ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Auf der sollte ja ein Name stehen?
Leute, er hat ein Paket bekommen, also wird wohl sein Name draufstehen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Auf der sollte ja ein Name stehen?
Leute, er hat ein Paket bekommen, also wird wohl sein Name draufstehen.
ZitatOriginal geschrieben von DonBenedetto
Also unschuldig im Sinne der Anklage
Das entscheidet zuallererst einmal ein Richter!
Aber wenn er ein Paket bekommt, was er offensichtlich nicht bestellt hat und behält es dann, ohne sich beim Absender zu melden, hat er nicht sorgfältig genug gehandelt und eben etwas unterschlagen. Vielleicht magst du das anders sehen, aber nicht jeder ist in offiziellen Dingen so sparsam wie du!
ZitatOriginal geschrieben von DonBenedetto
Leute, er hat ein Paket bekommen, also wird wohl sein Name draufstehen.
Auf dem Paket schon, aber auf der Rechnung? Es gibt ja auch Lieferadressen!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von wrywindfall
Auf dem Paket schon, aber auf der Rechnung? Es gibt ja auch Lieferadressen!
Beides meine Name...
Und melden kann ich mich beim Versandhaus ja nicht, es sei denn, ich wähle den guten alten Postweg, aber dann kommen ja auch, wenn auch geringe, Kosten auf mich zu sowie ein kleinerer Aufwand...
Klarer Fall von gehackten Online-Versandhaus-Account. Da wollte dir jemand einen Streich (ehefrau, Kind, Freund, Freundin,...) machen, denn so ungewollt kommt selten was vor.
scherz, aber kann schon ein Streich von jemanden sein.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von wrywindfall
Das entscheidet zuallererst einmal ein Richter!
Aber ich seh hier keien Richter^^ fg
Aber wenn er ein Paket bekommt, was er offensichtlich nicht bestellt hat und behält es dann, ohne sich beim Absender zu melden, hat er nicht sorgfältig genug gehandelt und eben etwas unterschlagen. Vielleicht magst du das anders sehen, aber nicht jeder ist in offiziellen Dingen so sparsam wie du!
Auf dem Paket schon, aber auf der Rechnung? Es gibt ja auch Lieferadressen!
Wenn das Paket an seine Adresse gerichtet war ist es ziemlich wahrscheinlich die Rechnung auch. Sonst wüsste ja wer das Paket bekommen soll...
Ich denke das Versandhaus muss ihm erstmal nachweisen das er bestellt hat, geht z.B. über IP.
Unfrei zurückschicken würde ich es nicht da viele Versandhäuser dies generell ablehnen und somit das Paket nicht weit kommt ...ausser halt zum "Absender" zurück.
Und man hat ja eh ein Widerrufsrecht (2 Wochen nach Rechnungsdatum), also wenn er ne Mail geschickt hat indem er auf den Irrtum hat er seine Pflicht getan.
Wie gesagt denke ich das da ein Fehler passiert ist und die sich bald melden..
mfg ben
ZitatOriginal geschrieben von wrywindfall
Aber wenn er ein Paket bekommt, was er offensichtlich nicht bestellt hat und behält es dann, ohne sich beim Absender zu melden, hat er nicht sorgfältig genug gehandelt und eben etwas unterschlagen.
Vielleicht hast Du auch das Eingangsposting nicht sorgfältig genug gelesen.
Telefonisch war der Shop nicht erreichbar, und eine Mail hat er bereits geschickt. Mehr kann (und muß) der nicht tun.
Daß der Shop die Mail möglicherweise nicht gelesen hat (wie gesagt, das nichtvorhandensein der Empfangsbestätigung ist kein Beweis dafür, daß die Mail nicht gelesen wurde) ist nicht das Problem des Paketempfängers. Und was sollte der sonst machen? Noch eine Mail schicken?
Übrigens Streich: in jedem Werbe-Heft stehen ganz schön viele Daten. Da braucht einer nur vom großen Papierkorb den Bestellschein zu holen und es zu versenden mit gefakter Unterschrift.
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Klarer Fall von gehackten Online-Versandhaus-Account. Da wollte dir jemand einen Streich (ehefrau, Kind, Freund, Freundin,...) machen, denn so ungewollt kommt selten was vor.
scherz, aber kann schon ein Streich von jemanden sein.
siehe Brainstorms Antwort eben ...lest doch mal richtig durch was er als Problem geschildert hat.
In der Form wie dieses Versandhaus beschreibt ist nicht zu erkennen das er dort nen Account hat, sonst wüsste er bestimmt auch eher wie er die erreichen kann und die Rückgabe wär dann eh keine Problem, der Kund eist halt immer noch König.
Wie gesagt, falls die Adresse aufm Paket sowohl der Rechnung auf ihn lauten muss er gar nix machen ausser die davon in Kenntniss zu setzen, er ist net in der Beweispflicht.
mfg ben
Brainstorm: Ich stelle mir nur vor, was passiert, wenn er die Rechnung nicht bezahlt. Wenn es hart auf hart kommt, ist weder das (erfolglose) Telefonat noch die Email nachweisbar.
Aber was unser Rechtssystem angeht bin ich eh ein wenig paranoid...
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Übrigens Streich: in jedem Werbe-Heft stehen ganz schön viele Daten. Da braucht einer nur vom großen Papierkorb den Bestellschein zu holen und es zu versenden mit gefakter Unterschrift.
ja klar, das ist inzwischen ein wahrer Volksport ... wobei ich nicht weiss welche Werbehefte nen Passwort-Zugang zu einem Online-Shop von unschuldigen Bürgern aufzeigen... :p
Wirfst du deine Bestellungen auch in große Papierkörbe? Natürlich unbeschädigt schön sichtbar für jeden der grad mal "reinschaut" ... Ich denke nicht das ihm das wirklich weiterhilft ... fg
mfg
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