ZitatOriginal geschrieben von KX250
Ein weitreichendes Urteil?
Nö. Dazu kommt auch noch das die Kurzbeschreibung schon völlig falsch ist. Der Richter hat den Bußgeldbescheid nicht aufgehoben weil die Polizei kann Foto vorlegen konnte (ist bei einer Lasermessung ja auch klar), sondern lediglich weil der Beschuldigte behauptet hat die Polizei hätte nicht ihn sondern ein anderes Fahrzeug gelasert und das konnte nicht zweifelsfrei wiederlegt werden.
Und dann wird im weiteren Artikel über Kombi-Laser-Foto-Pistolen berichtet bei denen man künftig mit so dummen Ausreden auch nicht mehr weiterkommt.
So gesehen viel heiße Luft um nichts.