Ungewollte Lieferung - Shop nicht erreichbar - Wie vorgehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
      Brainstorm: Ich stelle mir nur vor, was passiert, wenn er die Rechnung nicht bezahlt. Wenn es hart auf hart kommt, ist weder das (erfolglose) Telefonat noch die Email nachweisbar. :rolleyes:


    Aber was unser Rechtssystem angeht bin ich eh ein wenig paranoid... ;)


    sry, aber wie alt bist du wenn ich fragen darf? Ich vermute jetzt mal gerade so jung das du noch die das Vergnügen hattest ne Rechnung nicht (gleich) zu bezahlen ... Hier muss nur widderufen werden, da fliesst kein Geld wenn man mitdenkt und nicht alles blind bezahlt aus Angst vor "Moskau-Inkasso". (für die die MI noch nicht kennen: http://www.moskau-inkasso.com/


    mfg

  • Wieso, der "Spaßbold" bräuchte doch nichtmal ne gefakte Unterschrift. Er hätte sich doch mit einer Fake Adresse einfach beim Online-Shop anmelden können.
    Ich könnte doch jetzt auch im Namen meiner "Feinde" lustige Sachen bei Amazon bestellen...wahrscheinlich sogar mit Einzugsermächtigung, wenn ich irgendwie mal seine Kontodaten bekommen hätte...


    Und nochmal: Ich hatte bei besagtem Online-Shop nie einen Account! Habe vorgestern zum ersten Mal deren Website besucht...

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
      Brainstorm: Ich stelle mir nur vor, was passiert, wenn er die Rechnung nicht bezahlt. Wenn es hart auf hart kommt, ist weder das (erfolglose) Telefonat noch die Email nachweisbar. :rolleyes:


    Dann werden Die sich erstmal bei Ihm melden. Dann Antwortet der, daß er eine Mial geschickt hat, daß er das nicht bestellt hat, und die das gerne wieder bei Ihm abholen können. Und natürlich daß er das nicht bezahlen wird, weil nicht bestellt. Spätestens dann prüfen die Ihren Mail-Account :)


    Im Übrigen spielt es keine Rolle ob die Mail nachweisbar ist.
    Denn MeltingSnowman ist nicht der Kläger, sondern im Extremfall der Beklagte. Folglich muß nicht er seine Unschuld, sondern der Kläger seine Schuld beweisen.
    Das bedeutet, der Shop muß nachweisen daß MeltingSnowman
    1. Die Bestellung aufgegeben hat (dürfte schwer werden)
    2. Das Paket in der Absicht sich zu bereichern behalten hat
    3. Sich nicht gemeldet hat
    etc.
    Das dürfte noch unmöglicher werden. Und daher kann Ihm nix passieren.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von MeltingSnowman
    Wieso, der "Spaßbold" bräuchte doch nichtmal ne gefakte Unterschrift. Er hätte sich doch mit einer Fake Adresse einfach beim Online-Shop anmelden können.
    Ich könnte doch jetzt auch im Namen meiner "Feinde" lustige Sachen bei Amazon bestellen...wahrscheinlich sogar mit Einzugsermächtigung, wenn ich irgendwie mal seine Kontodaten bekommen hätte...


    Und nochmal: Ich hatte bei besagtem Online-Shop nie einen Account! Habe vorgestern zum ersten Mal deren Website besucht...



    liest sich grad so als wärst du auf den Zug aufgesprungen ... *fg* ich kann deine Rachegelüste verstehen, aber du hast hier nichts zu befürchten. Könntest ja mal den Link dieser Firma rausrücken, vielleicht findet sich irgendwo so was wie ne AGB ^^




    :cool:



  • Bingo! sry, edit: doch nur teilweise richtig. wenn die ihm nachweisen das von seinem rechner die bestellung getätigt wurde ist er schon eher zur verantwortung zu ziehen. man weiss ja auch net immer wer den eigenen pc benutzt, hab schon ne ähnliche erfahrung bei ebay gemacht..

  • Brainstorm: Womit dann aber wieder die geringen Kosten entstehen würden, denn er müßte sich ja brieflich zurück melden und bekommt das sicher nicht ersetzt. Warum nicht unfrei zurückschicken mit einem entsprechenden Briefchen und gut ist's? (damit will ich deine Bemerkungen nicht in frage stellen!)


    DonBenedetto: Immerhin bin ich alt genug, um ins Profil der betreffenden Leute zu klicken! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Wraum nicht unfrei zurückschicken mit einem entsprechenden Briefchen und gut ist's?


    Wie schon weiter vorne geschrieben: weil viele Shops unfreie Sendungen nicht annehmen, und er dann nicht nur das Paket wieder im Wohnzimmer stehen hat, sondern auch noch die Paketkosten tragen muß.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Aber wenn ich ein Paket bekommen hätte, was ich nicht bestellt hätte, würde ich versuchen, es schnellstmöglich wieder zurück zu geben. Bei entsprechenden Scherzbolden (gibts ja beim Stalking, wo verfolgte Leute mit Bestellungen bombardiert werden!) könnte man sich sonst bald eine Lagerhalle anmieten! :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
      Brainstorm: Womit dann aber wieder die geringen Kosten entstehen würden, denn er müßte sich ja brieflich zurück melden und bekommt das sicher nicht ersetzt. Warum nicht unfrei zurückschicken mit einem entsprechenden Briefchen und gut ist's? (damit will ich deine Bemerkungen nicht in frage stellen!)


    DonBenedetto: Immerhin bin ich alt genug, um ins Profil der betreffenden Leute zu klicken! ;)



    ja, dieses Alter hab ich gestern auch erreicht, nur lohnt es sich nicht immer, vor allem wenn du leute mit deinem "gefährlichen halbwissen" verunsichert werden. Aus diesem Grund war die Frage nach deinem (körperlichen) Alter mehr ironisch gemeint ..


    Du hast sicher mitbekommen das es ein Online-Shop ist, weshalb sollte er also nen Brief versenden? Welche anteiligen Kosten? Er hat nichts zu verantworten solange er net der besteller ist bzw. von seinem PC aus bestellt wurde. Und wie gesagt akzeptieren ne Menge Versandhäuser keine unfreien Pakete, da wird auch nicht zwischen einzelnen unterschieden. (Es sei denn nach persönlicher Rücksprache mit einem Sachbearbeiter falls es einen gibt) ^^ fg


    Ich weiss schon wovon ich rede ...

  • Na, das hat sich ja innerhalb von 10 Minuten schön gelöst. Grade noch beim Shop angerufen, geht endlich jemand ans Telefon. Das Paket wird jetzt von GLS abgeholt!
    2 Minuten später kam die Lesebestätigung ( Brainstorm: funktionierte bislang immer super beim Thunderbird :D ).


    Also, entweder ein Schloß oder Titeländerung und Diskussion...

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