Firma Mei*** lässt gerichtliche Mahnung nach zwei Jahren verschicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ...Fakt ist allerdings, daß Du nicht einfach so "ungestraft" eine Bestellung zurückgehen lassen kannst, ohne sie anzunehmen.


    Pustekucken! Das 14taegige Rueckgaberecht gilt sobald das Geraet den Haendler verlassen hat, sowas schliesst eine "Nichtannahme" mit ein.


    Hatte das ganze selber vor etwa einem Monat mit 02, da ich das Geraet (und es ging um Geraet und Vertrag) woanders schon guenstiger bekommen hatte.


    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    - Wenn ich mich recht entsinne, gab es damals diese 14 Tage Rückgaberecht-Regelung noch nicht - schonmal schlecht :(


    Das koennte natuerlich sein...:confused:

    thalabel

  • Diese Zahlungsaufforderung hat schuldtechnisch erstmal nichts zu bedeuten. Die Rechtslage wird vom Gericht nicht geprüft.


    So, jetzt aber Vorsicht. Wird kein Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt, wird die Zahlungsaufforderung automatisch rechtskräftig. D.h. die Gegnerin hat Anspruch auf die Zahlung der geschuldeten Summe. Du darfst also das Schreiben nicht ignorieren.


    Grüße
    Robert

  • Zitat


    geschrieben von thalabel:
    Pustekucken! Das 14taegige Rueckgaberecht gilt sobald das Geraet den Haendler verlassen hat, sowas schliesst eine "Nichtannahme" mit ein.


    Bist du dir da sicher?
    Nach meiner Meinung beginnt die 14tätige Frist erst mit Erhalt der Ware. Ob es damals schon so war, weiß ich nicht. Siehe §312d Abs.2 BGB.
    Ist aber für deinen Fall, so glaube ich zumindest, nicht so relevant.


    P.S. Warum schreibst du den Namen des Ladens einfach nicht aus?:confused:

    Ein Tag ohne lachen, ist ein verschenkter Tag.

  • Danke erstmal für Eure Tipps,


    ab wann genau gilt das 14 tägige Rückgaberecht? (August 2000)


    Ich meine mich erinnern zu können das ich das Paket angeblich im August erhalten haben soll, dann würde es ja also gelten, oder?


    Sollte ich vielleicht einfach an das Gericht schreiben, dass ich den fälligen Betrag nicht zahlen werde, oder sollte ich doch zum Anwalt gehen?

    Dennis Thomsen

  • Re: Frima Mei*** lässt gerichtliche Mahnung nach zwei Jahren verschicken.


    Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Nun kommte heute von Amtgericht Passau eine Zahlungsaufforderung über 80 Euro (der Wert der Bestellung lag damals bei rund 90DM) hierzu kommen nun noch die Zinsen!!!


    Etwas verzwickt ist die Angelegenheit schon.


    Wenn ich das richtig sehe, hat die Firma ein Mahnverfahren gegen dich eingeleitet. Das Fernabsatzgesetz, das bereits angesprochen wurde, ist am 1.7.00 inkraftgetreten. DIe Bestellung müsste nach deiner Schilderung doch im Januar 2001 aufgegeben worden sein, also im Geltungszeitraum des FernabsG.


    Merkwürdig ist, dass du offenbar schon seit langem nichts mehr von der FIrma gehört hast und nun eine Rechnung von beinahe dem doppelten Rechnungsbetrag von damals präsentiert wird. Das klingt so, als wollte man dir jetzt doch das Gerät in Rechnung stellen.
    Wie hoch sollte denn damals die Pauschale sein, die von dir verlangt wurde?


    Verjährung wäre nach altem Recht imho 2 Jahre nach Fälligkeit eingetreten, deswegen gehe ich davon aus, dass das Mahnverfahren zur Verhinderung der Verjährung eingeleitet wurde. Darauf kann man sich nicht berufen.


    Bei der Mahnung handelt es sich um ein Mittel, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Der Mahnung steht die Zustellung des Mahnbescheids gleich. Mahnungen sind also nicht zwingend erforderlich, wären aber nett gewesen. Hattest du denn schon eine Mahnung? Ohne Mahnung kein Verzug, ohne Verzug keine Zinsen.


    Ich kann dir nur raten, innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Mahnbescheides, Widerspruch beim Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, einzulegen, da du sonst sicher bezahlen musst. Wenn die Gegenseite allerdings ernstmacht, kommt dann ein Rechtsstreit auf dich zu.


    Gehe doch mal mit deinen Infos zum Verbraucherschutz, da wird dir sicher weitergeholfen. Es wäre schön, wenn du noch die genauen Daten kennen würdest, damit dort Verjährung, Fernabsatzgesetz usw. geprüft werden können.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Habe mal nachgeforscht die Bestellung war im Juli 2000 wenn ich das richtig nachgerechnet habe, das Päckchen soll im Agust 2000 bei mir angekommen sein.

    Dennis Thomsen

  • jaja die meisl sisters......


    ich habe es damals auf den mahnbescheid ankommen lassen, widerspruch eingelegt und seitdem habe ich nie mehr was gehört (3 monate her)... aber ich male mal den teufel lieber nicht an die wand... mal sehen, was die sich noch einfallen lassen....


    bye


    BLADES

  • thalabel:


    Pustekucken? :confused: :D (SCNR)


    Jedenfalls: Weder Pustekucken noch Pustekuchen, denn genau so:

    Zitat

    Original geschrieben von flomarco
    Nach meiner Meinung beginnt die 14tätige Frist erst mit Erhalt der Ware.


    ... ist es. Das Rückgaberecht schließt eine Nichtannahme einer Bestellung ganz klar NICHT ein.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • ich hatte vor ca. einem jahr das gleiche problem mit den brüdern. habe eine handy bestellt was sofort lieferbar sein sollte. als dann nach zwei wochen nichts da war, habe ich telefonisch storniert. irgendwann nach 4 wochen kam das telefon dann doch. ich habe dann die annahme verweigert. nach 3 monaten habe ich dann eine gebühr von 150,- berechnet bekommen. habe mich mehrfach beschwert, mehrfach mahnungen erhalten und bei der dritten oder so habe ich dann mit einem anwalt gedroht. dann war schluß.


    meisl hatte zu der zeit deiner bestellung eine agb online, wo drin stand, daß sie diese gebühr bei nichtannahme erheben. allerdings waren diese agb´s ungültig, da sich noch von ihrer vorherigen firma waren und die agb´s nicht abgeändert worden sind. such mal bei http://www.handykult.de nach "meisl". da gibt es einen ewig lagen threat dazu.

    ICQ: 146413713

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!