Ungewollte Lieferung - Shop nicht erreichbar - Wie vorgehen?

  • Ich habe ein kleines Problemchen mit einer Fehllieferung an meine Adresse.
    Am Dienstag kam ein riesen Päckchen vom Online-Versandhaus für Outdoor-Aktivitäten. Inhalt war ein 174€ teurer Neoprenanzug für Frauen (!). Aufgegeben habe ich diese Bestellung ganz sicher nicht. Nun weiß ich nicht so recht, was ich machen soll. Telefonisch ist die Firma nicht erreichbar, eine Mittwoch abgesandte E-Mail wurde laut Empfangsbestätigung bis heute nicht gelesen.


    Sollte ich das Paket erstmal einfach bunkern, oder es unfrei zurückschicken?

  • Du musst gar nichts tun. Das ist das Problem des Absenders.
    Du hast mit der Mail den Absender auf seinen Fehler hingewiesen. Wenn der die Mail nicht liest, ist das nicht Dein Problem. Nebenbei ist eine Empfangsbestätigung keineswegs zuverlässig. Wenn ich eine Mail bekomme, die eine Empfangsbestätigung zurückschicken will, funktioniert das auch meistens nicht.
    Ab jetzt musst Du nur noch das Paket zur Abholung bereithalten. Darfst es also nicht weiterverkaufen, doer wegwerfen etc. Wie der Absender wieder an sein Paket kommt ist seine Sache, da musst Du Dich nicht drum kümmern.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Einfach zurücksenden, Retoure Schein ist eigentlich immer dabei.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Was ist mit ungerechtfertigter Bereicherung oder Unterschlagung? Er kann doch zweifelsfrei erkennen, dass das Paket nicht für ihn ist?


    Deswegen ja den Absender Informieren. Dann kann es ja keine Unterschlagung mehr sein, denn der Absender weiß ja wo sein Paket geblieben ist.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Du musst gar nichts tun. Das ist das Problem des Absenders.
    Du hast mit der Mail den Absender auf seinen Fehler hingewiesen. Wenn der die Mail nicht liest, ist das nicht Dein Problem. Nebenbei ist eine Empfangsbestätigung keineswegs zuverlässig. Wenn ich eine Mail bekomme, die eine Empfangsbestätigung zurückschicken will, funktioniert das auch meistens nicht.
    Ab jetzt musst Du nur noch das Paket zur Abholung bereithalten. Darfst es also nicht weiterverkaufen,..... doer wegwerfen etc...... Wie der Absender wieder an sein Paket kommt ist seine Sache, da musst Du Dich nicht drum kümmern.




    Ich denk nicht das den jemand wegwerfen würde, in der richtigen Größe sieht der mit Sicherheit nett an deiner nächsten weiblichen Bekannten aus^^ :p


    kleiner Spass am Rande :top:


    Ich nehme ja nicht an das per Nachnahme gekommen ist? Falls doch sollte es vllt. etwas komplizierter werden wenn diese Firma nicht mal ne Mail liest. (Wobei man die Empfangsbestätigung auch ignorieren kann^^, ist durchaus möglich das die Mail bereits gelesen wurde).


    Falls mit Rechnung gekommen einfach wie schon gesagt abwarten und Tee trinken, mit großer Wahrscheinlichkeit ist denen einfach ein Fehler unterlaufen, soll ja bekanntlich vorkommen ... In dem Fall werden die sich dann schon melden, da ja auch das Paket zu dir gefunden hat wird das ja ein kleineres Problem zu sein.


    Falls die Firma sich gar nicht mehr melden sollte weiss ich allerdings auch net so genau wann das Teil in deinen persönlichen Besitz übergeht, aber nach deutschen Gesetzen und Vorschriften zu urteilen würde ich mal so 5 Jahre vermuten ... :p :p :D


    mfg ben

  • Retourschein ist im übrigen nicht dabei!
    Ich weiß auch nicht, ob es einfach ein Fehler des Shops ist, oder sich vieleicht einfach jemand einen Scherz erlaubt hat. Habe übrigens vorher diesen Shop noch nie genutzt und man muss registriert sein, um den Shop nutzen zu können...


    Achja, das Paket ist mit einer Rechnung gekommen...

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Was ist mit ungerechtfertigter Bereicherung oder Unterschlagung? Er kann doch zweifelsfrei erkennen, dass das Paket nicht für ihn ist?


    Wie denn wenn es an ihn adressiert ist? Erst nach Öffnung, und da hat er bereits unterschrieben. Also hat das mal gar nix mit Unterschlagung zu tun, is firlefanz.


    Was man vom boten persönlich bekommt und per unterschrift bestätigt kann doch unmöglich gleichzeitig ungerechtfertigte Bereicherung darstellen


    Ausserdem zieht er aus nem Neo fürs weibliche Geschlecht ja definitiv keinen Vorteil da er ihn wohl auch net vorhat bei ebay einzustellen.


    Also unschuldig im Sinne der Anklage ;)


    mfg ben

  • Auf der sollte ja ein Name stehen?

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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