Namd !
Also, Mahnbescheid an sich ist noch kein Beinbruch. Du hast darauf ja eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. Und wenn Du Einspruch erhebst, muss dein Gegner erstmal belegen, dass sein Einspruch rechtsmaessig ist.
Kann er das nicht, wirds (zumal Du dir i.d.R. bei sowas ja auch nen Anwalt nimmst) nicht ganz billig fuer ihn.
Achja, den Anspruch muss er natuerlich hieb und stichfest belegen koennen. Und z.B. welche IP Dir vor 2 Jahren von deinem Provider zugeordnet war... so lange Statistiken führt eher kein Provider !
Der oberste Grundsatz heist hier halt immer noch: im Zweifel für den Angeklagten !
Gruesse
Charlie