt habe, und dieser Anschaffungspreis - von ganz ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - immer höher war als der Verkaufserlös. Insofern wärs mir im Grunde sogar egal, wenn mich jemand dazu verdonnern würde, ein Gewerbe anzumelden. Dann würde ich nämlich die Differenz des gezahlten und eingenommenen Steueranteils vom Finanzamt erstattet bekommen - soll mir auch Recht sein. :D


    Dass das - erst recht wiederholte - Verkaufen von subventioniert erhaltenen Handys steuertechnisch natürlich ein wenig problematischer ist, ist eigentlich klar. Betrifft mich allerdings nicht.


    Da Du aber bereits weißt, daß Du keinen Gewinn machst, hast Du keine Gewinnerzielungsabsicht. Ohne Gewinnerzielungsabsicht hast Du kein Gewerbe. Folglich mußt Du das nicht vorhandene Gewerbe auch nicht anmelden. Letztlich bekommst Du aber auch den Steueranteil nicht zurück, eben weil es kein Gewerbeverlust ist.


    Gruß, Chrissi

  • Gibt es wohl Quellen über Leute oder sogar Mitglieder in diesem Forum die in diesem Zusammenhang mal konkret Post bekommen haben?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!