Problem mit Samanyo.de

  • Hallo,


    hab aktuell ein Problem mit dem Internetversand Samanyo.de - und wollte mal eure Meinung/Rat dazu hören.


    Auf der Suche nach einem SE W890i bin ich auf eben diesen shop gekommen. Viele Preise waren nur wenige Euro Beträge, das W890i war wie einige andere Handys sogar nur mit € 0,- ausgezeichnet. Offensichtlich ein Auszeichnungsfehler ganz klar. Ich habe dann (dummerweise) einfach gedacht "och probierst du mal was passiert" und bestellt. Per Nachname für € 12,50. Kurz darauf kam eine Bestätigung per email, Betrag ebenfalls € 0,- + € 12,50, in der jedoch drinn stand, dass es sich nur um eine unverbindliche Antwortmail und nicht um die kaufvertragliche Annahme handelt. Soweit so gut. Dachte mir, die werden schon entweder nichts weiter machen oder per email den korrekten Preis hinterherschicken.


    Ca. eine Woche später kam dann ein Nachnahmepacket für über € 260,-, welches ich natürlich nicht annehmen wollte. Ein Gerät für € 260,- hatte ich schlicht nicht bestellt.


    Jetzt das eigentliche Problem:


    Ich habe jetzt einen Brief erhalten (Zugang 09.05.2008) , der da lautet:


    "Sehr geehrter Herr xxx,


    wir nehmen Bezug auf Ihren Einkauf in unserem Haus.


    Sie haben die Annahme des Pakets (...) verweigert. Dadurch sind Kosten i.H.v. € 23,50 entstanden (Versand € 16,- + Servicepauschale € 7,50), welche nunmehr von Ihnen zu tragen sind.


    Fristsetzung zum 16.04.2008 (Brief kam wie gesagt gestern, den 09.05.)


    Sollte der Betrag nicht innerhalb vorgenannter Frist auf unserem Konto verzeichnet sein, werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Angelegenheit zur Bearbeitung an unsere Rechtsanwältin weiterleiten.


    mfg Samanyo GmBH"


    Ein schlechter Scherz oder kann das sein? Was sagt ihr dazu?




    :eek: :confused:

  • Solche Angelegenheiten erörtert man am effektivsten per Telefon. Einfach mal am Dienstag anrufen und die Sachlage mit Verweis auf den angebotenen Preis klären.

  • Aber legitim ist es auf keinen Fall. Solange sie dich nicht informiert haben, dass sich der Preis sich ändert und du zugestimmt hast, gilt der Kaufvertrag ja über den alten Preis.
    Steht denn in den AGB dazu irgendwas? Auch wenn sowas wahrscheinlich nicht legal wäre.
    Ich hatte letztens mal bei Photo Porst ein W910i bestellt, weil es wegen einem Preisfehler 115 Euro gekostet hat. Wurde halt storniert.

  • Hatte auch mal ein Problem mit Samanyo.de ! Habe dort ein W660i in Rot per Nachnahme bestellt, dies war als Sofort Lieferbar gekennzeichnet. Naja nach einer Woche war es immer noch nicht versendet und ich habe mal Nachgefragt! Es war natürlich nicht lieferbar, aber immer noch auf der Website als Lieferbar gekennzeichnet. Erst auf androhen der Stornierung wurde mir dann geantwortet und es sollte innerhalb der nächsten Tage auf den Weg gehen. Naja 2 o. 3 Tage später wurde es dann versendet und kam sogar noch am gleichen Tag per GLS bei mir an! Im Endeffekt also alles gut gegangen aber hat lange gedauert und auch nur auf mein Drängen..

  • Zitat

    Original geschrieben von Tobias8888
    Aber legitim ist es auf keinen Fall. Solange sie dich nicht informiert haben, dass sich der Preis sich ändert und du zugestimmt hast, gilt der Kaufvertrag ja über den alten Preis.
    Steht denn in den AGB dazu irgendwas? Auch wenn sowas wahrscheinlich nicht legal wäre.
    Ich hatte letztens mal bei Photo Porst ein W910i bestellt, weil es wegen einem Preisfehler 115 Euro gekostet hat. Wurde halt storniert.


    Es gilt kein Kaufvertrag, da ein solcher zwei übereinstimmende Willenserkärungen erfordert, die hier offensichtlich nicht vorliegen.
    Das Versenden des Pakets für 260 EUR war eine Ablehnung des Angebots des Threaderstellers in Verbindung mit einem neuen Angebot. Dieses hat er natürlich nicht angenommen. Ein Vertrag kam somit nie zustande. Womit der Anspruch auf die 23,50 begründet sein soll ist mir schleierhaft...
    Ich würde einfach anrufen und ihnen den Sachverhalt schildern...Samanyo kann ja auch die Rechtsanwältin fragen, die wird ihnen auch nichts anderes sagen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von dre1z3hn
    Es gilt kein Kaufvertrag, da ein solcher zwei übereinstimmende Willenserkärungen erfordert, die hier offensichtlich nicht vorliegen.
    Das Versenden des Pakets für 260 EUR war eine Ablehnung des Angebots des Threaderstellers in Verbindung mit einem neuen Angebot. Dieses hat er natürlich nicht angenommen. Ein Vertrag kam somit nie zustande. Womit der Anspruch auf die 23,50 begründet sein soll ist mir schleierhaft...
    Ich würde einfach anrufen und ihnen den Sachverhalt schildern...Samanyo kann ja auch die Rechtsanwältin fragen, die wird ihnen auch nichts anderes sagen ;-)


    Die berufen sich wohl auf die §§ 293 & 298 BGB. Dann wären die 23,50 durch § 304 BGB gerechtfertigt. Allerdings ist natürlich gar kein Kaufvertrag gemäß § 433 zustande gekommen, wie du schon treffend ausformuliert hast. :D

  • Die berufen sich auf gar nichts :)


    Das ist eine riesen Sauerei, armen, kleinlauten Kunden ein wenig Servicepauschale aus dem Ärmel zu ziehen.


    Ein Kaufvertrag wurde wie treffend gesagt nie abgeschlossen! :)


    Eindeutig Dissens vorliegend, dass Angebot des Shops wurde zulässig abgelehnt.
    Die Anwältin möchte ich kennen lernen.


    mfg


    PS:


    Hallo an alle, habe mich soeben auch mal angemeledet :)


    Zum nachlesen:
    invitatio ad offerendum
    § 150 II BGB

  • sowas in der art habe ich mir auch gedacht. Die frage ist nur was tun? ich werd dienstag mal durchrufen und die mal fragen, ob die zu lange in der sonne gelegen haben, aber so wie der brief klingt wollen die wohl um jeden Preis € 23,50 von mir. Also was tun wenn die weiter Mahnungen oder noch besser Inkassobüroschreiben schicken?


    Das Beste find ich ja die Frist zum 16.04. in einem Brief vom 09.05. :p

  • Frag Sie klipp und klar nach der Anspruchsgrundlage für die Zahlung des Preises!


    Hast du eine Rechtsschutzversicherung?


    Die Frist ist lächerlich! So auch nicht durchsetzbar!

  • Zitat

    Original geschrieben von Icebone
    Also was tun wenn die weiter Mahnungen oder noch besser Inkassobüroschreiben schicken?


    Nix. Auf den Mahnbescheid warten und diesem fröhlich widersprechen. ;)

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