iPhone Fallschaden durch dritte Person. Vorgehensweise bzgl. Haftpflichtversicherung?

  • Hallo zusammen,


    habe keinen passenden Thread gefunden, daher mal ein neues Thema zu dem o. g. Topic.


    Ein guter Freund (ja, immer noch ;)) hatte gestern mein iPhone (T-Mobile; 8 GB) in der Hand um Fotos zu gucken. Ist ihm leider aus der Hand gefallen. Nach Murphys Law natürlich erst auf ein Kopfsteinpflaster und im Anschluss ins benachbarte Blumenbeet. :(


    Habe oben links eine Delle im Gehäuse des iPhone und der Vibrationsalarm funktioniert nicht mehr richtig. Das iPhone wurde im T-Punkt i. V. m. einem Complete S Tarif für 249,- € erworben. Bekanntlich kann/darf jetzt jeder iPhone User ein weiteres ordern. Kosten für die 8 GB Version liegen jedoch bei 399,- €.


    Habt Ihr einen Tipp, wie wir dies am sinnvollsten über die Haftpflicht meines Freundes regeln können? Anhand des bestehenden Kassenbelegs hat das iPhone ja 'nur' 249,- € gekostet; jedoch liegt der Widerbeschaffungswert höher ...


    Freue mich über Hinweise. Die Kundenhotline von T-Mobile habe ich noch nicht kontaktiert. Werde ich jedoch noch nachholen.


    Vielen Dank vorab und beste Grüße
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Ich an deiner Stelle würde in den nächsten T-Punkt gehen und einen Handycheck machen lassen. Wenn nur der Vibra defekt ist bzw. das Gehäuse verformt - also kein Displayschaden - dürfte die "Reparatur" rund 150€ kosten, wird aber höchstwahrscheinlich ausgetauscht - heißt du bekommst für diese Pauschale ein neues 8GB iPhone. Mit dem Reparaturbeleg/der Rechnung würde ich dann ein Fax mit Schadensfallbeschreibung an die Haftpflichtversicherung deines Freundes schicken - bzw. er macht das für dich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mat Vision
    Ich an deiner Stelle würde in den nächsten T-Punkt gehen und einen Handycheck machen lassen. Wenn nur der Vibra defekt ist bzw. das Gehäuse verformt - also kein Displayschaden - dürfte die "Reparatur" rund 150€ kosten, wird aber höchstwahrscheinlich ausgetauscht - heißt du bekommst für diese Pauschale ein neues 8GB iPhone. Mit dem Reparaturbeleg/der Rechnung würde ich dann ein Fax mit Schadensfallbeschreibung an die Haftpflichtversicherung deines Freundes schicken - bzw. er macht das für dich.


    bei der Summe würde ich mir überlegen es selber zu zahlen...sonst ist bein nächsten Telefon die HP weg. Ein relevanter Schaden ist das "meines erachtens" nicht und das Risiko sich bald einen neuen HPversicherer zu suchen nicht gering.

  • Andererseits sind solche Bagatellschäden die häufigsten Privathaftpflichtschäden. Ich hab jetzt keine Zahlen, aber ich würde drauf tippen das 90% aller Privathaftpflichtschäden unter 500€ sind.


    Grosse Privathaftpflichtschäden sind selten.

  • Mein Beileid :(


    War dies nicht generell ein Problem bei subventionierter Hardware? Im Schadens- bzw. Reklamationsfall gibt's maximal den Kaufpreis erstattet, soweit ich mich erinnere.

  • Danke für's Feedback!
    Reparatur ist für mich nicht interessant, da ich kein Gerät haben möchte, welches Hardwareseitig bereits geöffnet war. Ich bin da etwas eigen. ;)


    Mein Freund hat kein Problem, seine Versicherung zu nutzen. Diese besteht seit Jahren und wurde erst 1x beansprucht ...


    Muss mal schauen, ob ich dies über die Hotline oder den T-Punkt abwickele.



    @ harlekyn

    Danke. Hoffe mal, dass Du nicht Recht hast. 249,- € Erstattung bei einem 4 Wochen alten iPhone und Wiederbeschaffungspreis von 399,- € ist nicht aktzeptabel.

    Noch jemand Tipps?


    Cheers
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • ich wette darauf, daß du von der versicherung ein päckchen bekommst, mit dem du das handy dann zu einer von der versicherung beauftragten werkstatt schicken kannst. wenn du es vorher selbständig regelst werden sie sagen, sie hatten keine möglichkeit, den schaden anzuschauen und die regulierung verweigern ;)

  • Habe jetzt mal die 2202 angerufen. Die Dame an der Hotline sendet mir ein Schreiben raus, dass der Wiederbeschaffungswert für das iPhone 399,- € beträgt, da der Preis von 249,- € 'nur' im Rahmen der Frühlingsaktion möglich war.


    Lasse mich jetzt mal überraschen, wie die Versicherung reagiert. Werde dann hier berichten ...


    Danke und Gruß
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • das das gerät aber kein totalschaden ist, wird es wohl nicht zum wiederbeschaffungswert ersetzt werden... ;)
    von daher: so leid es mir tut, du wirst dich mit einem reparierten oder geswappten anfreunden müßen :p


    die letzten schäden, die ich hatte waren ein versenktes 8210 & ein geflutetes r320 & ein runtergefallenes/zerkratzes 6310i.
    in den beiden wasser-fällen wollten die beiden versicherungen die alten geräte haben und haben vermutl. damals schon geprüft, ob es ein totalschaden war.
    beim 6310 wurde von der versicherung nur der oberschalentausch bezahlt...
    falls nach prüfung noch mehr festgestellt wird (platinen-schaden o.ä.) könnte es halt ein totalschaden sein. ob diese prüfung von der versicherung aber objektiv oder eher kostenoptimierend erfolgt halte ich für fraglich.
    daher lieber vorher von tmd checken lassen.
    am besten mit der versicherung mal sprechen.
    weiß von unserer devk-agentur, daß die bis 500 oder 1000€ vor ort regulieren dürfen. wenn er schon so lange dort kunde ist, hat man idr. ja auch nen "gute" ansprechpartner...


    aber bewundernswert, daß er immer noch ein guter freund ist :p :D

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Zitat

    Original geschrieben von lart
    aber bewundernswert, daß er immer noch ein guter freund ist :p :D


    Ich hatte auh schon mehrere die das iPhone mal unbedingt in die Hand nehmen wollten. Zum Glueck ist nichts passiert. Selbst wenn, ist doch dafuer genau die Versicherung da.


    Ich nehme an, die Haftpflicht Versicherung wird bei einem so geringen Schaden, dir den Wiederbeschaffungswert, ggfs. ohne MWST, erstatten.


    Kommt aber auf den Schadenbearbeiter an, bzw. eventuell auch an dem Kundenberater, die stellenweise ja auch Regulierungsvollmachten haben.


    Gruss Gunn

    stay hungry, stay foolish


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