Firma Mei*** lässt gerichtliche Mahnung nach zwei Jahren verschicken.

  • So...
    heute morgen um 8:29 habe ich folgendes Fax an T-Mobil geschickt:


    Sehr geehrtes T-Mobil-Team!


    Ich schreibe zu Ihnen, da ich ein Problem mit einer Firma habe, die Verträge von Ihnen im Internet vertreibt.
    Dabei handelt es sich um die Firma Meisl (http://www.meisl.de)
    Bei dieser Firma habe ich am 18. Januar d.J. ein Handy bestellt zusammen mit einem D1-Telly Smile Vertrag. Jedoch wurde nie ein Vertragsvordruck von mir ausgefüllt und unterschrieben diesem Unternehmen zugestellt (hatte keine Möglichkeit hier auszudrucken und von der Firma bekam ich keinen Vertrag zugeschickt).
    Aus diesem Grund und weil das Handy in der Zwischenzeit woanders billiger geworden ist, wurde die Bestellung von mir am 02.02.03 storniert und am 07.02.03 die Stornierung von der Firma Meisl bestätigt. Zur Vollständigkeit sei mitgeteilt, dass das Handy nie ausgeliefert wurde.
    Nun bekam ich heute das Geld, das ich per Vorkasse bezahlt hatte, nach einer langen Wartezeit endlich wieder zurück, jedoch abzüglich 87€ Stornierungsgebühren, die laut Meisl durch T-Mobil erhoben wurden und an mich weitergegeben worden sind. Wie mir seitens der Firma Meisl mitgeteilt wurde, seien meine Kundendaten bereits an T-Mobil weitergeleitet worden. Daraus resultierten angabegemäß auch die mir vom Kaufpreis (185€) einbehaltenen Stornogebühren.
    Ich bitte Sie hiermit um Mitteilung und Bestätigung, dass die berechneten Stornogebühren tatsächlich durch Sie veranlasst wurden.
    Ich darf davon ausgehen, dass Sie mich in der für mich sehr unbefriedigend verlaufenen Angelegenheit unterstützen, da ich beabsichtige, meinen jetzt anstehenden Handy-Vertrag (D1 Telly Smile) mit Ihnen abzuschließen.


    Anbei sende ich Ihnen die Rechnung, die mir die Firma Meisl geschickt hat, in der Hoffnung, dass Sie etwas damit anfangen können (Rechnungsnummer o.ä.)



    Breits um 9:00 erhielt ich einen Anruf indem mir bestätigt wurde dass unter meinem Namen nie ein Vertrag reingekommen sei und somit auch keine Stornogebühren entstanden sein können! Das will sie mir noch schriftlich faxen!


    Heute mittag bzw morgen geht die Sache an unseren Anwalt weiter, da Meisl mich somit in diesem Punkt angelogen hat!


    to be continued...:mad:


    ps: die sache mit der website find ich klasse
    achja: wens interessiert: meisl macht laut schufa millionenumsätze...hoffen wir mal dass sie die nicht nur mit stornogebühren machen

  • Zitat

    Original geschrieben von Ka-Didi
    ps: die sache mit der website find ich klasse
    achja: wens interessiert: meisl macht laut schufa millionenumsätze...hoffen wir mal dass sie die nicht nur mit stornogebühren machen


    Wenn mich einer von Bürgel anruft, dann könnte ich dem auch einfach sagen, dass ich 4 Millionen Umsatz pro Jahr mache.
    Der trägt das dann in den Computer ein und jeder, der die Bonitätsprüfung bei Bürgel macht, bekommt diese Angabe.


    Als kleines Unternehmen hat man da jede Menge Einflusmöglichkeiten. Daher würde ich den Angaben aus Datenbanken zur Bonitätsprüfung in diesem Zusammenhang nicht unbedingt vertrauen. Es ist genauso gut möglich, dass der Umsatz niedriger oder höher ist...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • AGB Recht


    ich habe im "Gesetz zur Regelung des Rechts der AGB" golgenden Paragraphen gefunden, der für diejenigen von Euch die mit einer Gebühr für die Nichtabnahme eines Paketes belastet wurden recht interessant seien dürfte. Ich bin mir nicht sicher aber wenn die eben angesprochene Gebühr nicht von T-Mobile ist dann dürfte sie m.E. ebenso unwirksam sein, vor allen Dingen weil du nicht darauf hingewiesen wurdest.


    Naja ich bin kein Jurist und will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber wie gesagt diesen Abschnitt habe ich Original aus dem "AGB-Gesetz" übernommen :


    Abschnitt 1 -Unterabschnitt 2


    §11


    in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam:


    6. (Vertragsstrafe)


    eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, daß der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird;




    Greez
    Partzi

    Ja, ohne "rt" ich weiß...

