Komische Garantieabwicklung bei Online-Shop

  • Hi,


    ich hab meinem Online-Shop eine Grafikkarte (ca. 1 Jahr alt) auf Gewährleistung zurückgeschickt und nun nach 3 Wochen eine neue (noch eingeschweißt) des gleichen Typs bekommen. Hab mich schon gefreut, aber dann les ich auf dem Lieferschein:

    Zitat

    Vorabaustausch zu unserer Entlastung. Wir sind berechtigt, keine Garantiefälle nachzubelasten.
    Ein Austausch erfolgt unter dem Vorbehalt der Überprüfung und Garantieanerkennung durch den Hersteller!


    Das heißt ja im Klartext, wenn der Hersteller den Fehler nicht als Garantiefall anerkennt, kann der Shop mir die GraKa im Nachhinein berechnen.
    Wie soll ich mich nun verhalten? Sollte es nämlich keine Garantie sein, würde ich mir eine andere, bessere GraKa kaufen und nicht wieder die selbe. Und wie lange muss ich auf eine Entscheidung des Herstellers warten (hab ja jetzt schon 3 Wochen auf diesen Vorabaustausch gewartet)? Bei dieser Art der Garantieabwicklung stehen ja dem Händler Tor und Tür offen und er kann sagen "Der Hersteller erkennt die Garantie nicht an, nun bezahl mal schön die GraKa, die du von uns bekommen hast!"
    Kann ich dem Händler irgend eine Frist setzen, bis zu der ich wissen möchte, ob die Garantie nun anerkannt wird?
    ;-) Viel Text, ich weiß ;-)
    Hatte jemand schonmal ähnliches erlebt?

    ...the signature you called is temporarily not available...

  • Ähnliche Schreiben gab es immer vom Siemens Austauschservice (schon länger her). Da stand auch immer auf den Lieferscheinen der SWAP-Geräte, sollte man bei der Überprüfung des defekten Handys keinen Fehler festellen, das SWAP wieder zurückfordert und eine Kostenpauschale in Rechnung stellt.


    Ist wahrscheinlich eine Abschreckung, dass Leute bei einem kleinen Kratzer auf dem Display gleich das ganze Handy tauschen lassen.


    Mir ist aber nichts bekannt, dass die Kostenpauschale jemals eingefordert wurde.


    Grüße
    FloHech

  • Wenn der Händler als Ersatz für defekte Ware einen neuen Artikel liefert, dann ist der Reklamationsvorgang damit abgeschlossen. Dass er sich dadurch, wie er ja selbst zugibt, selbst "entlastet", ist schön für ihn, muss mich als Kunde aber nicht interessieren. Davon abgesehen ist die Frage, ob der Hersteller den Fall als Garantie anerkennt oder nicht, für mich als Kunde in diesem Fall von keinerlei Relevanz, da ich mich ja an meinen Händler gewandt und daher Gewährleistungsansprüche gemäß BGB geltend gemacht habe. Ob der Händler jetzt vom Hersteller irgendwas bekommt, kann mir völlig egal sein.


    Der Händler hat eine neue Karte verschickt, somit muss man davon ausgehen, dass er hierdurch seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen ist (was er übrigens nach 1 Jahr keineswegs so ohne Weiteres gemusst hätte, aber das ist sein Problem). Das Geblubber, was da auf dem Lieferschein steht, würde mich nicht weiter interessieren.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Genau lesen:

    Zitat

    Wir sind berechtigt, keine Garantiefälle nachzubelasten.

    Na also, da steht doch alles, was zählt. ;):D

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Der Händler hat eine neue Karte verschickt, somit muss man davon ausgehen, dass er hierdurch seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen ist (was er übrigens nach 1 Jahr keineswegs so ohne Weiteres gemusst hätte


    hat er meiner Meinung auch nicht, sondern er hat die Herstellergarantie weitergereicht. Von Gewährleistung schreibt er nichts.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Genau lesen: Na also, da steht doch alles, was zählt. ;):D


    Nein, ist blöd formuliert, aber heißt wohl soviel wie: "Wir sind berechtigt, Fälle, die doch keine Garantiefälle sind, nachzubelasten." D.h. wenn der Hersteller es als Garantiefall ablehnt, dürfen die nachträglich Kohle verlangen.


    Zitat

    Original geschrieben von kkrammer
    hat er meiner Meinung auch nicht, sondern er hat die Herstellergarantie weitergereicht. Von Gewährleistung schreibt er nichts.


    In den AGB steht ausdrücklich "Wir gewährleisten für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind...."


    Im Übrigen ist bis jetzt noch keine Nachforderung gekommen.

    ...the signature you called is temporarily not available...

  • Zitat

    Original geschrieben von kkrammer
    hat er meiner Meinung auch nicht, sondern er hat die Herstellergarantie weitergereicht. Von Gewährleistung schreibt er nichts.


    Muss er auch nicht. Als Kunde mache ich beim Händler Gewährleistungsansprüche und keine Garantieansprüche geltend. Was der Händler letztlich im Hintergrund macht, kann mir egal sein.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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