ZitatOriginal geschrieben von fantomas
Laut meiner Kündigungsbestätigung wird die Portierungsgebühr vom Guthaben abgezogen. Jetzt muss ich allerdings noch nachfragen, ob ich aktiv entsprechend Guthaben aufladen muss oder ob die automatische Aufladung auch hierfür gilt.
Das muss dann neu sein, denn ich wurde aufgefordert (noch Anfang April), die 30,72 € an die bekannte Bankverbindung zu überweisen. Nach Eingang des Geldes dort wurde meine Nummer "freigegeben". Kann natürlich auch daran liegen, dass ich automatische Aufladung aktiviert und dementsprechend maximal <17 € an Guthaben hatte.