Firma Mei*** lässt gerichtliche Mahnung nach zwei Jahren verschicken.

  • "Vom 15.08.03 bis 22.08.03 ist das http://www.meisl.de - Team im Urlaub"


    Spricht doch nichts dagegen, daß die am 14. noch Briefe rausschicken.
    Aber das die Briefe so ewig gebraucht haben kann auch was anderes bedeuten: Schaut euch mal den Umschlag an, wurden die in Deutschland oder in Österreich losgeschickt?


    Ich hatte meine Gutschriften im Mai aus Österreich bekommen. Ist möglicherweise günstiger, das dort loszuschicken. Aber das es länger dauert, hat wohl niemand einkalkuliert.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Also von mir kriegen die nichts mehr, auch keine 5 Euro.


    Das Handy ist verkauft und die Rechnung natürlich mitgegangen. Ich bin nicht verpflichtet, mir da Kopien zu machen etc.
    Kreditkartenabrechnungen älter als 12 Monate wandern in den Reißwolf. Ist sowieso merkwürdig, wieso das alles solangen zurückliegt bei deren ganzen Forderungen.


    Wenn die jetzt von 1000 Kunden jeweils 5 Euro bekommen (bei einigen ist´s ja noch mehr), dann haben die ihre Urlaubskosten wieder rein was? :D Würde mich mal interessieren, wo die waren :confused:
    Was sagt denn der Verbraucherschutz dazu?

  • Re: Forderungen von Meisl


    Zitat

    Original geschrieben von Schleimenstein
    Gibt es eigentlich wirklich Gerichte in Deutschland, die wegen 4,95 EURO eine Vollstreckung durchziehen?


    Die Frage, die sich hier stellt ist doch wohl eher, ob es sich nicht gehört, einer Fa. den vorher vereinbarten Kaufpreis voll zu zahlen oder sich aufgrund eines Fehlers zu bereichern.


    Auch wenn Meisl auf die ein oder andere Weise mit Sicherheit nicht ganz koscher ist, muss man das ja nicht direkt auf sich selber übertragen, oder?

  • Re: Re: Forderungen von Meisl


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Die Frage, die sich hier stellt ist doch wohl eher, ob es sich nicht gehört, einer Fa. den vorher vereinbarten Kaufpreis voll zu zahlen oder sich aufgrund eines Fehlers zu bereichern.


    Auch wenn Meisl auf die ein oder andere Weise mit Sicherheit nicht ganz koscher ist, muss man das ja nicht direkt auf sich selber übertragen, oder?


    Es stellen sich aber noch ganz andere Fragen:
    Warum wird eine Forderung erst nach 2 Jahren gestellt?
    Warum wird dies ohne irgendeine Begründung gemacht? Ich habe in meinem Fall per Kreditkarte bezahlt. Der Fehler liegt also schon mal nicht bei mir.
    Warum ist keine Kopie des Forderungsbeweises dabei? Ich weiss nicht mehr was ich vor zwei Jahren für das Handy bezahlt hab.
    Wie kommt es dass die Briefe offentsichtlich über eine Woche irgendwo gelegen haben. Mein Zahlungsziel betrug ab Zustellung 3 Tage, davon sage und schreibe nur ein Werktag.


    Alles in allem ist diese Praxis mehr als unverschämt. Wenn wirklich ein großflächiger Abrechnungsfehler vorlag, dann kann man dies dem Kunden erklären und um Verständnis bitten.


    Da dies nicht geschehen ist und ich mit den Herrschaften Meisl schon anderweitig Probleme hatte, werde ich den Betrag überweisen wenn mir keine andere Wahl bleibt. Auf alle Fälle werde ich aber vorher Aufwand und Kosten produzieren (Rechnungskopie anfordern, Zahlung per Scheck). Dies ist moralisch sicherlich auch nicht ok, aber in dem speziellen Fall ist mir das schnurzegal.


    Vielmehr würde mich die rechtliche Lage dieser Forderung interessieren.



    Gruß, Tom.

  • Bereicherung an Meisl? Ist hier jemand verrückt geworden?


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Die Frage, die sich hier stellt ist doch wohl eher, ob es sich nicht gehört, einer Fa. den vorher vereinbarten Kaufpreis voll zu zahlen oder sich aufgrund eines Fehlers zu bereichern.


    Auch wenn Meisl auf die ein oder andere Weise mit Sicherheit nicht ganz koscher ist, muss man das ja nicht direkt auf sich selber übertragen, oder?


