Kann man jetzt auch mit LOOP zu PSMS wechseln?
Weiß jemand von euch, wie es den Loop-Karten aussieht? Bisher war es ja nicht möglich, von einer Loop-Karte in einen PSMS-Vertrag zu wechseln. Ist das jetzt dann auch möglich?
Gruß
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Kann man jetzt auch mit LOOP zu PSMS wechseln?
Weiß jemand von euch, wie es den Loop-Karten aussieht? Bisher war es ja nicht möglich, von einer Loop-Karte in einen PSMS-Vertrag zu wechseln. Ist das jetzt dann auch möglich?
Gruß
Hab bezueglich dessen mal ne Mail an die RegTp geschrieben und die haben gesagt, dass man nur die Nummer freigeben muss, aber nicht annehmen muss.
Das waere ja sozusagen, dass man den Betreibern einen kunden aufzwingt...
Aber nochmal zu dem Startguthaben und dem Formular bei Power SMS:
Ist das online formular nur ein Formular zum nachportieren oder ein normales?
Und bekommt man die 50 eur guthaben gutgeschrieben oder nicht?
Re: Kann man jetzt auch mit LOOP zu PSMS wechseln?
ZitatOriginal geschrieben von 6210
Weiß jemand von euch, wie es den Loop-Karten aussieht? Bisher war es ja nicht möglich, von einer Loop-Karte in einen PSMS-Vertrag zu wechseln. Ist das jetzt dann auch möglich?
Ab Februar soll man ja von einer LOOP Karte zu einem Vertrag unter Beibehaltung der Rufnummer wechseln können. Ob das auch zu Power SMS (sofort) möglich sein wird, wird sich zeigen. Bezweifle dies aber.
ZitatOriginal geschrieben von Siemens-S45- ...Das waere ja sozusagen, dass man den Betreibern einen kunden aufzwingt...
...
Nein! Ich bin der Letzte, der für einen Kontrahierungszwang plädiert, da kannst Du Dir sicher sein. Es geht mir ausschließlich darum, auch wenn ich mich wiederhole, daß wenn ich einen Neuvertrag abgeschlossen habe, der Netzbetreiber mich also bereits freiwillig angenommen hat, daß ich dann innerhalb der gesetzlichen Frist von 31 Tagen die Portierung meiner alten Nummer (alter Vertrag beendigt) beantragen kann. o2 will diese Portierung dann nicht annhemen, wenn es sich bei dem Vertrag um einen o2 Starter Power SMS Vertrag ohne Handy handelt . Dies ist IMHO entgegen den Vorschriften der RegTP:
Zitat...
Vom 1. November 2002 an können Verbraucher ihre Mobilfunkrufnummer auch bei einem Anbieterwechsel beibehalten. ...
Voraussetzung für die Nummernmitnahme ist der Abschluss eines Vertrags mit einem neuen Mobilfunkanbieter und die Beendigung des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter. Die Mitnahme der Rufnummer muss dabei beim neuen Mobilfunkanbieter beauftragt werden. Die Portierung kann frühestens am Tag der Beendigung des alten Vertrags erfolgen. Der Portierungsauftrag muss spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des alten Vertrags über den aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter eingegangen sein, ...
Gruß
muli
ZitatOriginal geschrieben von muli
Zitiertes Zitat: "Voraussetzung für die Nummernmitnahme ist der Abschluss eines Vertrags mit einem neuen Mobilfunkanbieter..."
Da haben wir es ja, der Abschluss ist erforderlich und wenn Du nun zu o2 gehst und sagst ich möchte meine Nummer in einen bestimmten Vertrag mitnehmen, so würde o2 den Vertrag einfach ablehnen können, ergo würde es nicht zum Abschluss des Vertrages kommen. Man KANN keinen Netzbetreiber verpflichten eine eingehende Nummernportierung zu akzeptieren, denn schließlich existiert immer noch soetwas wie eine Vertragsfreiheit. Wenn o2 nicht will, dann muss es auch nicht. Aber schließlich wäre das dumm, wenn man einen potentiellen Neukunden direkt wieder nach Hause schicken würde.
ZitatOriginal geschrieben von muli
Nein! Ich bin der Letzte, der für einen Kontrahierungszwang plädiert, da kannst Du Dir sicher sein. Es geht mir ausschließlich darum, auch wenn ich mich wiederhole, daß wenn ich einen Neuvertrag abgeschlossen habe, der Netzbetreiber mich also bereits freiwillig angenommen hat, daß ich dann innerhalb der gesetzlichen Frist von 31 Tagen die Portierung meiner alten Nummer (alter Vertrag beendigt) beantragen kann. o2 will diese Portierung dann nicht annhemen, wenn es sich bei dem Vertrag um einen o2 Starter Power SMS Vertrag ohne Handy handelt . Dies ist IMHO entgegen den Vorschriften der RegTP:
Du hast einen Denkfehler in Deiner Argumentation:
Wir müssen zei Fälle unterscheiden:
* Vertrag wird mit MNP beantragt.
Rein rechtlich muss der neue Netzbetreiber nicht verpflichtet Dich als Kunden mit der Portierung zu akzeptieren.
* Vertrag wird ohne MNP beantragt. Portierung im Nachhinein.
Rechtlich zählt nur, was Du bei Vertragsabschluss angegeben hast, von der MNP war damals noch keine Rede. o2 ist nicht verpflichtet die Nummer zu portieren. Wenn Sie es in einen bestehenden Vertrag machen ist das vielmehr Kulanz (Machen das die anderen Netzbetreiber?)
* Die 31 Tage, die Du für die Portierung Zeit hast und die gesetzlich vorgeschrieben sind, beziehen sich nicht ab der Zeit des Neuabschlusses, sondern ab der Kündigung des alten Vertrages.
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