Datenschutzbruch Mobilcom=>Kündigung??

  • Also bei vielen Hotlines wird man auch anders authentifiziert als über das Passwort.
    Wenn man z.B. sagt hab ich vergessen, wird man häufig nach Geburtsdatum / Kartennummer / Adresse usw. gefragt. Und da die Freundin ja auch per Rufnummernübermitlung die richtige Rufnummer bei der Hotline gezeigt hat wundert es mich nicht das sie als Vertragspartnerin akzeptiert wurde.


    Aber mal ehrlich wer in aller Welt schließt einen Mobilfunkvertrag für seine Freundin ab ? Ich eröffne ja auch kein Bankkonto für einen Freund gebe ihm dann die EC Karte samt PIN und wünsche ihm viel Spaß beim Geld ausgeben :top:


    Was macht deine Freundin wenn ihre Freundin mal Amok telefoniert ?
    Sich für die Dauer von 2 Jahren einen Zweitjob als Putzkraft suchen um die Schulden zu bezahlen ?


    Das umgehen der Passwortabfrage als unberechtigter könnte aber auch Strafrechtliche Konsequenzen haben (Hackerparagraph) wobei deine Freundin mit Sicherheit auch fahrlässig gehandelt hat, als sie die Karte samt PIN weitergegeben hat.

  • Strafgesetzbuch § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


    § 201
    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
    1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
    2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.


    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.


    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).


    (4) Der Versuch ist strafbar.


    (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von MischaStgt Ich wurde dann von der Datenschutzbeauftragten von E-Plus angerufen, sie hat mir dann angeboten 12 Monate die Grundgebühr zu erlassenm was ich nicht angenommen und der Vertrag wurde mit 25 Monate Restlaufzeit außerordentlich gekündigt!


    Ähhhhh...., sorrý aber die Dateschutzbeauftragte wollte Dir 12 Monate GG erlassen? Und Deine Restlaufzeit waren noch 25 Monate? Ah ja,...!

  • Zitat

    Original geschrieben von slang
    Ähhhhh...., sorrý aber die Dateschutzbeauftragte wollte Dir 12 Monate GG erlassen? Und Deine Restlaufzeit waren noch 25 Monate? Ah ja,...!


    Ja. Hab ich aber nicht angenommen und einen neuen E-Plus Vertrag abgeschlossen :D

    Es gibt Ausländer, die ein Deutsch ohne jeglichen Akzent sprechen; das sind Glücksfälle. Und dann gibt es Ausländer, die einen Akzent ohne jegliches Deutsch sprechen; das sind Schweizer.
    Raymond Broger

  • Zitat

    Original geschrieben von knutgenion
    Oh Vorsichtig!


    Wenn Du nicht drauf hingewiesen hast das das Gespräch von Dir aufgenommen wurde....



    wieso die hat doch freiwillig auf den Anrufbeanworter gesprochen, oder nicht.


    Naja zu den anderen Antworten, also das sie den Vertrag nicht abschließen hätte sollen, dass hab ich ihr auch schon tausendmal gesagt, aber passiert ist passiert, ich würde sowas ja nie machen, egal wie gut ich ihn kenne.


    Sie wird erstmal mobilcom den Fall so schildern, ohne eine Aufnahme vom Anrufbeanworter, mal schauen was die dazu sagen.


    Sonst muss sie halt die restlichen 6 Monate halt zahlen.


    Aber schonmal besten dank für die anworten.


    Gruß Plenti

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