Testamentsfrage

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu einem Testament. Für den betroffenen Todesfall gibt es ein notarielles Testament in dem folgendes geregelt ist:



    Erbeinsetzung:
    Als Erben zu gleichen Erbteilen setze ich ein meine Neffen
    a) XXX
    b) XXX


    Vermächtnisse
    Meinem Ehemann YYY vermache ich mit Ausnahme meiner Immobilien meinen gesamten restlichen Nachlass.


    Bisher gibt es keinen Erbschein. Nun ist eine Fondgesellschaft aufgetaucht die einen Erbschein für die Umschreibung der Fondanteile benötigt. Der Erbschein kostet in Etwa 260€. Meine Frage ist nun, wer erhält hier was? Ich verstehe es nicht ganz. Bisher wurde das Vermögen auf den Ehemann YYY übertragen nur die Wohnung gehört den Neffen. Stimmt das soweit und wie sieht das mit den Fondanteilen aus? Wenn ich das richtig sehe, müsste das auch Herr YYY bekommen, oder?


    Hintergrund ist der, dass sich Herr YYY weigert, der Fondgesellschaft einen Erbschein zukommen zu lassen (warum auch immer) und diese nun an die Neffen herangetreten ist. Diese wollen den Kostenaufwand natürlich nur dann tragen, wenn sie auch was erhalten.


    Kennt sich hier jemand mit dem Thema aus?


    Grüße und schonmal Danke
    bs

  • Ich glaube du solltest einen Notar aufsuchen und dich dort beraten lassen.


    Aber vielleicht lernen wir ja aus dem Thread hier alle was.


    Gruß Gunn

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  • Bzw. einfach mal in Kontakt mit dem Notar treten, der das Testament aufgenommen hat. Diese Kiste mit "Erbe" und "Vermächtnis" ist nicht immer ganz einfach.


    Aus dem von Dir beschriebenen Auszug geht hervor, dass der Ehemann nicht Erbe ist, ihm wird lediglich ein bestimmter Teil (hier: alles außer den Immobilien) vermacht. Damit hat er gegenüber den Erben einen Anspruch auf Übertragung/Herausgabe der vermachten Sachen, der Rest gehört den Erben.


    Wenn die Neffen den Erbschein bezahlen und das Geld bzw. den Fond bekommen kann der Ehemann der Verstorbenen von den Neffen die Herausgabe fordern, da ihm lt. Testament der gesamte sonstige Nachlass zusteht. Im Endeffekt würden die Neffen also nichts davon haben, ggf. können sie aber die Kosten des Erbscheins vom sonstigen Geld/Fond abziehen.


    Aber wie gesagt, dass am besten nochmal mit dem Fachmann besprechen.

  • Re: Testamentsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Kennt sich hier jemand mit dem Thema aus?


    Sicherheitshalber (es geht ja wohl nicht um Kleinigkeiten) solltest Du das besser von einem Notat klären lassen.
    Aber soweit ich weiss, ist es folgendermaßen:
    Die Neffen erben alles und werden sofort Eigentümer.
    Der Vermächtnisnehmer 8was für ein Wort) hat dann gegen die Erben Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses - hier also wohl alles ausser den Immobilien.
    Da die Fonds ja wohl keine Immobilien sind, hat er auch einen Anspruch darauf - und den müssen die Erben wohl befriedigen.
    Die Frage, ob ausser den Erben ein Vermächtnisnehmer überhaupt einen Erbschein erwirken kann, solltest Du dann den Fachmann klären lassen.
    Ich als Laie würde mal vermuten nein.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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