Auf dem Fahrrad vom Auto erwischt. Was tun?

  • Zitat

    Inwieweit ist sichergestellt, dass sie die Kosten dafür nicht tragen muss?


    1. Wenn sie eine Rechtschutzversicherung hat.
    2. Wenn sie "vor Gericht" Recht bekommt.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von TheBastian
    TM1, du solltest dein Mund- bzw. Schreibwerk etwas zügeln!


    Soweit kommt's noch, dass ich mir meine Meinung verbieten lasse...
    Und wer bist du, dass Du das fordern könntest?
    Dass Du nur liest und interpretierst, was du willst und nicht was geschrieben wurde, beweisen ja Deine weiteren ausführungen zur genüge.


    Zitat

    dass du auch nicht die Tür öffnest, wenn es klingelt. Es könnten ja Räuber vor der Tür stehen, die dich zusammenschlagen und ausrauben wollen, oder?


    Bevor ich öffne, schaue ich wer da klingelt - logisch, oder?
    Wenn Du einer von denen bist, die immer und unbesehen aufmachen (und das Prinzip auch auf das restliche Leben überträgst) - gerne.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Es dürfte wirklich schwer fallen dich, TheBastian, in diesem Zusammenhang an Naivität zu überbieten. Ich will dein Lebensbild nicht erschüttern, aber hast du dir beispielsweise schoneinmal Gedanken darüber gemacht,


    a) wie viele PKW da draußen ohne Versicherungsschutz rumfahren und dann nur Ansprüche gegen den Fahrer bestehen, dessen Identität hoffentlich gerichtsfest festgestellt worden ist,


    b) wie rauh das Klima im Versicherungswesen ist? Bei einem Unfallgeschädigten ohne Rechtsbeistand kann der SB schon mal den Sekt kaltstellen


    c) wie lange eine Regulierung dauert, wenn der VN seine Obliegenheit verletzt und den Schaden seiner Versicherung einfach nicht meldet? Das kann ganz schnell existenzgefährden werden...


    Aber nach deiner Lebensauffassung kann das sicher alles mit ein paar netten Worten und gutem Zureden zur vollsten Zufriedenheit geklärt werden :rolleyes:


    @TE: Du schriebst, deiner Freundin sei keinerlei Mitschuld vorzuwerfen. Dann fallen RA-Kosten voll dem Unfallgegner zur Last, soweit die Inanspruchnahme eines RA nicht mit Sicherheit entbehrlich ist und der Gegner solvent bzw. haftpflichtversichert ist. Zu einer Gerichtsverhandlung muss es dazu nicht kommen.
    Wenn die Freunding rechtsschutzversichert ist noch besser, auch bei ADAC-Mitgliedschaft besteht Anspruch auf kostenlose verkehrsrechtliche Erstberatung.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • die fahrerin hat angerufen und gesagt, dass sie es ihrer versicherung gemeldet habe, welche uns jetzt kontaktieren wird. ist das normale werdegang?

    Suche:


    nix, bin derzeit mit dem iphone glücklich!

  • Zitat

    Original geschrieben von sofastreamer
    die fahrerin hat angerufen und gesagt, dass sie es ihrer versicherung gemeldet habe, welche uns jetzt kontaktieren wird. ist das normale werdegang?


    Was soll den sonst passieren? Der Papst kommt bestimmt nicht vorbei...


    Wie bereits erwähnt, die Versicherung reibt sich die Hände, wenn deine Freundin ohne RA agiert...


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Beim Umfall die Poizei zu rufen wäre sicher nicht verkehrt gewesen, damit die Situation protokolliert wird.


    Aber dafür ist es jetzt zu spät. Eine Strafanzeige halte ich hingegen zu überzogen, und würde wohl beim Unfallverursacher was die zivilrechtliche Seite betrifft eher kontraproduktiv sein so nach dem Motto "der hat mir ne Strafanzeige reingedrückt, jetzt soll er mal sehen wie er zu seinem Geld kommt".


    Und an den bestehenden Schadensersatzansprüchen würde es auch nichts ändern.


    Martyn, wenn man keine Ahnung hat, ....



    Selbstverständlich kann dies in Ausnahmfällen relevant werden. Nicht immer greift die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr. Wenn es dann auf verschuldensabhängige Haftung ankommt, macht es sich schon gut wenn von der Polizei Tatsachen in dieser Richtung festgestellt worden sind (bspw. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Alkohol, Telefonieren).



    Ich an der Stelle der Fahrerin hätte schon aus eigenem Interesse die Polizei gerufen. Von der Geschädigtenseite her kann man nämlich genauso über den Tisch gezogen werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • TheBastian
    Mag ja sein, dass Du bisher gute Erfahrungen hast. Aber ich hab das auch schon so erlebt, und andere hier im Forum wohl auch, dass die Versäumnisse die hier passiert unterm Strich recht teuer werden können. Klar, evtl. regelt sich alles von allein und im Guten. Ist allen zu wünschen. Aber was machst Du, wenn es nicht so ist? 2 Monate später brauchst Du nicht mehr zu Polizei gehen oder einen Anwalt einschalten. Da ist dann eh nur noch alles Spekulation. Lieber jetzt alles richtig machen, auch wenn es evtl. zuviel ist. Besser als nachher dumm aus der Wäsche zu gucken. Ist der Gegenüber vernünftig, hat er nichts dagegen. Hat er was dagegen, dann erst recht.


    Ansonsten würde ich jetzt einfach mal zur Polizei gehen und das aufnehmen lassen. Und die zum weiteren Weg befragen. Evtl. sich beim Anwalt beraten lassen, aber erstmal zur Polizei weil dann ist der Vorgang aufgenommen und aktuell ist der Hergang des Unfalls auch noch "frisch" im Gedächtnis. In zwei Wochen weiß man dann eh nur noch die Hälfte.


    bs

  • Das sich die Dame von sich aus meldet ist doch schon mal ein gutes Zeichen. Warum daher nicht etwas warten wie die Reaktion der Versicherung aussieht? Sollte da irgendwas komisch sein kann man sich immer noch an den RA seines geringsten Mißtrauens wenden.


    Das nun nachtraglich der Polizei zu melden hilft erstmal nur bedingt die waren schließlich nicht vor Ort und konnten nichts dokumentieren, entsprechend "engagiert" wird der Beamte wohl auch reagieren. Sollte die Unfallverursacherin daher tatsächlich auf Krawall aus sein könnte sie genauso gut behaupten die Darstellung der Geschädigten sei komplett falsch etc. pp.

  • ich kann mich noch an zeiten hier im tt erinnern, da wurde anders miteinander umgegangen. ich werde alt :(

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  • TT ist auch nur ein Spiegelbild der Gesellschaft -hmm soll ich jetzt noch
    ein leider dransetzen?


    GP

  • Meiner Schwester ist genau das gleiche passiert... Stand nach dem Unfall unter Schock... keiner hat die Polizei gerufen... Unfallgegner hat sich nicht mehr gemeldet... Anzeige bei der Polizei wurde nach 3 Monaten eingestellt, weil sich keine Zeugen gefunden haben und kein Unfallprotokoll vorlag.


    Schaden 300 Euro fürs Fahrrad... heftige Blutergüße am Oberkörper... 1 Woche krank geschrieben...


    Aber da dies ja scheinbar sonst in dieser Rosarotenwelt nicht passiert, fände ich es schön, wenn TheBastian den Schaden meiner Schwester übernehmen würde. Schließlich kann das ja nur ein Fehler in der Matrix sein... :D;)

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