  • habe jetzt eine kleine seite gebastelt, habe aber erste heute abend die möglichkeit sie online zu stellen. ist nichts großartiges, aber sollte reichen um die probleme mal zu sammeln.


    bitte schreibt mir eine pn, wenn ihr euch daran beteiligen wollt.

    ICQ: 146413713

  • Meisl hat mein P800 geliefert


    Zitat

    Original geschrieben von Partzifist
    E hällt also noch NIEMAND von hier ein bei dieser Firma bestelltes Handy in der Hand ? ( ich mein mal abgesehn davon das vielleicht auch nicht so viele von hier dort überhaupt bestellen würden :cool: )


    DOCH DOCH. Mein P800 ist heute bei mir angekommen und funktioniert einwandfrei (bestellt Anfang 2002). Hab aber 20-25€ mehr bezahlen müssen wie ich eigentlich sollte. Wieso weiß ich nicht. Aber ist mir IM MOMENT auch ziemlich egal. Ich bin einfach nur happy :D :top: :D



    maretzky Danke nochmal das du das Paket von Meisl nicht angenommen hast. Angeblich hab ich jetzt deins

  • Zitat

    Original geschrieben von Ka-Didi


    Heute mittag bzw morgen geht die Sache an unseren Anwalt weiter, da Meisl mich somit in diesem Punkt angelogen hat!


    Gute Idee, dieser Fall geht jedenfalls arg in Richtung Betrug. Ohne dass du einen Vertrag eingeschickt hast, kannst du ja wohl kaum einen Vertrag stornieren lassen.
    Außerdem hätte man auch hier die Möglichkeit gehabt, nach den Regelungen über Fernabsatzverträge zu widerrufen. Der Vertrag kann ja noch nicht geschaltet gewesen sein.


    Zitat

    Naja ich bin kein Jurist und will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber wie gesagt diesen Abschnitt habe ich Original aus dem "AGB-Gesetz" übernommen


    Du hast dich sicher nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt, aber das AGB-Gesetz gibt es nicht mehr. Die Vorschriften wurden jedoch weitgehend ins BGB übernommen.


    Zum Inhalt: Vertragsstrafe für die genannten Fälle ist unzulässig, zulässig ist jedoch ein pauschaler Schadensersatz, sofern dem Kunden der Beweis eines geringeren Schadens offensteht.
    Den pauschalen SE von der Vertragsstrafe abzugrenzen, ist nicht ganz einfach. Allerdings kann man jedenfalls in Fällen, wo der Beweis eines geringeren Schadens nicht offensteht (siehe AGB eine gewissen Firma:rolleyes: ) von einer unzulässigen Vertragsstrafe ausgehen.


    Und wenn ein Widerruf nach den Regelungen über Fernabsatzverträge stattfindet, dürfen dem Verbraucher keinerlei Kosten aufgebürdet werden.



    Wenn das

    Zitat

    Nun bekam ich heute das Geld, das ich per Vorkasse bezahlt hatte, nach einer langen Wartezeit endlich wieder zurück, jedoch abzüglich 87€ Stornierungsgebühren, die laut Meisl durch T-Mobil erhoben wurden und an mich weitergegeben worden sind

    schriftlich vorliegt, kannst du ohne große Probleme beweisen, dass diese Kosten nicht angefallen sind und das Geld zurückfordern. Notfalls auch im Mahnverfahren.


    Gruß
    DaFunk

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  • Habe gerade mit der Firma meisl.de noch einmal Kontakt aufgenommen.
    War ein superfreundliches Telefonat.
    Wir haben uns darauf geeinigt, das ich die Versandkosten zahle und meisl im Gegenzug auf die Forderung in Höhe von 74 € verzichtet.


    9,95 € ist zwar auch Geld (besonders für eine Ware, die man nicht bestellt hat), aber dafür habe ich die Rennerei nicht.


    :top:

  • Du denkst sicher dran Dir das schriftlich geben zu lassen , das die auf ihre Forderung verzichten ;)


    Das aber sicher der richtige Weg so , sonst hättest du da mit Sicherheit noch Jahre dann zu kauen...

    Ja, ohne "rt" ich weiß...

  • Ich soll eine Gutschrift über 74 € auf mein Kundenkonto bekommen und eine Rechnung über 9,95 €. Beides in Papierform.


    Desweiteren habe ich den Verwendungszweck meiner Überweisung denke ich gut gewählt.

  • :top:


    Freundlich kenn ich , Telefonate sind ja auch immer unverbindlich ;)


    Ne wünsch dir natürlich das alles glatt geht !

    Ja, ohne "rt" ich weiß...

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