maXXim: 8 Cent pro Minute und SMS in alle Netze

  • Hallo,


    nach Maxxim findet nun die Beglückung der simply-Widerspruchs-Kunden statt. Zumindest habe ich Post bekommen, wie toll doch modernisiert wird.


    Klagen wird sich natürlcih nciht lohnen. Ob die Portierungsgebühr erhoben werden darf, halte ich aber unter den Umständen auch für fraglich.


    Abseits davon sind natürlcih andere interessante Fragen. Wäre natürlcih schön, wenn da jemand mal alle Hebel in Bewegung setzt, der davon betroffen ist...Konstellaitno...jemand hat eine Netzflat, Drillisch verschweigt arglistig den Netzwechsel. Der Anrufer ruft an und produziert eine horrende Rechnung. Das wäre mal interessant.


    Abgesehen davon noch so Fragen...man bricht den alten Vertrag, stellt einseitig auf einen neuen um....wie soll der überhaupt dann wirksam werden? Der alte bleibt somit bestehen, weil nicht gekündigt und der neue wird nciht wirksam, weil die Mehrheit der Kunden überhaupt niht weiß, dass sie gerade einen Vertrag schließen....
    Und wenn das nicht wirksam ist, ist die Frage, ob ich nicht jederzeit, solange ich keine Kenntnis habe, das Geld zurückfordern kann......


    Gruß


    Snaggle

  • Zitat

    Original geschrieben von Snaggle
    ...
    Und wenn das nicht wirksam ist, ist die Frage, ob ich nicht jederzeit, solange ich keine Kenntnis habe, das Geld zurückfordern kann......


    Gruß


    Snaggle


    Welches Geld?

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Welches Geld?


    Zitat

    ...Drillisch verschweigt arglistig den Netzwechsel. Der Anrufer ruft an und produziert eine horrende Rechnung....

  • Hallo,


    klar, die Konstellation vorher, wenn jemand aufgrudn des verschwiegenen Netzwechsels, den mir ja der Vertragspartner von Drillisch gar nicht mitteilen kann, weil er diesen arglistig verschwiegen hat, eine horrende Rechnung produziert bekommt....


    Das kann ich mir durchaus vorstellen, dass das passieren kann und auch wird.


    Meinte aber auch einen anderen Fall.....ist der Simkartenwechsel ein Neuvertrag?...


    Ich habe einen laufenden Vertrag mit Drillisch ..über Netz D1.......Drillisch tauscht jetzt die Karte und bricht diesen Vertrag und AGB in voller Absicht und verschweigt das. Weder werde ich seitens Drillisch darauf hingewiesen noch wird der alte Vertrag unter den eigentlichen Konditionen, also D1, gekündigt.


    Eine einseitige Vertragsänderung kann nicht wirksam sein. Da es systematisch gemacht wird, kann man sich ja kaum darauf zurückziehen, dass die Dienstleistung vertragsgemäß erbracht wird. Zumal man sich ja dem auch durch vorherigen Versuch der AGB-Änderung bewusst war.


    Frage also....ist nach dem Simkartenwechsel rechtlich gesehen ein Neuvertrag geschlossen worden oder bleibt der alte Vertrag bestehen?


    Drillisch hat den alten Vertrag nicht gekündigt, der läuft somit weiter. Über den neuen Vertrag wurde ich nicht informiert.


    Was passiert also, wenn ich in zwei Jahren feststelle, dass ich für eine Dienstleistung bezahlt habe, die ich niemals beauftragt habe, sogar aufgrund von Arglist zustande kam?
    Meine Frage also...was passiert, wenn dann jemand auf die Idee kommt, dass er jegliche gezahlten Verbindungsentgelte zurückfordert, weil er für eine Dienstleistung bezahlt hat, der nie niemals beauftragt hat.


    Selbst, falls es kein Neuvertrrag ist, was ist, wenn jemand in zwei Jahren sagt...oh..ich habe gerade festgestellt, dass ihr eure Dienstleistung absichltich vertragswidrig erbringt...und das in voller Absicht und Arglist seit April 2012...tut mir leid...aber das ist nicht vereibnart....das Geld will ich zurück.....


    Natürlcih sind das theoretische Fragen....wenn Drillisch clever ist, wird man socleh Fragen vorher durchdcht haben. Möglicherweise mit dem Ergebnis, da besteht keine Gefahr, oder aber da besteht eine Gefahr, die wird aber von unseren rechtsunkundigen, uninformierten Kunden niemand erkennen. Also kalkuliertes Risiko.


    Falls letzteres, beginnt ja der Spaß da, wo die Kunden informiert werden....hihi....


    Ich hoffe, es ist verständlich, wo meine Frage oder Problem liegt...


