Unfall mit Leasingfahrzeug

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Der entscheidende Punkt an der Vollkaskosache ist aber, daß der Vertrag die "Gap"-Klausel enthält.


    Die ist meines Wissens bei allen original BMW-Leasingverträgen standardmäßig enthalten. Allerdings, soweit ich weiß, unter der Bedingung einer schnellen Schadensregulierung.

  • Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    totalschaden ist doch wenn mehr als 80% vom fahrzeug kaputt sind oder nicht ?


    oder die Reparatur den Wert des Wagen überschreitet. Wirtschaftlicher totalschaden nennt man das dann.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden

    gruss Stephan
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  • Wie schon geschrieben: Nicht rumraten, sondern mit dem zuständigen Ansprechpartner bei BMW das klären. Dafür gibt es einfach zu viele verschiedene Möglichkeiten der Vertragskonstellationen bei Leasingfahrzeugen.


    Und ansonsten: Sofern es kein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte darfst Du neben der SB auch noch 10% der Reparaturrechnung als Wertminderung an BMW zahlen.

  • Mein Onkel ist Kfz-Gutachter und ist sich sicher,dass es ein Totalschaden ist.Es ist ein BMW 1er der keine 5 Monate alt ist.Aber gut,werde den Rest bei der Unfallhotline klären.Trotzdem danke für eure Antworten :top:

    20 x in der Vertrauensliste

  • Die Versicherung meiner Leasing erstattet in den ersten 18 Monaten den vollen Kaufpreis bei Totalschaden, also mal nachschauen wie das bei dir geregelt ist.

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