Frage zu Kündigung bei Umzug ins Ausland

  • Hallo zusammen!


    Ich habe mich vor 3 Monaten von meiner Partnerin getrennt und habe einen neuen Telefonanschluss abgeschlossen bei M-Net in Würzburg. Leider hat dieser eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Nun kehre ich im August Deutschland den Rücken und ziehe nach Zürich, und dort ist Mnet bekanntlich nicht tätig.


    Ich habe mich nun telefonisch bei Mnet erkundigt und soll mich mit 15 EUro pro Monat aus dem Vertrag rauskaufen, macht 300,- Euro!


    Gibt es bei Umzug ins Ausland irgendeine Möglichkeit früher aus dem Vetrag rauszukommen?


    Jonas

  • Re: Frage zu Kündigung bei Umzug ins Ausland


    Zitat

    Original geschrieben von p4p4
    Ich habe mich nun telefonisch bei Mnet erkundigt und soll mich mit 15 EUro pro Monat aus dem Vertrag rauskaufen, macht 300,- Euro!

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • Also ohne näheres zu wisse, bei diesem Anbieter, aber ich würde eine Sonderkündigung rausschicken, am Besten mit Nachweis, dass Du auch wirklich in die Schweui ziehst. Man kann ja eigentlich nicht von Dir erwarten, dass Du Dein Leben nach einem DSL- Anbieter richtest und dann auch noch dafür bestraft wirst... aber in solchen Sachen sind die Anbieter teils unbeholfen.


    Zitat

    7. Kündigung
    7.2 Zieht der Kunde von der Adresse des Anschlusses fort, berechtigt dies zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages nur, wenn hier für ein wichtiger Grund vorliegt.


    Quelle (PDF)


    Sollte eigentlich alles klar sein, oder?

  • naja und das ist ein wichtiger Grund?


    Wenn ich einen 24 Monate Vertrag abschließe und dann umziehe ist das doch nicht das Problem des Anbieters. 15 Euro im Monat klingt eigentlich ganz fair.


    es muss halt geklärt werden was man unter wichtiger Grund versteht, kann man ja ziemlich ausdehnen den Begriff oder auch nicht.


    Aber wenn du Pech hast musst du halt bisschen was zahlen

  • Das Fitnessstudio erstattet einem bei Krankheit/Unlust/Urlaub auch keine Monate. Man erhält höchstens die faire Chance, die Monate hintendran zuhängen.


    M-Net würde dir auch weiterhin für 15 Monate DSL nach Bayern liefern. Wenn du das nicht möchtest, deine Sache.

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • ... ist zwar nicht die "feine" und "richtige" Art....
    aber wenn die zuviel Stress machen...


    Anschluß außerordentlich kündigen mit angabe "Umzug ins Ausland", Einzugsermächtigung entziehen , Konto kündigen und dann in die Schweiz
    ich glaube kaum das die dich in die Schweiz verfolgen werden..



    7SAC7
    zum Thema Fitnessstudio


    Zitat

    Die Rechtsprechung hat u.a. für eine außerordentliche fristlose Kündigung anerkannt: Krankheit, Wohnungswechsel, Schwangerschaft, Grundwehrdienst etc..

  • danke für eure schnellen antworten! dann werde ich das mal mit der außerordentlichen kündigung wegen umzug versuchen!


    hab noch keine schriftl. bestätigung von meinem arbeitgeber, muss man für eine außerordentliche kündigung auch irgendwelche fristen (z.B. 3 monate) einhalten?


    p4p4

  • Zitat

    Original geschrieben von p4p4 hab noch keine schriftl. bestätigung von meinem arbeitgeber, muss man für eine außerordentliche kündigung auch irgendwelche fristen (z.B. 3 monate) einhalten?


    Ich glaube eine genaue Frist gibt es da nicht, sollte aber angemessen sein, also ungefähr 4 Wochen denke ich ist da angemessen.
    EDIT: Oder genau der Zeitpunkt, wo Du den Anschluss nicht mehr benutzen kannst, da Du aber schon jetzt weißt, dass Du in x Monaten ausziehst, solltest Du die Kündigung so schnell wie möglich aussprechen.


    Verstehe ich das richtig, dass Du wegen Deinem Arbeitgeber in die Schweiz ziehst? Dann gebe ich Brief und Siegel, dass der Grund zur außerordentliche Kündigung vollkommen ausreicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von slang
    Ich glaube eine genaue Frist gibt es da nicht, sollte aber angemessen sein, also ungefähr 4 Wochen denke ich ist da angemessen.
    EDIT: Oder genau der Zeitpunkt, wo Du den Anschluss nicht mehr benutzen kannst, da Du aber schon jetzt weißt, dass Du in x Monaten ausziehst, solltest Du die Kündigung so schnell wie möglich aussprechen.


    Verstehe ich das richtig, dass Du wegen Deinem Arbeitgeber in die Schweiz ziehst? Dann gebe ich Brief und Siegel, dass der Grund zur außerordentliche Kündigung vollkommen ausreicht...


    Ich ziehe im August um. Habe aber nur eine mündliche zusage, bis der ganze schriftliche kram fertig ist wird noch ein wenig dauern.


    ich ziehe um weil ich hier gekündigt habe, und ein besseres angebot in der schweiz bekommen habe. Mein arbeitgeber ist ein neuer in der schweiz.

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