Zwangsumstellung: nächste Woche gemäß Schreiben O2

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Ganz so einfach ist das mit der Umstellung nicht. Wie hier schon erwähnt wurde, ist der Tarif fester Vertragsbestandteil. Der Tarif steht auch im Vertrag drin. Wenn der Netzbetreiber den Tarif ohne Zustimmung des Kunden ändern will, besteht selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht. Unabhängig davon, ob der neue Tarif teurer oder günstiger für den Kunden ist. Haben sich die Verbraucherzentralen damit schon beschäftigt?


    Also dass man bei einer Vertragsänderung, die den Kunden begünstigt, ein Sonderkündigungsrecht hat, wäre mir neu. Seit wann das?

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Also dass man bei einer Vertragsänderung, die den Kunden begünstigt, ein Sonderkündigungsrecht hat, wäre mir neu. Seit wann das?


    Beim durchlesen habe ich das Gefühl, das du, sagen wir mal dich manchmal sehr begriffsstutzig anstellst. Im Übrigen gibt es bei Mobilfunkverträgen keine "Sonderkündigung"


    Wer sagt das es nur Vergünstigungen gibt? Warum hält o2 nicht die geschlossenen Verträge ein?

  • Den Begriff "Sonderkündigung" hatte ich von GigaTom übernommen, weil ich mich eben darauf bezogen habe.


    Meine Aussage klingt daher ein bisschen reißerisch, da dann deutlicher wird, dass die Aussage von GigaTom mit der "Sonderkündigung" so nicht uneingeschränkt gültigkeit hat...
    Wer das nicht versteht... nun ja...

  • Es wurde doch nun schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es völlig unerheblich ist, ob ein Tarif auf den ersten Blick günstiger oder teurer als der vereinbarte ist. Verträge sind in jedem Fall einzuhalten. Das ist doch nicht so schwer. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Wer das nicht versteht... nun ja...

    Das mit der Begriffsstutzigkeit bezog sich wohl eher auf deine Aussage, dass der Kunde durch die Vertragsaenderung beguenstigt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Das mit der Begriffsstutzigkeit bezog sich wohl eher auf deine Aussage, dass der Kunde durch die Vertragsaenderung beguenstigt wird.


    Ich hab mitnichten behauptet, dass es sich hier um eine Besserstellung des Kunden handelt. Ich habe nur bezweifelt, dass der Kunde, falls sich die Konditionen für den Kunden verbessern, dann das Recht auf eine fristlose Kündigung hat...

  • Die Frage ist nicht, ob sich irgendwas fuer den Kunden verbessert, sondern ob sich etwas verschlechtert.

  • Habe es immernoch nicht geschafft mal bei der HL durchzuklingeln, Werde es aber auch lassen und neben einer Mail heute Abend, auch einen schriftlichen Widerspruch verschicken.


    Ich teile absolut die Meinung der meisten hier. Verträge sind einzuhalten. Dies erwartet O2 von mir; ich kann es auch von denen erwarten. Und zwar unabhängig davon, ob sich meine Tarikkonditionen verbessern oder nicht.


    Wobei ich schon alleine die Änderung der Taktung von afair 10/10 zu jetzt 60/60 (HZ) bzw. 60/10 als deutliche Verschlechterung empfinde.


    radarfalle: Ich denke nicht, dass Du in den Geion S ohne Handy wechseln kannst, da Du bei Vetragsabschluss eine subventionierteHardware bekommen hast. Die wurde bis jetzt durch die GG abgegolten - da hat sich also nichts verändert. Nur jetzt spiegelt sich dies im Tarifnamen wider.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Ich versteh ehrlich gesagt die ganzen Diskussionen um Verbesserung oder Verschlechterung nicht so ganz. Um das geht es doch eigentlich nur sekundär. Eine einseitige Vertragsänderung seitens des Netzbetreibers (und um eine solche handelt es sich in diesem Fall ja wohl ohne Zweifel) zieht ein Recht für den Kunden auf eine außerordentliche Kündigung (umgangssprachlich Sonderkündigung) nach sich. Ob dieses dann auch wahrgenommen wird, bleibt jedem selbst überlassen.

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