Widerruf Mobilfunkvertrag

  • Hast du die neueste Auflage zur Verfügung? Ich derzeit leider nicht. Ist natürlich ein gewichtiges Argument, wenn beide Kommentare das unisono so sehen...


    Evtl. haben die greisen Herren aber auch nicht wirklich den (technischen) Durchblick in Sachen Mobilfunkdienstleistungen?


    Letztlich wird die SIM ja erst dann endgültig freigeschaltet, wenn sie sich erstmals ins Netz einbucht (eben auf Veranlassung des Verbrauchers hin durch Einlegen in ein Endgerät und Eingabe der PIN). Oft muss man sogar noch einige Stunden warten bzw. eine Hotline anrufen, vorher bekommt man ein "SIM-Karten Registrierung fehlgeschlagen" aufs Display.


    Auf der anderen Seite sind bis dahin natürlich schon (Neben)dienstleistungen erbracht, wie z.B. die eingeschränkte Erreichbarkeit (nur Mailbox oder Abweseneheitsansage) oder eine Telefonbucheintrag (elektronisch).

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Wow, 17 Tage nach meinem Post noch mal eine Wiederholung :top: :rolleyes:


    Ich habe deine Aussage nicht wiederholt, ich habe sie richtig gestellt.
    Die Sache ist umstritten, es gibt erst eine Gerichtsentscheidung dazu - und diese lehnt ein Erlöschen des Widerrufsrecht in einem vergleichbaren Fall ab.
    Du hast aber geschrieben, dass das Widerrufsrecht erloschen ist.
    Also verstehe ich deinen Post nicht so ganz?!?!


    Edit: Dauerposter:
    Ich vermute die meinen mit "Freischaltung" auch erst den Moment des ersten Einbuchens und es ist etwas untechnisch formuliert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Ich habe deine Aussage nicht wiederholt, ich habe sie richtig gestellt.
    Die Sache ist umstritten, es gibt erst eine Gerichtsentscheidung dazu - und diese lehnt ein Erlöschen des Widerrufsrecht in einem vergleichbaren Fall ab.
    Du hast aber geschrieben, dass das Widerrufsrecht erloschen ist.
    Also verstehe ich deinen Post nicht so ganz?!?!


    In Bezug auf den TE, cubemaster, schrieb borusch auch, das WRR bestehe weiterhin, da es dort nur um die Freischaltung seitens des Providers ging.


    In Bezug auf die Frage von DieTwelf, die ja die SIM aktiv genutzt hat (SMS-Versand) schrieb er dagegegn, dass das WRR erloschen sei. Was ja auch unstrittig so ist (wenn man nicht dem AG Elmshorn folgen und nicht die Ansicht des Hamburger AG auf Mobilfunkverträge mit Hardware übertragen will).


    Evtl. hast du einen Beitrag von borusch überlesen.


    EDIT: Du hast ihn schon richtig verstanden, mein Fehler.


    Hier ürbigens mal der Volltext des Urteils:


    http://www.schmieder-wehlauch.de/rechtsprechung.html?id=3

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Jetzt wird es sehr fachlich.
    Im Müko steht folgendes:

    Zitat

    Daher ist Abs. 3 dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts nur bei unteilbaren Dienstleistungen gilt.88


    [88 Wie hier Staudinger/Thüsing (2005) RdNr. 36.]


    Das verstehe ich so, dass § 312d III Nr. 2 bei teilbaren Dienstleistungen wie Mobilfunkverträgen nicht gilt. Das würde bedeuten, dass auch nach Ausführung einer Teilleistung der Vertrag bis zum Ablauf der Widerrufsfrist widerruflich ist (die bisher erbrauchten Teilleistung müssen selbstverständlich bezahlt werden). D.h. auch dieTwelf kann 14 Tage lang widerrufen, muss allerdings die Anschlusskosten und die SMS bezahlen.


    Oder verstehe ich diese Passage falsch?

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Jetzt wird es sehr fachlich.
    Im Müko steht folgendes:


    Das verstehe ich so, dass § 312d III Nr. 2 bei teilbaren Dienstleistungen wie Mobilfunkverträgen nicht gilt. Das würde bedeuten, dass auch nach Ausführung einer Teilleistung der Vertrag bis zum Ablauf der Widerrufsfrist widerruflich ist (die bisher erbrauchten Teilleistung müssen selbstverständlich bezahlt werden). D.h. auch dieTwelf kann 14 Tage lang widerrufen, muss allerdings die Anschlusskosten und die SMS bezahlen.


    Oder verstehe ich diese Passage falsch?


    Vielen Dank, ich bin dabei. Werde hier in jedem Fall berichten, wie es ausgegangen ist :)


    Ist schon jetzt sehr spannend.


    Im MüKo habe ich noch nicht gelesen, Zeitmangel ;)


    Kann ich am Montag aber tun.



    PS: Studiert ihr noch, oder habt ihr bereits beide Examina?

  • Hallo,


    hatte versprochen mich nochmals zu melden.


    In Kurzfassung:
    Der Widerruf ist durchgegangen, habe die Bestätigung von Vf erhalten und werde die GG wieder auf mein Girokonto bekommen.


    Hat aber erst funktioniert, da der Händler storniert hat. EIgener Widerruf wurde nicht angenommen ;)


    Nun ist der Vertrag "weg", trotz, dass ich die Karte herausnahm und einlegte und eine AG-frei SMS versendet hatte.


    :top:


  • Wenn der Händler storniert wird JEDER Vertrag storniert - ganz egal was bereits passiert ist!

  • Zitat

    Original geschrieben von cubemaster
    Wenn der Händler storniert wird JEDER Vertrag storniert - ganz egal was bereits passiert ist!


    Nö, das ist so gesehen quatsch.
    Wenn der Kunde den Vertrag schon mehrere Monate nutzt hilft auch dies nicht. Das Storno wird mit 100%iger Sicherheit abgelehnt.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Hallo


    klar kannst du den Vertrag wiederrufen nur darf die Simkarte nicht schon benutzt worden sein.

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  • Eben, und wer meinen Beitrag genau gelesen hätte, hätte entdeckt, dass ich bereits eine AG-Frei-SMS versendet hatte, mithin die Karte benutzt. :)
    Storno ging trotzdem durch ;)

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