    In diesem Posting werden die Unverschämtheiten von Meisl noch mal gesteigert; merkst Du eigentlich, was Du hier für einen Unsinn schreibst, der durchaus auf "Faircom-Niveau" liegt und an persönliche Beleidigung grenzt?
    Wenn ich vor fast zwei Jahren ein Gerät für ca. 280 EURO gekauft habe und die Kreditkartenzahlung direkt in die dafür vorgesehene Maske bei Meisl hineingegeben habe, bei der ich keine Möglichkeit hatte, selbst den Betrag anzugeben oder zu verändern, kann es ja wohl nur am vom Meislsystem im Warenkorb liegen und in keinem Fall an einer Bereicherungsabsicht von mir. Ich habe absolut keine Lust, in meinen alten Kreditkartenabrechnungen zu wühlen bzw. besseres zu tun. Bevor Meisl die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht beweist (denn der Nachforderer ist beweispflichtig und nicht ich), zahle ich keinen Cent!
    Ich habe noch nie von einer Firma gehört (mit Ausnahme von Faircom, die ich aber nicht als Firma, sondern als kriminelle Klitsche bezeichne), die offensichtlich zu blöd ist, ihr Kreditkartenzahlungssystem (das bei Meisl bezeichnenderweise seit Monaten ganz außer Funktion ist) korrekt zu programmieren und der es dann nicht einmal peinlich ist, kurz vor der Verjährungsfrist angeblicher Forderungen, lächerliche Teilbeträge, die nicht einmal den damaligen Portokosten entsprechen, nachzufordern und dies ohne jeden Nachweis.
    Aber der Gipfel bzw. Tiefpunkt ist wirklich dieser Vorwurf hier im Forum!

  • Hallo
    Mich hats auch heute erwischt ,habe gleich 4 Zahlungserinnerungen bekommen,bin aus Österreich und meisl hat nur per nachnahme verschickt die rechnungen sind datiert von 10.112001-15.07.2002 gesamtbetrag 1300€da ich aber das paket nicht ohne bezahlung in die hand bekomme werde ich ihm nun mit meinem rechtsanwalt den rest geben.Super laden.
    B.g fredi

  • meine güte, dass das nie ein ende nimmt!!! *kopfschüttel* ich dachte, dass die brüder mit der klage gegen mich den gipfel der unverschämtheit erreicht hätten, aber was man hier die tage lesen muß, echt unglaublich.... naja, ich hab meinen prozeß jedenfalls gewonnen. ich kann jedem nur raten, der ganzen sache gelassen gegenüber zu treten, vor allem, wenn man noch alle beweismittel zur verfügung hat. meiner meinung nach nimmt das alles mittlerweile strafbestandliche züge an. also, die juristen an die front... zumindest ein betrgusversuch in mehreren fällen scheint mir durchaus vorstellbar...


    bye


    BLADES

  • Moin !


    Hm, vielleicht wäre sowas wie ne Sammelklage angebracht ?!? Naja, egal, selbst ohne Beweismittel hat man eigentlich alle Karten in der Hand. Der, der die Forderung stellt, muss beweisen das diese gerechtfertigt ist. Da bei Handys recht auch oft Kartenverträge mit im Spiel sind (so wie in meinem Fall, wo wohl vergessen wurde, die entsprechende Provision mit abzurechnen), gibts dann zumindest noch Beweismittel beim entsprechenden Provider, an die im Zweifelsfalle zumindest das Gericht problemlos kommt.
    Und wenn die Gutschrift vom Provider angeblich nicht da ist, dann dürften sich z.b. die Damen und Herrn des Finanzamtes ziemlich interessiert zeigen. Irgendwo muss die Kohle ja geblieben sein. Die sind bei sowas meist recht hilfsbereit...


    Ausserdem sind die Gebrüder bei sehr vielen Verbraucherzentralen gut bekannt, auch gibts mittlerweile wohl ettliche (verlohrene) Verfahren mit denen.


    Da die Gerichte im Zweifelsfalle eigentlich meist dem Verbraucher gegenüber freundlich gesinnt sind, und weil natürlich immer der Grundsatz "in dubio pro reo" trifft, seh ich einem evtl. Verfahren mit denen sehr gelassen entgegen.


    Trotzdem, wie schonmal gepostet, die Zeit und das gerenne deswegen ersetzt einem leider keiner...

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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