ebay 10,- Euro Sommerüberraschung per Paypal

  • hast du die gleiche e-mail adresse für ebay und paypal? wenn nicht, musst du die ebay mailadresse zu deinem paypalkonto erst hinzufügen.
    zur not öfter versuchen (welche fehlermeldung erhälst du denn?) oder an den paypal "support" schreiben....

  • bei mir haben alle gutscheine die ich bekommen habe funktioniert, bis auf den
    besagten versandkostengutschein,den ich auch bekommen hatte
    bei mir steht da das die gültigkeitsdauer abgelaufen ist ,obwohl der bis zum 26. juni gültig sein sollte
    nehme an, das es denen mit den auktionen für 1,- euro mit 20,- euro versand zu bunt geworden ist und sie den gutschein deaktiviert haben

  • Also die Emailadresse ist die gleiche.


    Gutschein ist abgelaufen...........was soll der Mist.
    Lohnt es sich Paypal anzurufen?


    Gekauft habe ich einen Artikel für 18EUR und 7EUR Versand.


    MFG

  • man kann den support anmailen,geld für telefon würde ich nicht ausgeben.
    erwarte nichts und freue dich wenn doch mal einer antwortet, denn üblicher weise redeste du bei paypal gegen eine wand.
    falls ich jemals wieder gutscheine bekommen sollte,verbrauche ich die umgehend,weil jetzt schon zum 2.mal gutschein aktionen vorzeitig einfach abgebrochen werden ,weil sie merken das sie mist gebaut haben.
    die sollten endlich mal personlisierte einmal gültige gutscheine ausstellen.

  • Die Frage ist nur, was man aktuell mit dem Ebay-Geschäft macht. Ich hatte mal eins wegen der Nichteinlösbarkeit des Gutscheins widerrufen und hatte dadurch etliche Probs mit dem Verkäufer.


    Das Geschäft abwickeln würde ich aus prinzipiellen Erwägungen auf gar keinen Fall - sobald ich besch... werde (egal, von welcher Seite), blocke ich stets komplett ab.


    Also was tun, um den Ärger gering zu halten?


    Gruß aus Wedau



    Edit:
    Und bevor jetzt jemand mit dem Argument kommt: "Der VK kann doch nix dafür", entgegne ich gleich: "Ich auch nicht!" :p


  • Dass ist keine FRage, ob der Verkäufer was dafür kann. Du hast mit ihm einen Vertrag geschlossen, den Du zu erfüllen hast (Geld gegen Ware - so genannter Kaufvertrag). Ist der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer, kannst Du den Vertrag durch Widerruf "beseitigen", auch wenn ere erst einmal besteht.
    Ob Du bei der Bezahlung mit PP einen Gutschein einsetzen kannst, ist rechtlich für die Vertragsbeziehung Käufer - Verkäufer vollkommen irrelevant.


    Also bite an die Regeln halten und wohl oder übel zahlen, wenn es denn kein gewerblichr Verkäufer war!

  • Nun gut. Selbstverständlich achte ich vorher darauf, dass es ein gerwerblicher Verkäufer ist, damit ich ein Widerrufsrecht habe. Ich halte mich also an die Regeln.


    Aber dennoch droht Unbill, weil mancher Powerseller verkennt, dass diese Regel auch für ihn gelten ...


    Und auf diesen Fall bezog sich meine Frage. Bei Ebay ist man bei Unstimmigkeiten mit Powersellern nämlich meist "zweiter Sieger".


    Also: Was tun?

  • wie schauts denn mit C-SCHUTZ23DE aus? 20€ versandkosten sparen. würd den gern noch einlösen? hat den gestern oder heut jemand eingelöst?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und auf diesen Fall bezog sich meine Frage. Bei Ebay ist man bei Unstimmigkeiten mit Powersellern nämlich meist "zweiter Sieger".


    Also: Was tun?


    A) Nur Gutscheine verwenden die man auch in Papierform oder Mail zugeschickt bekommt. Auf gut Glück klappt selten.


    B) Gar nicht erst bieten wenn man Aerger vermeiden will, der Powersell und Co. hat auch Aufwand und das Widerrufsrecht ist generell nicht dazu da um Gutscheintests durchzufuehren


    C) Wenn man clever und lesefähig ist, hättest man weiter oben gelesen, dass es durchaus eine Möglichkeit gibt Gutscheine zu testen ohne den Artikel zu kaufen.


    Hpman

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