Kontrollier doch mal, ob nicht eine zu hohe Frequenz eingestellt ist (die deine Monitore nciht unterstützen). Daran kann solch eine Unschärfe auch liegen.
Neue Grafikkarte unscharf!? (Radeon)
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Es ist heutzutage bei halbwegs ordentlichen Installationen eigentlich kaum noch möglich, Bildwiederholfrequenzen einzustellen, die der Monitor nicht kann. Zudem schalten sich die meisten CRTs ab, wenn das Eingangssignal nicht paßt.
Nach allem, was hier gesagt wurde, liegt es zu 99% an der Qualität der Karte.
Hood:
Da der Wert mehr als 40,- betrug, mußt Du die Rücksendekosten nicht zahlen, auch nicht vorschießen. Der Verkäufer muß entweder eine Abholung auf seine Kosten veranlassen, oder Du kannst die Karte unfrei zurücksenden. Eventuelle anderslautende Aussagen in den AGBs des Händlers oder wo auch immer sind ungültig. Beliebt ist z.B., daß man zunächst die Rücksendung zahlen soll und dann den Betrag zusammen mit der Erstattung des Kaufpreises erstattet bekommen soll. Kann man sich natürlich drauf einlassen, muss man aber nicht. -
@BB: Leider stand genau DAS in den "AGBs". Da ich aber keine Lust hatte, die Versandkosten zwei mal zu tragen musste ich in den sauren Apfel beissen und nochmal 6 Euro zahlen
Glaube kaum, dass mir die auch erstattet werden.
habe mir jetzt zum gleichen Preis beim S*turn die Sapphire Radeon 9000
atlantis gekauft. Und siehe da: Keine Probleme mehr im Dual betrieb und am analogen Ausgang.
Wieder was gelernt: Ab und zu mal die lokalen Läden abklappern spart manchmal Geld obwohl man es nicht direkt vermutet...Fazit: Kann vor Grafikkarten der Herstellers XELO nur warnen!
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Kleiner Nachtrag:
Auf meine Anfrage, die Versandkosten der Rücksendung doch auch bitte zu erstatten kam diese Antwort:" die Überweisung des Warenwertes ist bereits vorige Woche geschehen,
Portokosten sind nicht erstattungsfähig."Also http://www.fichtel.de bzw. http://www.pc-store.net nicht empfehlenswert.
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Das würde ich aber nicht einfach so hinnehmen. Ich würde mit einem Verweis auf §357 Abs. 2 BGB auf jeden Fall die Erstattung der Kosten verlangen:
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Notfalls mit Anwalt und entsprechenden Folgekosten drohen. Sind zwar nur Peanuts, aber so gehts ja nun nicht.
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