Hey, Forum!
Ich habe eine Frage bzw. ein Problem, weswegen ich mich jetzt mit DB rumärgern darf.
Ich habe vor ein Paar Wochen bei einem Kumpel, der 2 DB-Tarifgebiete von mir entfernt wohnt, gepennt und wollte von dort aus mit dem Zug zur Arbeit fahren.
Am Bahnhof ist mir dann aufgefallen, dass meine Monatsfahrkarte abgelaufen war und ich eine neue brauchte.
Und jetzt das Problem:
An den "Standard"-Fahrkartenautomaten konnte ich aber keine Monatsfahrkarte für meinen 2 Tarifgebiete weiter entfernten Heimatort ziehen.
Da ich natürlich keine Einzelfahrt zu meinem Arbeitsort löhnen wollte, bin ich also ohne Fahrkarte in den Zug eingestiegen und habe sofort den Schaffner aufgesucht und ihm mein Problem geschildert.
Der Schaffner konnte mir angeblich auch keine Monatsfahrkarte verkaufen und wollte mir sofort 40,- Eur abknöpfen.
Also musste ich dem Schaffner nach einiger Diskussion dann, unter Beisein eines herangerufenen Polizisten, meine Personalien geben.
Nach der Ankunft an meinem Arbeitsort kaufte ich mir natürlich sofort eine neue Monatskarte.
Nach 4 Wochen bekam ich ein Schreiben von der Fahrpreisnacherhebung mit der Aufforderung zur Zahlung von 40,- Eur.
Ich widersprach direkt und schilderte meinen Fall und brachte zum Ausdruck, dass ich die geforderten 40 Euros nicht zahlen würde.
Jetzt, weitere 4 Wochen später, bekomme ich einen Brief, dass mir die Forderung auf 20,- Eur gekürzt wird.
Ich möchte nach wie vor nicht zahlen, da ich einfach keine Möglichkeit hatte, mir eine gültige Monatsfahrkarte zu kaufen!
Meine abgelaufene Fahrkarte war bis zum Vortag gültig und nach Ankunft am Zielort, also der nächsten Möglichkeit die für mich benötigte Fahrkarte zu erwerben, habe ich dies auch getan.
Ich finde es lächerlich, dass DB alle Fahrkartenschalter schließt, es dann aber an den Automaten nicht mal abbilden kann eine Zeitfahrkarte ab einem anderen Tarifgebiet zu lösen!
DB hätte es wohl gerne, dass ich für diese Fahrt zusätzlich eine Einzelfahrt für 10,- Eur bezahl hätte, obwohl diese Fahrt durch meine Monatsfahrkarte abgedeckt ist!
Und wenn ich mich halt auf den Weg des öffentlichen Personenverkehrs begebe und es quasi kein zurück mehr gibt, dann kann ich als zahlen wollender Kunde doch erwarten, dass ich die für mich benötigte Zeitfahrkarte erhalte - wenn schon nicht am Automaten, dann halt vom Schaffner.
Zumal diese Fahrt vom zwischen meinem Abfahrts- und Zielort gelegenen Ort durch meine Monatsfahrkarte sowieso abgedeckt gewesen wäre.
Was sagt ihr dazu? Habe ich ein Recht darauf, dass mir eine Zeitfahrkarte auch an einem Ort eines anderen Tarifgebiets ausgestellt werden muss?
Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Kann die Bahn auf eine Zahlung der 20 Euro klagen?
Danke für eure Hilfe schon Mal im Voraus!