DB - Was wenn keine Möglichkeit Zeitfahrkarte zu kaufen??

  • Zitat

    Original geschrieben von manuelr
    nicht immer schwarz-weiss denken. Der TE hatte ja keine Möglichkeit üperhaupt eine Karte zu kaufen.

    Natuerlich hatte er das. Nur nicht eben die, die er gerne kaufen wollte. Die gibt's eben nur an einem anderen Schalter - PP wuerd ich sagen.


    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Die Regelung sollte so sein, dass die Monatsfahrkarte vom 12.05. bis einschließlich dem 12.06. gilt und nicht bis zum 13.06. 12.00h?

    Die Karte gilt natuerlich immer vom 12. bis zum 11. des naechsten Monats. Sonst wuerde sich das ja jeden Monat um nen Tag verschieben.

  • Du sprichst immer von Tarifgebieten, sowas gibt es im DB-Tarif eigentlich nicht.


    Ich vermute daher, dass du innerhalb eines Verkehrsverbundes fahren wolltest. Diese Tarife legt die Bahn nicht selbst fest. Es ist schon lange so, dass in Zügen des Nahverkehrs keine Fahrkarten mehr verkauft werden (bis auf Ausnahmen z.B. Automat gestört), du hättest aber am Automaten z.B. eine Fahrkarte Anfangstrecke nehmen können. Das alles gilt aber nur für den DB-eigenen Tarif, sollte es sich um einen Verkehrsverbund handeln, macht der seinen Tarif selber.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Die Karte gilt natuerlich immer vom 12. bis zum 11. des naechsten Monats. Sonst wuerde sich das ja jeden Monat um nen Tag verschieben.


    Das kommt auf den Verkehrsverbund an. War das eine Zeitkarte für einen bestimmten Verkehrsverbund? Für die DB-Zeitkarten gilt:


    Zitat

    Zeitkarten gelten bis 12.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktages.


    Quelle: Punkt 6. der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten)
    http://www.bahn.de/p/view/mdb/…MDB48922-nvs_07.04.08.pdf


    Da müsstest du dir mal anschauen, was für dich gilt.

  • Sofern die alte Monatskarte noch vorhanden ist, sollte sich der Gültigkeitszeitraum eindeutig klären lassen.


    Wenn die Karte dann zum besagten Zeitpunkt noch gültig war (und es sich nicht um eine übertragbare Karte handelt), dann kannst du der Bahn noch einmal schreiben (Kopie der Karte beilegen) und um eine Herabsetzung des erhöhten Fahrpreises auf 7,- EUR bitten.


    Günstiger wird es nicht.


    Vengo


    PS: Im Fall einer Ablehnung würde ich die 20,- EUR zahlen und als Lehrgeld verbuchen.

  • zahl einfach die 20€ und gut is es...


    is mir auch schon passiert, weil 50€ der automat nicht genommen hat, ab zum schaffner der sich dann als kontrolleur herausgestellt hat. prima sache, gleich mal als schwarzfahrer beschimpft worden.


    als kleine anmerkung, ich hab seit meinem 16ten lebensjahr ne bahncard50 first class und dementsprechend umsatz generiert, wovon der kasper natürlich nichts wusste..


    n kurzer anruf bei der bahncardhotline, n paar klärende worte, handy dem kontrolleur kurz in die hand gedrückt und der war danach ganz freundlich... :top:

    Mein Posting enthält in 5 von 5 Fällen Ironie. Bitte berücksichtigen Sie dies, um Missverständnisse zu vermeiden..Schwarzer Humor inbegriffen

  • Ja, das habe ich nicht erwähnt, dass es um eine Fahrt RMV(Rhein-Main-Verkehrsverbunds)-Netz geht, weil ich dachte, dass die selben Bedingungen wie bei DB bestehen. Schließlich erhebt DB ja jetzt auch die Forderung.


    Folgendes habe ich zur Gültigkeit gefunden:
    Die Monatskarte für Erwachsene gilt vom ersten Gültigkeitstag bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich).
    Der Starttermin ist frei wählbar; lediglich am Fahrkartenautomaten gekaufte Fahrkarten gelten immer ab dem Kauftag.


