Firma Mei*** lässt gerichtliche Mahnung nach zwei Jahren verschicken.

  • Hallo,


    brauche Eure Hilfe.


    Vor zwei Jahren habe ich bei der Firma Mei*** ein handy bestellt, aber dieses nie beim Paketboten angekommen.
    Hatte mit der Firma Mei*** damals einen langen Schriftwechsel und sah die Angelegenheit als geklärt an.


    Nun kommte heute von Amtgericht Passau eine Zahlungsaufforderung über 80 Euro (der Wert der Bestellung lag damals bei rund 90DM) hierzu kommen nun noch die Zinsen!!!
    Bin hilflos und weiß nicht genau was ich nun machen soll, die ganzen Unterlagen von damals habe ich natürlich nicht mehr.


    Danke schonmal

    Dennis Thomsen

  • Als Kunde bist Du jetzt in der Nachweispflicht.
    Nach möglichkeit solltest Du jetzt alles absuchen, damit Du sauber aus der Affäre raus kommst. ;)


    Gruß Ben

  • Nun ja als erstes würde ich mal mit der Fa. Kontakt aufnehmen und fragen was denn da jetzt schiefgelaufen ist.


    Du sagst Du hättest die Sache als erledigt angesehen, wie sah es denn die Gegenseite? Wart ihr euch einig das das Handy nie ankam?


    Im Prinzip müsste Dir die Fa. beweisen, dass sie Dir das Handy hat zukommen lassen wenn es vor Gericht geht.


    Wenn die da nun mit nem Beleg über die Paktauslieferung anrücken sieht es schlecht für Dich aus, da Du nichts in der Hand hast um das Gegenteil zu beweisen.


    Aber wie gesagt am besten noch mal die Firma kontatieren evtl. ist da auch einfach was in der Buchhaltung schief gelaufen.


    Gruß
    CH

  • Hallo, Leidensgenosse.


    Ich habe zwar akut nichts mehr von dem M.M. aus P. gehört, hatte aber auch den allergrößten Ärger.


    Da hilft leider nur eines: Anwalt einschalten und dem Herrn KRÄFIG auf die Füße treten.


    ER muss dir erst mal nachweisen dass du das Paket erhalten hast.


    Kann er nicht - das wars für dich!


    Ansonsten kann ich allen nur abraten sich mit dem 3-Mann-Unternehmen, dass sich selbst gerne als"weltweit agierender Versandhandel für Informationstechnologie" sieht einzulassen. Es sei denn ihr kennt einen Anwalt der euch gute Preise macht.


    mr_clean

  • Nun ja, es ging damals darum, dass ich eine Aufwandspauschale bezahlen soll, da ich das Gerät nicht angenommen habe, ging nämlich zurück. Die Pauschale wollte ich nicht bezahlen. Es war nie strittig, das Gerät kam bei der Firma auch wieder an.


    Denke mal ich gehe nun zu einem Anwalt.

    Dennis Thomsen

  • Wenn du keinen Rechtschutz hast, kostet dich ein Beratungsgespräch beim Anwalt mal locker 50Euro wenn du Pech hast.

  • tja, am sinnvollsten ist es, wenn du das mit der firma selber (am besten persönlich) abklärst.


    kann es sein, dass du in der zwischenzeit verzogen bist? dann hat die firma natürlich deine adresse nicht gehabt, der anwalt hat vielleicht eine anfrage beim zentralen melderegister machen müssen um deine neue adresse ausfindig zu machen, dann wieder einen brief geschrieben,... und so zieht sich das dahin.


    es kann aber auch sein, dass erst vor kurzem ein schlauer mitarbeiter auf deinen außenstand "draufgekommen" ist und diesen gleich geklagt hat.


    dumm ist nur, dass du den schrifverkehr nicht mehr besitzt. denn wenn dein rückstand damals nie ausgebucht worden ist, ist es jetzt, nach einbringung der klage, sehr schwierig zu beweisen, dass eh schon alles abgeklärt wurde.


    wie gesagt, ich würde dir sehr empfehlen, das mit der firma persönlich abzuklären. wenn du glück hast musst du nur die gerichts- und anwaltskosten der klagseinbringung zahlen...

    6630 + 6100 user
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  • *Räusper*


    Hi,


    persönlich wirst Du relativ wenig erreichen, ich weiss bis heute nicht
    wo diese Firma ist und wohne in PA.


    So - ich sage jetzt etwas was ich nur gehört habe, keinesfalls urteilsbildend sein soll und ich keinerlei persönliche Erfahrungen gemacht habe.


    Ich "habe gehört" das diese Firma in letzter Zeit versucht, an Geld via Gerichtsbeschlüssen zu kommen...Also vorsicht..


    Am Besten gleich zum Anwalt, wenn Du so nichts erreichen kannst..

  • Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Nun ja, es ging damals darum, dass ich eine Aufwandspauschale bezahlen soll, da ich das Gerät nicht angenommen habe, ging nämlich zurück. Die Pauschale wollte ich nicht bezahlen. Es war nie strittig, das Gerät kam bei der Firma auch wieder an.


    Nun, da sieht die Sache natürlich anders aus. Ich kenne mich jetzt nicht gut genug aus, um zu wissen, in welcher Höhe genau eine solche Aufwandsentschädigung ausfallen könnte, Fakt ist allerdings, daß Du nicht einfach so "ungestraft" eine Bestellung zurückgehen lassen kannst, ohne sie anzunehmen.


    Hierbei gilt es dann allerdings nochmal zu unterscheiden zwischen dem Fall, daß eine Bestellung tatächlich getätigt und auch in der vereinbarten Zeit ausgeliefert wurde, oder ob das nicht der Fall war. Wenn Du z.B. schriftlich oder in deren Webshop bestellt hast und die Ware termingerecht kam, dann hättest Du sie annehmen müssen. Erfolgte die Lieferung hingegen übermäßig verspätet, oder hattest Du vielleicht nur telefonisch ein Gerät reservieren lassen mit dem Hinweis, Dich bei Verfügbarkeit zu informieren, dann wiederum wärst Du aus dem Schneider. So einen Fall hatte ich mal mit Meisl: Ich hatte nach einem Gerät gefragt und Frau Meisl gebeten, mich anzurufen, sobald es da sei. Stattdessen schickten sie es einfach raus. Ich habe natürlich die Annahme verweigert. Hr. Meisl wollte mir genauso kommen wie in Deinem Falle. Nach meinem Hinweis, daß ich keine Bestellung ausgelöst hätte und meiner Frage, wie er denn im Zweifelsfalle vor Gericht beweisen wolle, daß ich das fragliche Gerät bestellt hätte, lenkte er dann mit etwas zerknirschten Worten ein... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Bin ja auch kein Jurist... trotzdem meine two cents:
    - Wenn ich mich recht entsinne, gab es damals diese 14 Tage Rückgaberecht-Regelung noch nicht - schonmal schlecht :(


    - Wann verjährt eigentlich so eine Sache? Und hätte es vorher nicht eine 1. Mahnung und eine 2. Mahnung geben müssen? So kenne ich das jedenfalls.


    Falls Du keinen Anwalt kennst, den Du einfach mal so für kostenlos fragen kannst , ist eine Verbraucherzentrale vielleicht noch ein guter Anlaufpunkt.


    Qapla!

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

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