Firma Mei*** lässt gerichtliche Mahnung nach zwei Jahren verschicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    einen nachweis, das ein solcher bescheid tatsächlich versendet und dir zugegangen ist, haben die doch nur per einschreiben MIT rückschein, oder?


    imho ist sogar das billigere einwurfeinschreiben noch besser, weil du dann auf jeden fall zugang nachweisen kannst. beim einschreiben mit rückschein kann es dir passieren, dass es wieder zurück kommt, weil der postbote niemanden zum unterschreiben bewegen kann.


    greetz


    JohnnyT


    PS den mahnbescheid werden die auch nicht per infopost verschicken...

  • Den Mahnbescheid verschickt das zuständige Mahngericht.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    ist es nicht so, dass wenn die den 'mahnbescheid' per infopost oder sonst was schicken, man den ignorieren könne? einen nachweis, das ein solcher bescheid tatsächlich versendet und dir zugegangen ist, haben die doch nur per einschreiben MIT rückschein, oder?


    Der Mahnbescheid wird nicht vom Gläubiger an den Schuldner gesandt!


    Vielmehr wird er im Auftrag des Gläubigers vom zuständigen Mahngericht (in Bayern z.B. am Amtsgericht Coburg) dem Schuldner zugestellt.


    Wär ja noch schöner:D


    Man soll nicht drei Sachen gleichzeitig machen, zu langsam:rolleyes:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von johnnyt
    imho ist sogar das billigere einwurfeinschreiben noch besser, weil du dann auf jeden fall zugang nachweisen kannst.


    Anderer Ansicht war z.B. das Landgericht Potsdam im Verfahren 11 S 233/99.

  • Zitat

    Original geschrieben von dr zuzelbach
    "Komisch" dabei, dass ich genau das gleiche Prozedere schon vor Monaten einmal durchmachen mußte. Damals glaubte ich an einen Zufall, nun bin ich mir sicher, dass dahinter ein System steckt ! :mad:
    Übrigens, weder auf Mails noch auf Faxe wurde (bereits damals) reagiert. Nur die in den Mahnschreiben jeweils angegebenen Fristen verstrichen (bisher) folgenlos .
    Besonders dreist ist die Tatsache, dass die Mahnschreiben als Infopostsendung, also ohne Stempelabdruck versandt werden. Diese Versendungsform wird, zumindest von seriösen Firmen, nur zum Versand von Werbung und dergleichen genutzt !
    Inwieweit auch dieser Umstand Einfluß auf ein evtl. späteres Gerichtsverfahren hat, weiß ich natürlich nicht. Aber es läßt zumindest Rückschlüsse auf das Geschäftsgebaren dieses Unternehmens zu. Mein persönl. Fazit gewiefter Saftladen, mit "fantasievollem" Rechnungswesen !


    Es wäre auch für mich sehr intressant, wenn man klären könnte, ob dies einen Einfluss auf einen eventuellen Mahnverfahren hat!
    Ich habe den mittlerweile 10€ überwiesen, aber nur da sie mir versichert hat, dass die Mahnung mit ca. 62€ nicht stimmen, die haben mir aber bis heute kein Bescheid geschickt, wo mir schriftlich versichert wird, dass wir quitt sind, obwohl ich sie telefonisch dazu aufgefordert habe!


    MFG mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Anderer Ansicht war z.B. das Landgericht Potsdam im Verfahren 11 S 233/99.


    Gegenbeispiel: Amtsgericht Paderborn vom 3. August 2000 - 51 C 76/00


    von daher...


    Das Einwurfeinschreiben hat einfach den Vorteil, das der Empfänger sich dem Schreiben nicht durch nichtabforderung entziehen kann.


    Die Nichtzugangswelle nimmt allerdings auch in den Gerichten seit Jahren ab; ich kenne etliche Urteile, wo ein normaler Brief (festgehalten im Postausgangsbuch + kein vorhandener Rücklauf) und ein nichtabgefordertes Übergabeeinschreiben für den Zugang des Schreibens gereicht haben.


