hien: Hat der Verkäufer denn angegeben, dass das Telefon aus zweiter Hand stammt? Wenn nicht, hat zumindest ein Gericht darin schon eine arglistige Täuschung des Käufers gesehen, so dass eine Loslösung vom Vertrag wegen Anfechtung des Kaufvertrags ohne langwierige Begutachtung des Handys und ohne Rücktritt wegen Mängelrechten mit drohender Präklusion bzgl. evtl. Mängel wegen der Preisnachlassabrede in Betracht käme.
Nach meiner Einschätzung sind der Verkäufer und dessen Familie einfache Leute. Da wirkt die "Bombe" des eintrudelnden Anwaltsbriefs häufig sehr effektiv.
Du bist Studentin, also gehe mal zur nächsten Vebraucherzentrale (Rechtsberatung für kleines Geld, meist 10-15 Euro) und lasse dich über die Möglichkeiten für Prozesskostenhilfe in deinem Fall informieren.
Auch würde ich ebay via Briefpost anschreiben, dass man dir einen Ausdruck des Angebots zukommen lassen soll zur Sicherung der Durchsetzung deiner zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Verkäufer. Oder gleich androhen, bei ebay Regresse nehmen zu wollen wegen Nebenpflichtverletzung des Benutzungsvertrags, von wegen 3monatige Abrufbarkeit der Transaktionen.