ZitatOriginal geschrieben von mario.meininger
Diese Praxis von o2 ist eigentlich illegal und sollte vor einem Gericht scheitern. Schließlich können die sehr wohl erkennen wieviel EasyMoney Guthaben auf einer Karte aufgeladen wurde. Hier gilt wohl nur den Kunden zu schikanieren.
Die rechtlich unhaltbare Praxis, sich von Kunden aufgerubbelte und aufgeladene Cashkarten vorlegen zu lassen, hat(te?) IMHO Vodafone auch, wenn es um die Kündigung von Callyas ging. Steht hier irgendwo in den Tiefen von TT.