Genau dasselbe wie ich bei Meisl gemacht habe: Nicht zahlen und wenn n Brief von deren Anwalt kommt einfach deinem Anwalt geben. Danach war die Sache bei mir gegessen.
Firma Mei*** lässt gerichtliche Mahnung nach zwei Jahren verschicken.
- Dennis Thomsen
- Geschlossen
-
-
-
In diesem Fall hat Meisl allerdings IMHO sogar recht! Die Regelungen des ehem. Fernabsatzgesetzes greifen tatsächlich erst dann, wenn man die Ware erhalten hat. Und wenn man eine verbindliche Bestellung ausgelöst hat, ist man grundsätzlich zunächst auch erstmal zur Annahme verpflichtet.
Inwieweit jetzt der konkrete Betrag, der hier als Schaden angegeben wird, rechtens ist, weiß ich leider auch nicht. Aber rein von der Sache bist Du wahrsch. nicht im Recht.
-
Re: Wieder Probleme mit Meisl - bitte dringend um Rat und Hilfe
ZitatDanach erhalte ich ein erstes Schreiben von Meisl (nach Monaten), in welchem ich aufgefordert werde, für die nicht Zustande gekommene VV insgesamt 63,15 € (Aufwand) zu zahlen. Bin mir aber sicher, dass ich nach dem Fernabsatz bis zu 14 Tage noch von meiner Entscheidung zurücktreten kann.
Ich frage mich manchmal wie bes*ffen die doch seien müssen, bei mir haben sie auch phantasiebeträge zusammengewürfelt!
Wahrscheinlich sitzen die beiden Me*slbrüder plus die werte Mutter gemeinsam vorm Kamin und würfeln mal so die Beträge zusammen, dass die Hypothese von mir wahr sein kann, könnte ich beweisen, wenn ich euch mal die Briefe und die angeblichen mal abscanne und hier mal poste! Mir haben sie eine Zeile aus Excel zugeschickt, wo ja genau drin steht was ich denen noch schulde !
Glücklicherweise hat Meisl Mutter zugegeben, dass die 61,96€ nicht ganz stimmen, wahrscheinlich errechnet sie mir, weil ich so höflich zu ihr war etwas weniger!ZitatEin Stornierungsgesuch kann nur schriftlich erfolgen. Auf dies wären Sie telefonisch aufmerksam gemacht worden. Das FernAbsG greift nur bei
erfolgreicher (!) Annahme der geordeten Ware.
Mit welcher Dame sprachen Sie denn und wann genau?
Haha:p kenn ich, kenn ich:p !
Natürlich war ich so schlau und habe meinen Freunden Me*sl empfohlen, die waren aber so schlau und haben mich für sie auf meinem Namen bestellen lassen! Der Kollege wollte auf einmal dieses Nokia Titanhandy(ich kenn mich mit Nokia nicht aus und werde es auch nie tuen:D , es war aber dieses Edelhandy) und ich habe es bestellt, etwas unter 500€ hatte es gekostet! Eine halbe Stunde später viel ihm ein das mein Sl55 eigentlich ganz hübsch ist und ich sollte stornieren, aber keine Chance!
Ich sollte erst mal ein Fax schicken, ich bin natürlich erst mal durch die ganze Stadt gelaufen, um ein Faxgerät zu finden, aber keine Chance!
Nachdem der Tag vergangen war haben sie mir erlaubt, die Nokia bestellung einfach gegen die Siemens zu tauschen(jetzt ging es auf einmal )ZitatSo, Monate wiederum später, kommt gestern eine letzte Zahlungsaufforderung (habe erst eine Mahnung bekommen), wo ich aufgefordert werde, den Betrag bis zum 17.11.2003 zu zahlen. Dieser Tag war gestern und da ist auch der Brief angekommen. Dieser ist aber auf den 10.11.2003 datiert und hat auch keinen Poststempel. Klasse. Sonst droht man mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.
Das kenn ich und ich weiß nicht mehr, ob ich weinen soll oder lachen!
Die wichtigen Briefe kommen genau dann an, wenn die Frist schon vorbei ist!
Das war bei meiner ersten und zweiten Zahlungsaufforderung so!
Ich finde das Unseriös und ich warte nun das Mahnverfahren ab, der Brief dazu mit dem Bescheid, das ich ein Mahnverfahren bekomme ist bestimmt schon bei der Post, aber kommt bestimmt erst an, wenn die Frist zum Widerspruch einlegen schon längst vorbei ist!
"Ich verbleibe" mit freundlichen Grüßen mayday7 -
Re: Re: Wieder Probleme mit Meisl - bitte dringend um Rat und Hilfe
ZitatOriginal geschrieben von mayday7
Ich finde das Unseriös und ich warte nun das Mahnverfahren ab, der Brief dazu mit dem Bescheid, das ich ein Mahnverfahren bekomme ist bestimmt schon bei der Post, aber kommt bestimmt erst an, wenn die Frist zum Widerspruch einlegen schon längst vorbei ist!