    Gruß Snaggle

  • Das mit dem neuen Vertrag sehe ich nicht so. Der alte Vertrag läuft ja (unter selber Kundennummer) weiter.


    Das mit dem AGB-Verstoß seitens Drillisch ist aber richtig, soweit der Kunde den neuen AGB widersprochen hat.


    Die Sache mit der gebuchten Flat eines Anrufers ins Telekom-Netz würde mich aber dann auch interessieren. Ich sehe in diesem Fall Drillisch als schadensersatzpflichtig. Man konnte dem Anrufer ja nicht mitteilen, daß ein Netzwechsel stattfand, weil man darüber nicht informiert wurde.

  • Der Anrufer hat weder mit Dir noch mit Drillisch einen Vertrag. Als mündiger Verbraucher obliegt es ihm, sich zu versichern, daß die Rufnummer welche er anruft auch dort liegt wo er es erwartet, vereinfacht aber provokativ gesagt. ;) Und Dir als Angerufenen ist ja kein Schaden entstanden!


    Auch mal provokativ (im Sinne für die Diskussion) eingeworfen:

    Zitat

    Selbst, falls es kein Neuvertrrag ist, was ist, wenn jemand in zwei Jahren sagt...oh..ich habe gerade festgestellt, dass ihr eure Dienstleistung absichltich vertragswidrig erbringt...und das in voller Absicht und Arglist seit April 2012...tut mir leid...aber das ist nicht vereibnart....das Geld will ich zurück....

    Wenn wir davon ausgehen, daß es ein neuer Vertrag ist, hast Du diesem durch die weitere Nutzung der neuen SIM ja zugestimmt. Wenn man den gestellten Gedankengang akzeptieren würde, könnte jedoch auch Drillisch Schadensersatz fordern, da eine Leistung ja erbracht wurde und im Falle der Anfechtung des Vertrages die Rückabwicklung natürlich (!) auch den Ersatz der von Drillisch bezogenen Leistungen beinhaltet.

  • Zitat

    Original geschrieben von jposel
    Der Anrufer hat weder mit Dir noch mit Drillisch einen Vertrag. Als mündiger Verbraucher obliegt es ihm, sich zu versichern, daß die Rufnummer welche er anruft auch dort liegt wo er es erwartet, vereinfacht aber provokativ gesagt. ;) Und Dir als Angerufenen ist ja kein Schaden entstanden!


    Auch mal provokativ (im Sinne für die Diskussion) eingeworfen:
    Wenn wir davon ausgehen, daß es ein neuer Vertrag ist, hast Du diesem durch die weitere Nutzung der neuen SIM ja zugestimmt. Wenn man den gestellten Gedankengang akzeptieren würde, könnte jedoch auch Drillisch Schadensersatz fordern, da eine Leistung ja erbracht wurde und im Falle der Anfechtung des Vertrages die Rückabwicklung natürlich (!) auch den Ersatz der von Drillisch bezogenen Leistungen beinhaltet.


    Hallo,


    Annahme...neuer Vertrag......mit dem Wechsel der SIM habe ich ja noch nicht zugestimmt. Es würde ja notwendig sei, dass ich mir bewusst wäre, dass ich einen neuen Vertrag schlösse. Dann wäre natürlcih möglicherweise der durch Stillschweigen annehmbar.


    Da Drillisch aber es ja absichtlich unklar kommuniziert und so tut, "als wenn nur der alte Vertrag mit neuen Simkarten" modernisiert wird, dürfte das nur für einen ganz geringen Teil der Kunden gelten....


    Die Maxxim-Karte hatte ich direkt gekündigt am 31.3....läuft am Monatsende aus......die wurde am 14.4 nicht deaktiviert und die neue D2-Karte ist nicht aktiviert worden....


    Soviel zur Märchenstunde, dass man die "laufende" Umstellung nicht stoppen kann. Gab vor ein paar Wochen eine Aussage dazu, dass jemand unfreiwillig zu O2 portiert wird, obwohl er widersprochen hatte....


    Gruß Snaggle

  • Zitat

    Original geschrieben von MontgomeryBurns
    Zitat:
    ...Drillisch verschweigt arglistig den Netzwechsel. Der Anrufer ruft an und produziert eine horrende Rechnung....


    Entschuldige, daß ist totaler Mumpitz. :rolleyes:
    Es handelt sich um die Kosten eines Dritten, der nicht Vertragspartner ist. Was für eine Flat jemand anderes gerade hat, spielt hier keine Rolle. Drillisch ist Dritten nichts schuldig.


    Wenn z.B. jemand anderes mit dem Du regelmäßig telefonierst absichtlich eine Portierung in ein anderes Netz macht, es Dir aber nicht mitteilt, würdest Du den allen ersntes Verklagen, wenn Dir plötzlich höhere Kosten entstehen?

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

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