DB - Was wenn keine Möglichkeit Zeitfahrkarte zu kaufen??

  • Hey, Forum!


    Ich habe eine Frage bzw. ein Problem, weswegen ich mich jetzt mit DB rumärgern darf.


    Ich habe vor ein Paar Wochen bei einem Kumpel, der 2 DB-Tarifgebiete von mir entfernt wohnt, gepennt und wollte von dort aus mit dem Zug zur Arbeit fahren.
    Am Bahnhof ist mir dann aufgefallen, dass meine Monatsfahrkarte abgelaufen war und ich eine neue brauchte.
    Und jetzt das Problem:
    An den "Standard"-Fahrkartenautomaten konnte ich aber keine Monatsfahrkarte für meinen 2 Tarifgebiete weiter entfernten Heimatort ziehen.
    Da ich natürlich keine Einzelfahrt zu meinem Arbeitsort löhnen wollte, bin ich also ohne Fahrkarte in den Zug eingestiegen und habe sofort den Schaffner aufgesucht und ihm mein Problem geschildert.
    Der Schaffner konnte mir angeblich auch keine Monatsfahrkarte verkaufen und wollte mir sofort 40,- Eur abknöpfen.
    Also musste ich dem Schaffner nach einiger Diskussion dann, unter Beisein eines herangerufenen Polizisten, meine Personalien geben.
    Nach der Ankunft an meinem Arbeitsort kaufte ich mir natürlich sofort eine neue Monatskarte.


    Nach 4 Wochen bekam ich ein Schreiben von der Fahrpreisnacherhebung mit der Aufforderung zur Zahlung von 40,- Eur.
    Ich widersprach direkt und schilderte meinen Fall und brachte zum Ausdruck, dass ich die geforderten 40 Euros nicht zahlen würde.


    Jetzt, weitere 4 Wochen später, bekomme ich einen Brief, dass mir die Forderung auf 20,- Eur gekürzt wird.


    Ich möchte nach wie vor nicht zahlen, da ich einfach keine Möglichkeit hatte, mir eine gültige Monatsfahrkarte zu kaufen!
    Meine abgelaufene Fahrkarte war bis zum Vortag gültig und nach Ankunft am Zielort, also der nächsten Möglichkeit die für mich benötigte Fahrkarte zu erwerben, habe ich dies auch getan.


    Ich finde es lächerlich, dass DB alle Fahrkartenschalter schließt, es dann aber an den Automaten nicht mal abbilden kann eine Zeitfahrkarte ab einem anderen Tarifgebiet zu lösen!
    DB hätte es wohl gerne, dass ich für diese Fahrt zusätzlich eine Einzelfahrt für 10,- Eur bezahl hätte, obwohl diese Fahrt durch meine Monatsfahrkarte abgedeckt ist!


    Und wenn ich mich halt auf den Weg des öffentlichen Personenverkehrs begebe und es quasi kein zurück mehr gibt, dann kann ich als zahlen wollender Kunde doch erwarten, dass ich die für mich benötigte Zeitfahrkarte erhalte - wenn schon nicht am Automaten, dann halt vom Schaffner.
    Zumal diese Fahrt vom zwischen meinem Abfahrts- und Zielort gelegenen Ort durch meine Monatsfahrkarte sowieso abgedeckt gewesen wäre.



    Was sagt ihr dazu? Habe ich ein Recht darauf, dass mir eine Zeitfahrkarte auch an einem Ort eines anderen Tarifgebiets ausgestellt werden muss?


    Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Kann die Bahn auf eine Zahlung der 20 Euro klagen?



    Danke für eure Hilfe schon Mal im Voraus!

  • Zitat

    Original geschrieben von mastaplan2k2
    die ermässigten 20€ zahlen und gut isset. :rolleyes:


    als Lehrgeld abhaken...


    warum? find ich dumm wenns doch andere lösungen gibt. scheint wohl standartsatz hier zu sein

  • Letztendlich bist du ohne Fahrkarte in den Zug gestiegen und seit April 08 kann man soweit ich weiß auch keine Fahrkarte beim Schaffner kaufen.
    Da du oft mit der Bahn unterwegs bist, ist dir das sicher auch bekannt.
    Deshalb ist das meiner Meinung nichts anderes als Schwarzfahren und die Bahn hat dadurch ihr Recht von dir die 40€ zu verlangen.
    Sie bieten dir jetzt an 20€ zahlen, würde ich einfach zahlen und abhaken.


