ZitatOriginal geschrieben von SilentBoB
einen nachweis, das ein solcher bescheid tatsächlich versendet und dir zugegangen ist, haben die doch nur per einschreiben MIT rückschein, oder?
imho ist sogar das billigere einwurfeinschreiben noch besser, weil du dann auf jeden fall zugang nachweisen kannst. beim einschreiben mit rückschein kann es dir passieren, dass es wieder zurück kommt, weil der postbote niemanden zum unterschreiben bewegen kann.
greetz
JohnnyT
PS den mahnbescheid werden die auch nicht per infopost verschicken...