ZitatOriginal geschrieben von StebuEx
Der entscheidende Punkt an der Vollkaskosache ist aber, daß der Vertrag die "Gap"-Klausel enthält.
Die ist meines Wissens bei allen original BMW-Leasingverträgen standardmäßig enthalten. Allerdings, soweit ich weiß, unter der Bedingung einer schnellen Schadensregulierung.