Hallo,
ich hoffe ich habe das korrekte Forum erwischt.
Ich habe Online einen Handyvertrag inkl. Handy bestellt und möchte dies widerrufen. Der Händler lehnt den Widerruf folgendermaßen ab:
ZitatAlles anzeigen
§312d BGB / Widerrufsrecht bei
Dienstleistungsverträgen (Mobilfunkvertrag)
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der
Durchführung der Ausführung der Dienstleistung
mit ausdrücklicher Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder
der Kunde diese selbst veranlasst hat. Hier
im besonderen durch die Beauftragung zur sofortigen Aktivierung des
Anschlusses lt. Ihrem Auftrag.
Der Vertrag wurde scheinbar bereits aktiviert - genutzt wurde von mir keine Sim-Karte.
Liegt der Händler richtig und muss keinen Widerruf akzeptieren?