Wenn Sie nachweisen können, dass öffentliche Flächen erfasst werden: ja.
Wenn Sie das nicht nachweisen können: nein.
Der Eigentümer könnte schlicht behaupten, die Kameras wären ausgeschaltet - da könnten Sie nichts gegen unternehmen. Tauchen aber zB im Netz Aufnahmen auf, die nur aus diesen Kameras stammen können, dann können Sie etwas unternehmen.
Frage zur Urheberrechtverletzung beim Bild
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Zitat
Original geschrieben von Felsen2000
Der Eigentümer könnte schlicht behaupten, die Kameras wären ausgeschaltet - da könnten Sie nichts gegen unternehmen. Tauchen aber zB im Netz Aufnahmen auf, die nur aus diesen Kameras stammen können, dann können Sie etwas unternehmen.Ganz so einfach ist es nicht.
Personen, die nicht wissen können, ob es sich um eine Attrappe handelt oder nicht, haben einen Unterlassungsanspruch sogar gegen eine Attrappe.
BGH VI ZR 176/09
Gruß
HHFD
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Felsen2000
Die Kameras sind nicht auf das Grundstück des Besitzers gerichtet, sondern über die Straße auf unser Haus. Ich werde mal um Netz nach Aufnahmen suchen.HHFD
das würde bedeuten, dass ich den Besitzer der Kameras bitten kann (schriftlich), diese zu entfernen? -
Zitat
Original geschrieben von esel
HHFD
das würde bedeuten, dass ich den Besitzer der Kameras bitten kann (schriftlich), diese zu entfernen?So wie ich das Urteil verstanden habe, ja.
Zeigt er Dir allerdings, daß diese Kamera nicht verkabelt ist und/oder ein leeres Innenleben hat, kannst Du die Enfernung wohl nicht mehr verlangen. Das können dann nur noch Unbeteiligte, z. B. Passaten, die dort entlangspazieren oder Deine Gäste/Besucher - also all jene, die keine Kenntnis von der Funktionsunfähigkeit der Kamera haben (können).
Gruß
HHFD
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