Vodafone: Sperre wegen angeblich gewählten Sonderrufnummern

  • Zitat

    Original geschrieben von ostfriese
    Was mich generell mal interessieren würde:


    Mit welchem Recht sperrt VF bei "überdurchschnittlichem Verbrauch" die Anschlüsse und woher nimmt sich VF das Recht, dann eine Kaution zu verlangen?


    Ich weiß, dass VF dies so macht aber ich kenne es zum einen nur von denen, zum anderen frage ich mich, ob diese Vorgehensweise tatsächlich rechtens ist oder nicht?


    Die Vorgehensweise an sich, unabhängig vom hier diskutierten Fall, finde ich ehrlich gesagt sehr gut. Angesichts der gesunkenen Mobilfunkpreise ist es offensichtlich, dass entweder etwas schief gelaufen ist oder Missbrauch vorliegt, wenn auf einmal Kosten von 300 Euro entstehen. Daher finde ich es richtig, dass Vodafone den Anschluss dann erst mal blockiert.


    Im vorliegenden Fall ist das natürlich sehr ärgerlich, vor allem, wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass Vodafone einen Fehler begangen hat.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.


  • Genau das ist der Knackpunkt. Diesen Passus kann ich nachvollziehen, aber eine willkürliche Sperre wegen hoher Umsätze...?


    Und natürlich musst Du die GG bezahlen, auch wenn die Karte(n) gesperrt ist! :mad:


    Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Die Vorgehensweise an sich, unabhängig vom hier diskutierten Fall, finde ich ehrlich gesagt sehr gut.


    Es geht nicht um "das finde ich gut" oder nicht! Es geht um die rechtliche Grundlage und meiner Einschätzung nach nimmt sich VF hier zu viel raus!


    Würde mir so etwas passieren, ich würde sofort und ohne Vorwarnung über meinen Anwalt den Vertrag auflösen lassen wegen vertragswidrigem Verhalten seitens des Netzanbieters.

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Lieber Landsmann ;),


    ich habe ja auch keine rechtliche Beurteilung abgegeben, sondern nur meine persönliche Bewertung. Die muss nicht mit der Rechtslage übereinstimmen.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Wie wäre es hiermit?


    Zitat

    6.2 Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für VF D2 insbesondere vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist VF D2 ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu VF D2-Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren.


    Der "wichtige Grund" liegt ja wohl vor, wenn ein überdurchschnittlicher Umsatz generiert wird und ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt. Den Verdacht gilt es nun zu beweisen.


    Edit: Im Übrigen kann VF ja auch nach Ziffer 3.1 berechtige Zweifel daran haben, dass der Vertragspartner in der Lage ist, die Schuld zu begleichen (hochgerechnet auf einen Monat beim gleichen Telefonieaufkommen).

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Der "wichtige Grund" liegt ja wohl vor, wenn ein überdurchschnittlicher Umsatz generiert wird und ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt. Den Verdacht gilt es nun zu beweisen.


    Wenn nach der Rechnungsstellung der Kunde den Betrag fristgerecht bezahlt, woher nimmt sich VF das Recht auf Forderung einer Kaution? Und mit welchem Recht werden weiterhin die laufenden Kosten bei ausbleibender Leistung berechnet?

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Zitat

    Original geschrieben von ostfriese
    Wenn nach der Rechnungsstellung der Kunde den Betrag fristgerecht bezahlt, woher nimmt sich VF das Recht auf Forderung einer Kaution? Und mit welchem Recht werden weiterhin die laufenden Kosten bei ausbleibender Leistung berechnet?


    Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre, hätte VF nicht den Punkt 3.1 in ihren AGB! :-)


    Hat der Vertragspartner z.B. an einem Tag 200 Euro für Sonderrufnummern vertelefoniert, so ist das durchaus ungewöhnlich. Hochgerechnet auf einen Abrechnungszeitraum wären das rund 6000 Euro. Und vielleicht meint VF aufgrund der Bonität (die ja gaaanz toll oder "geht so" sein kann), dass sich der Vertragspartner das nicht so ganz leisten kann. Daher die Kaution (die übrigens prima verzinst wird).


    Rechtlich ist das durchaus in Ordnung. Das kann der Vertragspartner ja mal überprüfen lassen.


    Viel besser wäre eine Überprüfung, wie, wann und wo diese Sonderrufnummern gewählt werden sein sollen. VF (besser gesagt deren Technik) denkt sich sowas ja nicht aus.


  • Was passiert denn wenn ich die Kaution nicht erbringe?
    Erledigt sich das mit der Kaution zum nächsten Rechnungslauf oder wäre
    diese definitiv fällig um in der restlichen Vertragslaufzeit wieder abgehend
    telefonieren zu können?


    Danke nochmals


    Nils

  • mir kommt das alles ein wenig merkwürdig vor...
    also die haben gesagt sonderrufnummern - hast du nicht gefragt welche und wann..? die können das im computer nachgucken...
    und wenn die hotline dich nicht freischalten will, kannst du problemlos mit der rechnungsabteilung sprechen, die veranlassen sowas in der regel - oder die erklären einem genau, warum nicht usw... und die fragen die du hier stellst, beantworten die dir erst recht..!
    das was hier läuft is glaskugelschauen, wenn dir das was bringt, bitte, nur helfen wird es dir kein stück weil dazu viel zu wenig infos von dir kommen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Daher die Kaution (die übrigens prima verzinst wird).


    Wie hoch ist denn prima? 3, 4, 5, 6, 7, 8%? ;)

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