    Den Richtern ist es einfach zu bunt geworden, das die Leute frei darüber entschieden haben, welche Briefe sie bekommen wollen und welche (evtl. unangenehmen) Briefe sie mal lieber nie erhalten wollen

  • Mal ein kleiner Einwurf von einem unbeteiligten: wie wäre es die ganze Sache mal der SternTV, SpiegelTV o.ä. Redaktion zukommen zu lassen? Auf einen Versuch kann man es ja mal ankommen lassen. Und dass die Sache System hat dürfte ja auch dem sprichwörtlich "Blinden am Krückstock" ins Auge fallen ;)

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Anderer Ansicht war z.B. das Landgericht Potsdam im Verfahren 11 S 233/99.



    Das Ganze hat aber eindeutig die DPAG versaubeutelt.


    Zitat Produktbeschreibung "EINSCHREIBEN Einwurf":


    "Das EINSCHREIBEN EINWURF ist eine Lösung für Sendungen, bei denen Ihnen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Das EINSCHREIBEN EINWURF wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt, und unser Zusteller bestätigt das mit seiner Unterschrift."


    Das im Urteil beschriebene Verfahren des vorherigen Ausfüllens und Unterschreibens des Zustellvermerks läuft dem eindeutig zuwider.
    Ich kann nicht vorab bestätigen eine Sendung in den Machtbereich des Empfängers gebracht zu haben.


    Das scheint aber gängige Praxis bei der DPAG zu sein, hab ich bereits aus mehreren Quellen bestätigt bekommen.
    Genauso wie die DHLer bei schlechtem Wetter orange sehen und die Karten am nächsten Tag dem Briefträger unterjubeln...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi,


    so jetzt habe ich auch einen Brief erhalten. Die letzte Aufforderung :)
    Ich habe gleich angerufen und gefragt warum die Sache nach 19 Monaten noch nicht zum Mahnbescheid gekommen ist.
    Er Herr erklärte mir das man ja Kunden nicht verärgern möchte ( der Witz überhaupt) und man mir Zeit geben wollte. ( selten so gelacht)


    Ich habe ihm dann mitgeteilt das ich gerne den Mahnbescheid möchte, damit wir uns schnell vor Gericht wieder sehen können, darauf kam von dem Hernn ( er wollte seinen Namen nicht sagen) das es es weiter geben wird.


    Witzig ist auch das es jetzt nicht mehr 73.-Euro für das stonieren einer Bestellung ( ein P800 wurde innerhalb 4 Monaten nicht geliefert, obwohl mir zugesichert wurde, per Mail, das es lieferbar sei), sondern 783.-Euro !!
    Die wollen das Gerät jetzt auch bezahlt haben, was ich gar nicht bekommen habe.


    Ich finde das alles noch sehr komisch, da ich alle Briefe immer zur Verbraucherzentrale sende und die immer mehr gegen die Fa. Meisl haben. ( darf ich überhaupt Firma sagen, oder ist das eine Beleidigung für wirkliche Geschäftsleute ?? )


    Schöne Grüße,


    Diana Maretzky ( für die Mitarbeiter des Meisl Team´s, die hier immer schön mitlesen)

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Das Ganze hat aber eindeutig die DPAG versaubeutelt.


    Das stimmt. Aber Du schreibst es ja selbst:


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Das scheint aber gängige Praxis bei der DPAG zu sein, hab ich bereits aus mehreren Quellen bestätigt bekommen.


    Insofern würde ich mich nicht darauf verlassen, daß ich den Zugang eines per Einwurfeinschreiben verschickten Briefes im Streitfall auch wirklich beweisen kann.


    @ Tha Masta:


    Wenn das AG Paderborn in diesen Fällen einen prima-facie-Beweis bejaht, dann widerspricht es der Rechtsprechung des BGH (vgl. Palandt-Heinrichs, § 130 Rdn. 21).


    Das Problem der Nichtabholung von Übergabeeinschreiben besteht demgegenüber nur bedingt (vgl. BGHZ 67, 271). Man kann den Zugang hier u.U. auch dann bejahen, wenn das Schreiben überhaupt nicht abgeholt wurde.

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