Wertermittlung einer Immobilie für Steuerzwecke?

  • Hallo zusammen!


    angenommen, Eltern A möchten ihr Haus auf das volljährige Kind A überschreiben, aber sie haben keine belegbare "Ahnung", was das Haus wert ist. Nach bestem Gutdünken ist es deutlich unter der Freibetragsgrenze für Schenkungen. Nun wollen die Eltern A einen genaueren Wert ermittelt haben. Sicher könnten sie nun einen Gutachter beauftragen, aber der würde natürlich auch gleich eine dicke Rechnung produzieren. Daher die Frage: Was ist die günstigste Möglichkeit, an eine etwaige Schätzung für Steuerzwecke zu gelangen? Das Haus soll definitiv nicht verkauft werden, sondern es geht eben nur um den Wertnachweis gegenüber dem Finanzamt.


    danke im voraus für Antworten und Tips


    Mattes

    "God is dead" - Nietzsche, 1882. "Nietzsche is dead" - God, 1900 --
    aktuell in Nutzung: Motorola Z8, Nokia 8600, Nase voll vom Blackberry Storm 9500 getauscht in BB Javelin 8900

  • Glaubst du im Ernst, dass irgendeine Schätzung, die nicht von einem Fachmann errechnet wurde, vom Finanzamt akzeptiert wird?


    Ihr werdet nicht um einen Sachverständigen herum kommen. Am Besten mal im Finanzamt nachfragen, welche Gutachten sie als zulässig erachten.

  • Wie lang ist denn das Haus schon in Elternbesitz? Wenn es erst vor nicht allzu langer Zeit erworben wurde und nix groß werterhöhend umgebaut worden ist, kommt man mitunter mit dem Anschaffungspreis der Eltern durch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Heino2001nrw
    Wertermittlung eines Maklers.


    Adressen findest Du unter http://www.ivd.net :)



    Diese Idee hatte ich auch als erstes,denn ihm braucht man ja nicht zu sagen, dass man gar nicht verkaufen will, ABER:


    Leider wird sein ermitteleter Preis wohl an der oberen Preisgrenze und nicht unbedingt an der unteren Grenze kratzen.


    Also in Deutschland haben wir eigentlich genug Absolventen eines Architekturstudiums, die sich so lala von Praktikum zu Praktikum hangeln.


    Für ein solches Gutachten wäre wohl ein solcher am Besten geeignet der einen Stempel mit dem Titel Dipl.-Ing Architektur ziert und frei beruflich tätig ist. Vielleicht ja so freiberuflich, dass er über ein solches Kurzgutachetn außerhalb seiner Praktikakarriere sogar noch erfreut wäre. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist ja eh praktische Vergangenheit).


    Leider kann ich dir aber nicht bei der direkten Suche nach einem Architekten mit Auftragsdurst in deiner Region behilflich sein.

  • Für steuerliche Zwecke? Dann frag einen Steuerberater. Dann kann je nach anzuwendender Rechtslage (altes/neues ErbStG) und je nach Art des Grundstückes extrem andre Werte als bei einem Gutachter kommen. Bei der alten Methode (die vom BVerfG gekippt wurde) für Ein- und Zweifamilienhäusern kommt z.Bsp. der sogn. Bedarfswert zum tragen, dieser beträgt idR etwa 40-60% des reellen Wertes.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • ... wir haben das auch schon einmal mit einer kleineren Eigentumswohnung durchexerziert. Ich meine mich zu erinnern, dass es dafür im Finanzamt relativ einfach nachzuvollziehende (vom Rechnen her; nicht von der Praxistauglichkeit)Berechnungsmethoden gibt (Einheitsbewertung/Ertragswerte). Auf jeden Fall hat es nichts mit einer Schätzung eines Maklers zu tun. Ich kann ja zu Haus noch einmal nachschauen; ansonsten frag einfach beim FA mal nach, die zeigen Dir sicherlich, was Du brauchst.


    Bis denne


    kalla25de

  • Ein echtes Wert-Gutachten brauchst Du dafür (im Moment noch) nicht!
    Es gilt bei Schenkungen momentan immer noch der Bedarfswert, der lässt sich relativ einfach vom Fachmann (StB) ermitteln.
    Preis kann und darf ich hier jetzt keinen nennen, aber es wird kein Vermögen kosten eine solche Wertermittlung beim StB des Vertrauens einzuholen ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!