Hi !
Jau, hab ich auch eben ergoogelt (siehe 3 Beiträge über Deinem)..
Hat mich als Janglähriger (seit 04 1999) und eifriger Ebaynutzer schon erstaunt.. obwohl man ja schon einiges gewohnt ist von den Jungs.
Gruss, Jörg
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Hi !
Jau, hab ich auch eben ergoogelt (siehe 3 Beiträge über Deinem)..
Hat mich als Janglähriger (seit 04 1999) und eifriger Ebaynutzer schon erstaunt.. obwohl man ja schon einiges gewohnt ist von den Jungs.
Gruss, Jörg
ZitatOriginal geschrieben von Lobo
Stimmt leider..
Hier mal ein Link bezüglich des Löschens abgelaufener Auktionen:
Bitter !! Danke für den link ..
Wieviele das wohl nun vorsetzlich praktizieren , d.h. Auktionen einstellen und sich dann absichtlich sperren lassen ? Unverantwortlich von Ebay !
ZitatOriginal geschrieben von borusch
Wer eine RSV mit Selbstbehalt hat, ist selber Schuld. Das hätte dir auch vorher bekannt sein müssen.
Es gibt einige RS Versicherungen, welche die SB übernehmen, wenn die Sache schon mit dem ersten Besuch beim Anwalt erledigt ist. Denn manchmal hilft ja schon die Beratung und ein anschliessender Brief des Anwalts :cool:
Spiderman
ZitatOriginal geschrieben von diger
Also ganz ehrlich, aber nachdem was der TE hier so alles erzählt hat, würde es mich nicht wundern, wenn man schon am Angebotstext (so 10 Zeilen tiefer im Kleingedruckten) das nicht alles heraus lesen können.
Ohne jetzt Böse zu sein, aber ich habe selten so viel Naivität gesehen. Und ohne Grund wird eBay nicht das Angebot gelöscht haben. Vermutlich stand da schon drin, das man Müll bekommt.
...
Am Schluss (und etliche Hundert EURO später...) kommt dann raus, das man am Angebot schon erkennen konnte, das man nur einen Fake bekommt.
Also viel gabs nicht viel zu lesen. Eine Zeile: neu, fast unbenutzt und und Privatverkauf, EU-Recht, Garantie.
Und wenn ich ein VW-Autohaus gehe und ein VW kaufen will, muss mir der Verkäufer doch nicht extra sagen, dass alle Teile original von VW eingebaut sind und das Auto genau das ist, was ich im VW-Prospekt sehe.
Und wenn ebay die Mühe macht, alle alle Angebote durchzulesen und evtl. versteckte Hinweise auf Fake rauszufiltern, sollen sie es nicht lieber bei den aktuellen Angeboten anfangen? Und wenn sie schon was entdecken, sollen sie die Betroffenene informieren und nicht noch dazu auffordern, direkt beim Verkäufer die Zahlungsdaten anzufordern?
Ich hatte wirklich genug Zeit, um die Beschreibung, die immerhin sehr knapp ist, durchzulesen. Die Knappheit der Beschreibung habe ich durchgelassen, es gibt Leute, denen das Schreiben sehr lästig ist. Genauso habe ich das Vorurteil aufgegeben, dass Leute, die keine Satzzeichen benutzen, nicht seriös sind.
Der Verkäufer war meian2131, er wird höchstwahrscheinlich einen neuen Account öffnen, wenn er in ebay was machen will. Sein guter "Kumpel", aus dessen Account er mir später geschrieben hat, war m4!cky.
An alle, die meine Kuchen probieren will: das mache ich wirklich sehr selten. Aber wenn das hier gut ausgeht, komme ich gerne mit Kuchen zu TT-Treff. Wenn nicht, werde ich mich in der dunkelsten Ecke der www verkriegen und ebay für immer ver*** :D.
ZitatOriginal geschrieben von hien
Und wenn ich ein VW-Autohaus gehe und ein VW kaufen will, muss mir der Verkäufer doch nicht extra sagen, dass alle Teile original von VW eingebaut sind und das Auto genau das ist, was ich im VW-Prospekt sehe.
Jetzt kommen wir zur Äpfel und Birnen-Vergleichsabteilung ...
Wenn der Verkäufer gut ist, sagt er dir, das einige Ersatzteile aus nem Skoda oder Seat kommen. Die stammen zwar aus dem selben "Haus" sind aber andere Fahrzeuge, auch wenn die Teile baugleich sind.
Und einen VW mit einem (wasauchimmer) Nokia zu vergleichen...
Im übrigen würdest du ja wohl keinen VW (gerade bei einer solchen Artikelbeschreibung, bzw. Bekanntwerdung der Verkäufersperre) bei eBay kaufen, oder?
ZitatAn alle, die meine Kuchen probieren will: das mache ich wirklich sehr selten. Aber wenn das hier gut ausgeht, komme ich gerne mit Kuchen zu TT-Treff. Wenn nicht, werde ich mich in der dunkelsten Ecke der www verkriegen und ebay für immer ver***
Nix da, verstecken gilt nicht! Wo wir deinen Thread doch extra auf 7 Seiten aufgepumpt haben, steht uns ein Kuchen zu, egal wie es ausgeht!
http://i13.ebayimg.com/04/i/000/f2/7a/4a14_1.JPG?set_id=7
Immerhin das Bild gibts noch.....................
Nanu...wo hast du denn das ausgegraben? Dann muß es doche eigentlich noch die Beschreibung irgendwo geben...
Nee, Beschreibung ist definitiv weg. Aber das Bild findet man i.d.R. noch, gewusst wo. Das scheint nicht gelöscht zu werden/hat eine andere Ablage.
Ich schmeiße mal einfach einen Vorschlag als Laie in die Runde, den die Iuristen hier gerne kommentieren dürfen. Ich bin mit dieser Strategie in einem Fall mal sehr gut gefahren :top:
Anzeige bei der Polizei erstatten
Staatsanwaltschaft klagt gegen Verkäufer (Strafrecht) und du bist höchstens Zeuge (Nebenklage ist meines Wissens bei Betrug nicht/kaum möglich?!)
Wenn`s gut ausgeht: Zivilklage mit guten Chancen nachschieben
Wenn nicht: Die Sache vergessen
ZitatOriginal geschrieben von Bino-Man
Staatsanwaltschaft klagt gegen Verkäufer (Strafrecht) und du bist höchstens Zeuge
Und mit was für Beweisen machen die die Klage?
Bei der Sachlage wird wohl kein Staatsanwalt klage erheben.
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