Vodafone: Sperre wegen angeblich gewählten Sonderrufnummern

  • mach nen schriftlichen widerspruch und bitte um klärung...


    das dauert dann 2-5 tage und dann wars das...
    anders wirds wohl nich gehen und hier wirste auch nichts brauchbares an antworten kriegen...

  • R-Gespräche gibt es nur im Festnetz der T-Com, nicht aber bei Mobilfunknetzbetreibern und alternativen Festnetzbetreibern.


    Hatte der Geräteverwender sein Handy jederzeit im Blick? Ich würde es am wahrscheinlichsten halten das er vielleicht das Handy unbeaufsichtigt im Zimmer gelassen hat und sich da jemand rangemacht hat.

  • martin :-)


    richtig, VF D2 hat evtl auch Leistungen aus Premium SMS (wer weiss, ob dier Karte nur in der Box war) geltend gemacht

  • Ja das Gerät war immer im Blick, Zimmer abgesperrt und zu dem Zeitpunkt
    der angeblichen Nutzung niemand weiter im Raum. Haben wir alles schon geprüft.
    SMS wurden mit der Karte auch nicht verschickt. Die war nur in der Box,
    und das angeschlossene Endgerät kann keine SMS versenden.


    Wenn R-Gespräche nur im Netz der DTAG funktionieren bin ich mit meinem
    Latein auch am Ende.


    Naja wie auch immer. Ich habe VFD2 einen Brief mit der Bitte um Klärung geschickt.
    Mal gucken was die sagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nils-79

    Wenn R-Gespräche nur im Netz der DTAG funktionieren bin ich mit meinem
    Latein auch am Ende.


    Also R-Gespräche sind auch in anderen Festnetzen möglich. Ich bin bei einem kleinen regionalen Anbieter, der das sehrwohl zuläßt. Das haben meine Kinder mir (leider) deutlich und auch nachhaltig bewiesen.

  • Was mich generell mal interessieren würde:


    Mit welchem Recht sperrt VF bei "überdurchschnittlichem Verbrauch" die Anschlüsse und woher nimmt sich VF das Recht, dann eine Kaution zu verlangen?


    Ich weiß, dass VF dies so macht aber ich kenne es zum einen nur von denen, zum anderen frage ich mich, ob diese Vorgehensweise tatsächlich rechtens ist oder nicht?

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • ist doch nur zum eigenen Schutz, und natürlich auch zum Schutz für Vodafone gegen Missbrauch.


    Also ich finde diese Vorgehensweise sehr gut.


    Stell dir mal vor das ganze wäre erst bei Rechnungsstellung rausgekommen. Weiß man dann noch was man an diesem Tag gemacht hat, ob man das Handy nicht doch irgendwo liegen hat lassen.



    Ich denke schon, dass es rechtens ist wenn ein Verdacht des Missbrauchs vorliegt.


    Und wenn mehrere Hundert Euro innerhalb kurzer Zeit an Kosten verursacht werden läuft wohl etwas schief

  • Das ist eine sehr gute Frage die mich auch stark interessieren würde.
    Der einzige Punkt in dieser Richtung ist in den AGB zu finden:


    -----------------
    3.1 VF D2 kann ihre Leistungen bei berechtigtem Interesse jederzeit von der Stellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit zur Befriedigung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes abhängig machen, wenn bekannt wird, dass der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen im Rückstand ist oder aufgrund einer Information der in Ziff. 11 genannten Auskunfteien begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen.
    ----------------


    Aber weder bestehen "Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen" noch sind Informationen "gem. Ziff. 11, sog. Auskunftsdateien "
    bekannt.


    Muss ich eigentlich für die Dauer der Willkür die GG weiter zahlen ohne
    tatsächlich eine Leitung dafür zu bekommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Und wenn mehrere Hundert Euro innerhalb kurzer Zeit an Kosten verursacht werden läuft wohl etwas schief


    Kann man so auch nicht sagen. Zu meiner VF-Zeit ist es oft vorgekommen das britische Soldaten gesperrt wurden weil die gleich nach Vertragsabschluß erstmal fröhlich nach Hause telefoniert haben und da auch in kurzer Zeit hohe Summen aufkamen. Allerdings hat VF da keine Kaution verlangt, ein einfacher Abgleich der Kontodaten hat gereicht um die wieder freizuschalten.


  • Gegen eine Sperre bei überdurschnittlichem Verbrauch ist nichts einzuwenden
    wenn


    a) Der Kunde hierüber VORHER in Kentniss gesetzt wird
    b) Dem Kunden genau aufgeschlüsselt wird woher die Kosten kommen
    c) Nach Klärung des Sachverhaltes "ohne" Kaution wieder freigeschaltet wird
    d) Die Sperre auch nur die Karte betrifft wo das Problem auftritt


    Aber genau hier ist der Knackpunkt.


    VFD2 hat nicht in Kentniss gesetzt, hat nicht geprüft wo die Kosten herkommen, nicht mal im Quick Check tauchen die auf und beharrt (zumindestens bis jetzt) auf einer Kaution die nicht nachvollziehbar ist.

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