Die polizeiliche Handyüberwachung ist in Österreich offensichtlich eine
beliebte Ermittlungsmethode geworden. Solche Aktionen seien "kein
Einzelfall, sondern vielmehr der Regelfall", sagte Erich Cibulka,
Prokurist bei T-Mobile Austria und Telekom-Fachgruppenobmann in der
Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] bei einer Pressekonferenz.
Allein bei T-Mobile Austria werden laut Cibulka eigens zwei
Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Bei der Mobilkom sind es laut einer
Sprecherin des Unternehmens sogar vier. Die Zahl der Überwachungen sei
im Steigen, heißt es aus der Mobilkom.
Überwachungsverordnung seit Ende 2001
Möglich ist die polizeiliche Überwachung von Handygesprächen seit
Erlass der so genannten Überwachungsverordnung Ende 2001. Seither
müssen die heimischen Mobilfunkanbieter auf richterlichen Beschluss hin
den Telefonverkehr überwachen. Dabei geht es laut Cibulka nicht nur um
die Gesprächsüberwachung, sondern auch um die Lokalisierung des
Aufenthaltsorts verdächtiger Personen.
Anfragen im Steigen
Polizeiliche Anträge auf Überwachung Verdächtiger gibt es laut Mobilkom
mitunter auch ohne richterlichen Beschluss. Auch hier seien die
Anfragen im Steigen. Die Anfragen würden jedoch von den Mobilfunkern
abgelehnt.
Das Strafrechtsänderungsgesetz unterscheidet zwischen einfachem und
dringendem Tatverdacht. Bei einfachem Tatverdacht reicht eine
Genehmigung des Untersuchungsrichters zur Überwachung eines
Telefonanschlusses. Die Mobilfunkunternehmen müssen oder dürfen in
diesem Fall allerdings nur eine so genannte Rufdatenerfassung
durchführen, das heißt, den Zeitpunkt, die angewählte Telefonnummer und
den genauen Standort des Handys erheben.
1.000 Mal Rufdatenerfassung
Nur bei dringendem Tatverdacht ist mit Genehmigung der Ratskammer auch
eine Gesprächs-Inhaltsüberwachung erlaubt. Die Zahl dieser
Überwachungen ist mit unter 300 Fällen im Jahr unverändert, heißt es
aus dem Justizministerium. Zugenommen hat die Zahl der
Rufdatenerfassung - eine effiziente Art der Verbrechensverfolgung -
1.000 Mal pro Jahr wird davon Gebrauch gemacht.
Telekoms beklagen finanzielle Belastung
Für die Telekom-Unternehmen eine unzumutbare finanzielle Belastung, so
Cibulka. Sowohl die Mobilkom als auch T-Mobile beklagen die hohen
Kosten, die mit der Überwachung verbunden sind. Derzeit müssen die
Mobilfunker selbst für diese Kosten aufkommen. Im Zuge des neuen
Telekom-Gesetzes soll, so die Forderung der Branche, ein Kostenersatz
vereinbart werden.
Ein einheitlicher Tarif soll auch auf die Prioritätenliste des
Justizministeriums - das würde für Gerichte eine Erleichterung bei
Strafverfahren bringen.