Ganz so einfach ist es nicht. Hier verhindert ja Drillisch, dass der Vertragsinhaber erkennt, dass eine Portierung durchgeführt wird und es somit seinen Gesprächspartnern mitteilen kann.
Der Schaden kann sogar unmittelbar beim Kunden liegen. Beispiel: Der Kunde hat einen T-Mobile-Vertrag, den er selber nutzt und eine Maxxim-Karte, die Frau/Freundin/Sonstwer nutzt. Nach Portierung der Maxxim-Karte fallen auf dem T-Mobile-Vertrag Mehrkosten an. Ist der Kunde jetzt selber schuld, weil er nicht vor der Anwahl seiner eigenen Maxxim-Karte die Netzzugehörigkeit getestet hat, obwohl er selber keine Portierung veranlasst hat, sondern vom Anbieter lediglich eine "verbesserte SIM-Karte" zugeschickt bekommen hat? Ich meine nein. Hier bestünden m.E. gute Chancen auf Schadensersatz. Und selbst dann, wenn es unterschiedliche Vertragspartner sind, zum Beispiel Eheleute, die aber wissen, dass der andere keine Portierung veranlasst hat. Bei einem x-beliebigen Dritten sieht das natürlich anders aus.