:confused:Wie soll das gehen? Die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid beginnt an dem Tag, an dem Dir dieser zugegangen ist, nicht zu einem imaginären Termin davor.
-
Zitat
Wie soll das gehen? Die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid beginnt an dem Tag, an dem Dir dieser zugegangen ist, nicht zu einem imaginären Termin davor.
Also es ist ja so, dass komischerweise die Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, die ME:mad:SL versendet, komischerweise immer dann ankommen, wenn die Frist vorbei ist, bei meinem (ersten ) Anruf hieß es, das wäre den bekannt und auch nicht schlimm, also vielleicht bin ich ein kleiner Preuße, aber bei Verwarnungen oder sonstigen Offiziellen schreiben mit festgelegten Fristen kann man doch erwarten, dass sie gefällig vor ablauf der frist erscheinen!
Ich frage mich gerade nach deinem Posting, ob es nicht so gewesen ist, dass mit dem Stempel der Post die mahnung als zugestellt gilt:confused:!
Immerhin haben sie bei mir fast zwei Wochen(ok, eineinhalb woche) gebraucht, um mir mitzuteilen, dass sie mich quälen wollen!Mit freundlichen Grüßen mayday7
-
... der (zwischenzeitlich) unseriöse Laden hat auch bei mir ein Tauschgerät damals (w.Garantie), nun, nach zig Monaten, nachberechnet. Zum Glück habe ich das defekte Gerät als Paket versandt und auch jetzt noch den Einlieferungsbeleg. "Komisch" dabei, dass ich genau das gleiche Prozedere schon vor Monaten einmal durchmachen mußte. Damals glaubte ich an einen Zufall, nun bin ich mir sicher, dass dahinter ein System steckt ! :mad:
Übrigens, weder auf Mails noch auf Faxe wurde (bereits damals) reagiert. Nur die in den Mahnschreiben jeweils angegebenen Fristen verstrichen (bisher) folgenlos .
Besonders dreist ist die Tatsache, dass die Mahnschreiben als Infopostsendung, also ohne Stempelabdruck versandt werden. Diese Versendungsform wird, zumindest von seriösen Firmen, nur zum Versand von Werbung und dergleichen genutzt !
Inwieweit auch dieser Umstand Einfluß auf ein evtl. späteres Gerichtsverfahren hat, weiß ich natürlich nicht. Aber es läßt zumindest Rückschlüsse auf das Geschäftsgebaren dieses Unternehmens zu. Mein persönl. Fazit gewiefter Saftladen, mit "fantasievollem" Rechnungswesen ! -
Mich hat´s auch erwischt!
Hatte Anfang des Jahres das SE P800 bei Meisl bestellt. (Weil die ja sofort liefern konnten). Dem war natürlich nicht so. Als das P800 immer noch geliefert worden ist und mittlerweile jeder 2. Laden es im Angebot hatte und liefern konnte, habe ich per Mail abbestellt.
Eine Lieferung erfolgte trotzdem - Annahme verweigert! Danach mit Frau Meisl. sen. gesprochen. Die gute Frau meinte, dass ich die Sach vergessen könne, aber ich doch nochmals die Korrespondenz zur Sicherheit ihr schicke solle. Habe ich dann auch noch gemacht. Für mich war die Sache erledigt.
Im August habe ich dann eine Mahnung bekommen. Habe mich sofort darauf schriftlich gemeldet.
Heute (Ende November!) bekomme ich die letzte Zahlungsaufforderung. Zahlung bis zum 28. -> ansonsten Mahnbescheid!
Einfach unglaublich, was sich diese "Firma" raussnimmt.
Per Telefon ist ja überhaupt kein Mensch dort zu erreichen.
-
Hast du die Mail mit dem Widerruf noch? Hast du die Korrespondenz mit Meisl in Kopie?
Dem Mahnbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung widersprechen. Dann müssen die De**en klagen.
Das werden die sich bei einer unberechtigten Forderung aber 3 Mal überlegen, kostet nämlich im Falle einer Niederlage richtig Geld für Mei*l, welches Sie anscheinend nicht haben...
-
Ja, den Widerruf habe ich noch. Habe überhaupt die komplette Korrespondenz! Außerdem bin ich einer Rechtsschutzversicherung. Sollte ich jetzt schon zum Anwalt oder den Mahnbescheid abwarten?
PS: Die letzte Zahlungsaufforderung ist auch von Passau per Infopost gekommen. Darauf steht kein Datum.
-
ist es nicht so, dass wenn die den 'mahnbescheid' per infopost oder sonst was schicken, man den ignorieren könne? einen nachweis, das ein solcher bescheid tatsächlich versendet und dir zugegangen ist, haben die doch nur per einschreiben MIT rückschein, oder?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!