ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von martin
ich weiß, ich habe aber bereits die eigentliche forderung, auch wenn meisl das geld nicht zusteht, überwiesen. ich kann es mir in meinem beruf nicht erlauben, einen negativen schufa-eintrag zu riskieren; das kann wenn irgendwo was schief läuft schnell passieren. ging jetzt nur noch um die gebühren für den mahnbescheid.
laut verbraucherzentrale ist die klausel mit der meisl-gebühr nicht zulässig, dann bekomm ich das geld eh zurück. und ich denke, da haben wir gute karten.
wenn ich mir die letzten beiträge so ansehen, sieht es fast so aus, als wenn die meisl-schwuchteln ihr geld nur noch damit verdienen.
Kann dich schon verstehen, nur das ein Mahnbescheid noch kein Schufaeintrag ist, wenn dem Mahnbescheid wiedersprochen wird geht es erstmal ans Gericht. ( die kosten muß Meisl erstmal bezahlen ) Dann vor Gericht kann man alles besprechen. Hoffe Du bekommst Dein Geld zurück.