    Finde die Bahn kommt dir hier sogar sehr entgegen, da würde ich echt nicht mehr weiter verhandeln. ;)

  • Hier bei uns kann man schon seit einer Ewigkeit keine Fahrkarten mehr im Zug kaufen.


    Die Sache an sich ist eigentlich ganz klar. Der Threadstarter hat versäumt, sich rechtzeitig seine neue Fahrkarte zu kaufen und ist schwarz gefahren. Punkt. Wenn die Bahn ihm jetzt entgegen kommt, sollte er die 20 Euro zahlen und gut ist. Sonst kann es wirklich passieren, daß die einen anderen Weg gehen. Ob sich das lohnt, ist eine andere Sache.




    tobifr

  • nicht immer schwarz-weiss denken. Der TE hatte ja keine Möglichkeit üperhaupt eine Karte zu kaufen. Ich argumentier jetzt einfach mal mit 242 BGB ;) und wenn die Bahn selbst schum um 20 Euro runtergeht ist das ja schon fast ein eingeständnis. Also weiterkämpfen.

  • klar hätte er eine Fahrkarte kaufen können - er wollte aber eine bestimmte die es nicht gab.


    Ich finde das entgegenkommen der Bahn angemessen und empfehle die 20,-€ zu bezahlen da eigentlich schwarz gefahren wurde.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • also grundlegend, wie lange wart die Zeitfahrkarte abgelaufen.


    Soweit ich weiß sind zumindest die Monatskarten auch noch am ersten Werktag des Folgemonats bis xUhr gültig (glaub 10 oder 12 Uhr)


    das wissen die meisten nicht, dadurch hast du die Chance dir deine neue Monatskarte dann zb an einem größeren Bahnhof zu kaufen.



    Aber mal angenommen die Karte war bereits länger abgelaufen dann ist die Bahn doch vollkommen im Recht.


    DU bist ohne gültige Fahrkarte eingestiegen obwohl du wusstest, dass du eine brauchst.


    Und DU hast verschlafen dir rechtzeitig eine neue zu kaufen (das kann man auch schon einige Tage vorher)

  • Eine Zeitkarte gilt bis 12 Uhr des nächsten nicht mehr in der Zeitkarte beinhalteten Werktages. War dieser Zeitpunkt evtl. bei dir noch unterschritten?

  • Danke erst Mal für die Antworten.


    Also die Fahrkarte war am Vortag noch gültig.
    Allerdings weiß ich nichts davon, dass die Zeitfahrkarte noch bis zum nächsten, abgelaufenen Tag 12.00h gilt.
    Die Regelung sollte so sein, dass die Monatsfahrkarte vom 12.05. bis einschließlich dem 12.06. gilt und nicht bis zum 13.06. 12.00h?
    Aber wenn das tatsächlich so ist, dann wäre meine Fahrkarte auf jeden Fall noch gültig gewesen, weil es morgens am Tag nach Ende der eigentlichen Gültigkeit war (nach oben genanntem Beispiel der 13.06. 08.00h)!


    Und wegen "verschlafen" die neue Fahrkarte rechtzeitig zu kaufen:
    An diesen "Standard-"Automaten kann man sich nur eine, ab Zeitpunkt des Kaufs gültige, Monatsfahrkarte lösen, es gibt keine Möglichkeit den Beginn der Laufzeit auszuwählen. D.h. wenn ich mir 2 Tage vor Ablauf meiner alten Monatskarte schon eine neue kaufe, dann habe ich 2 Tage verschenkt, weil die neue Karte ab Zeitpunkt des Kaufs für einen Monat gültig ist.


    Dass ich ohne Fahrkarte in den Zug eingestiegen bin, das ist schon klar.
    Nur was hätte ich bitte machen sollen? DB weitere 10,- Eur schenken sollen, obwohl die Fahrt mit der Monatskarte, die mir verweigert wurde, abgedeckt gewesen wäre!?

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