ZitatOriginal geschrieben von radarfalle
Wenn man die PIN seines Bankkontos an Dritte sprich an sofortüberweisung.de herausgibt hat man schonmal gegen die AGB seiner Bank verstoßen. Wäre ja genau das Gleiche, wenn ich dem Händler meine EC Karte mit PIN zuschicke und ihn bitte für mich Geld abzuheben.
Jeder der die PIN und Kontonummer von einem Onlinekonto hat, kann den Kontostand, Dispo, Kontoauszüge, Überweisungshistorie, Freistellungsauftrag, Adressdaten usw. einsehen. Man muss ja völlig unterbelichtet sein, wenn man seine Daten an Dritte gibt.
Das deartige Dienste überhaupt erlaubt sind, finde ich schon sehr fragwürdig.
Da muß ich widersprechen, wenn jemand deine EC-Karte und die PIn hat, kann er damit Geld abheben, beim Online Banking geht das nicht, da braucht man die TAN, deshalb hinkt dein Vergleich. Er kann lediglich damit in deinem Online-Konto Einsicht nehmen, was ihm aber eigentlich nichts bringt, da er dich sowieso nicht kennt.. Formal hast du damit evtl. gegen die AGB deiner Bank verstoßen, interessiert aber eigentlich niemand, solange es sich um ein sicherers Verfahren wie z.B. bei mobiler TAN handelt. WEnn man das ganze so eng sieht, dürfte man dann eigentlich auch keine Banking-Software wie z.B. "Starmoney" oder andere Software verwenden.