Österreich: Handyüberwachung ist gang und gäbe

  • Die polizeiliche Handyüberwachung ist in Österreich offensichtlich eine
    beliebte Ermittlungsmethode geworden. Solche Aktionen seien "kein
    Einzelfall, sondern vielmehr der Regelfall", sagte Erich Cibulka,
    Prokurist bei T-Mobile Austria und Telekom-Fachgruppenobmann in der
    Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] bei einer Pressekonferenz.


    Allein bei T-Mobile Austria werden laut Cibulka eigens zwei
    Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Bei der Mobilkom sind es laut einer
    Sprecherin des Unternehmens sogar vier. Die Zahl der Überwachungen sei
    im Steigen, heißt es aus der Mobilkom.


    Überwachungsverordnung seit Ende 2001
    Möglich ist die polizeiliche Überwachung von Handygesprächen seit
    Erlass der so genannten Überwachungsverordnung Ende 2001. Seither
    müssen die heimischen Mobilfunkanbieter auf richterlichen Beschluss hin
    den Telefonverkehr überwachen. Dabei geht es laut Cibulka nicht nur um
    die Gesprächsüberwachung, sondern auch um die Lokalisierung des
    Aufenthaltsorts verdächtiger Personen.


    Anfragen im Steigen
    Polizeiliche Anträge auf Überwachung Verdächtiger gibt es laut Mobilkom
    mitunter auch ohne richterlichen Beschluss. Auch hier seien die
    Anfragen im Steigen. Die Anfragen würden jedoch von den Mobilfunkern
    abgelehnt.


    Das Strafrechtsänderungsgesetz unterscheidet zwischen einfachem und
    dringendem Tatverdacht. Bei einfachem Tatverdacht reicht eine
    Genehmigung des Untersuchungsrichters zur Überwachung eines
    Telefonanschlusses. Die Mobilfunkunternehmen müssen oder dürfen in
    diesem Fall allerdings nur eine so genannte Rufdatenerfassung
    durchführen, das heißt, den Zeitpunkt, die angewählte Telefonnummer und
    den genauen Standort des Handys erheben.


    1.000 Mal Rufdatenerfassung
    Nur bei dringendem Tatverdacht ist mit Genehmigung der Ratskammer auch
    eine Gesprächs-Inhaltsüberwachung erlaubt. Die Zahl dieser
    Überwachungen ist mit unter 300 Fällen im Jahr unverändert, heißt es
    aus dem Justizministerium. Zugenommen hat die Zahl der
    Rufdatenerfassung - eine effiziente Art der Verbrechensverfolgung -
    1.000 Mal pro Jahr wird davon Gebrauch gemacht.


    Telekoms beklagen finanzielle Belastung
    Für die Telekom-Unternehmen eine unzumutbare finanzielle Belastung, so
    Cibulka. Sowohl die Mobilkom als auch T-Mobile beklagen die hohen
    Kosten, die mit der Überwachung verbunden sind. Derzeit müssen die
    Mobilfunker selbst für diese Kosten aufkommen. Im Zuge des neuen
    Telekom-Gesetzes soll, so die Forderung der Branche, ein Kostenersatz
    vereinbart werden.


    Ein einheitlicher Tarif soll auch auf die Prioritätenliste des
    Justizministeriums - das würde für Gerichte eine Erleichterung bei
    Strafverfahren bringen.


    Originaltext

  • Hallo,
    in Deutschland ist (leider) die Problematik mindestens genauso akut. Die schleichende Einführung des gläsernen Menschen macht sich in allen Bereichen des Alltages breit. Das dabei verheerende Auswirkungen um sich greifen ist aber leider vielen nicht bewußt. Im Gegenteil, viele Menschen meinen, daß-nur weil sie selbst sich nicht zu Schulden kommen ließen- sie selbst nicht gefährdet sind. Privatspähre wird wohl auf kurz od. lang ein Fremdwort werden. Im Zeitalter von (überall erhältlichen) Mini-Kameras, Richtmikrofonen und IMSI-Catchern ist das private Wort/Bild schon lange ungeschützt.
    Vielleicht sollten manche "redliche Bürger" (trotzdem) etwas kritischer mit ihrer Zustimmung zur Allgemein-Überwachung umgehen. Evtl. geht dann auch irgendwann einmal einem Richter der Axxxx, weil er, wegen allzu lascher Erteilung einer Überwachungsgenehmigung, zur Verantwortung gezogen werden kann. Zur Zeit ist diese Erteilung (leider) nur Formsache und eine eingehende Prüfung der Sachlage eher die Ausnahme als die Regel :mad:

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

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