    Also ist die Fahrkarte nicht noch am Tag nach eigentlichem Gültigkeitsende bis 12.00h gültig und ich werde mich nicht darauf berufen können.



    Aber ist es nicht totale Kundenverarsche, wenn meine Monatsfahrkarte (,die ich nicht kaufen konnte,) für diese Fahrt gültig gewesen wäre, ich mir dann zusätzlich eine weitere Fahrkarte für knapp 10,- Eur kaufen muss!?
    In Frankfurt z.B. stehen diese Automaten, an denen ich mir jede beliebige RMV-Zeitfahrkarte auch für ein beliebiges Datum in der Zukunft lösen kann. Und dann kann ich auch noch an den Schalter zum Kaufen.
    Wenn DB oder RMV es nicht realisieren können die für mich passende Fahrkarte zu verkaufen, dann ist das doch eigentlich nicht mein Problem! Dann sollen sie keine "Standard-"Automaten mehr aufstellen, keine Schalter dicht machen oder die Schaffner einfach anweisen in solchen Fällen die entsprechende Fahrkarte zu verkaufen!

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Wenn DB oder RMV es nicht realisieren können die für mich passende Fahrkarte zu verkaufen, dann ist das doch eigentlich nicht mein Problem!

    Natuerlich (!) ist das dein Problem. Du kannst auch nicht im Restaurant sagen: "Sorry, zahlen kann ich nicht, meine Bank stellt mir keine Moeglichkeit zum kostenlosen Bargeldabheben zur Verfuegung."


    Du willst die Leistungen des RMV in Anspruch nehmen, dafuer diktieren die nunmal die Bedingungen. Wenn diese fuer dich nicht akzeptabel sind, fahr doch Taxi oder Fahrrad.

  • Kommt mal wieder herunter :-)


    Ich kenne / kannte das so:


    wenn man keine "genau passende" Zeit-Fahrkarte lösen kann, dann löst man zunächst die auf die zu fahrende Strecke passende Einzelfahrkarte.


    Beim Lösen der Zeit-Fahrkarte am Schalter legt man die Einzelfahrkarte zur An- / Verrechnung vor.


    Bei DB geht es, ob es der RMV auch so macht, das müsste man mal eruieren.

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi


    Dass ich ohne Fahrkarte in den Zug eingestiegen bin, das ist schon klar.


    Nur was hätte ich bitte machen sollen? DB weitere 10,- Eur schenken sollen, obwohl die Fahrt mit der Monatskarte, die mir verweigert wurde, abgedeckt gewesen wäre!?


    Für mich wäre das die Lösung gewesen.


    Hätte wäre wenn zählt nicht. :D


    Dir wird "die Monatskarte verweigert" bzw. es gibt sie an diesem Standort nicht --> also normale Karte kaufen!


    Auch wenn sie 10 Euro kostet.


    (10 sind übrigens weniger als die 20, die du jetzt zahlen mußt ;) )

    Gruß, lazybee

  • Rechtlich gesehen hast Du evtl. wirklich Pech gehabt. Grundsätzlich ist ein Unternehmen ja nicht gezwungen, Dir irgendwelche Fahrkarten zu verkaufen. Theoretisch könnten sie auch sagen, dass es am Bahnhof X nur noch Bahncards 100 gibt ;).
    Aber: Beim öffentlichen Nahverkehr handelt es sich um eine Aufgabe, die eben nicht einfach nur dem freien Markt überlassen ist und das ist auch gut so. Schließlich sind viele Menschen zwingend darauf angewiesen und es handelt sich um ein natürlich Monopol. Moralisch gesehen ist die Bahn daher meiner Meinung nach verpflichtet, an jedem Automaten die gewünschte Monatskarte zu verkaufen. Wie es rechtlich steht, weiss ich leider nicht, aber evtl. ist es nicht ganz so übel wie es viele hier sehen. Ich würde erstmal einfach nicht aufgeben und mehr Druck machen. Z.B. Anrufen und Vorgesetzte verlangen. Hartnäckigkeit hilft manchmal und evtl. erreichst Du auch etwas für andere, die das gleiche Problem haben.

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