maXXim: 8 Cent pro Minute und SMS in alle Netze

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... "Congstar" für lau erworben. Die hat ja bis auf den 1 cent höheren Minutenpreis die selben Konditionen wie die "Maxxim"...

    Nein!
    congstar hat NICHT die selben Konditionen wie die "maXXim"!
    congstar ist nämlich nicht von Drillisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Nein!
    congstar hat NICHT die selben Konditionen wie die "Maxxim"!
    congstar ist nämlich nicht von Drillisch.


    Weiß ich schon, Congstar gehört nicht zu Drillisch, sondern ist eine Tochter der "T-Com". "Congstar" hat bis auf den 1 cent höheren Minutenpreis die selben Preise und nutzt ebenfalls das T-Mobile-Netz, wollte ich sagen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Ich halte es jedenfalls für höchst fragwürdig, Produkte derart anzupreisen die man noch nie selber benutzt hat und nur von Aussagen anderer kennt.

    Nexus 4 (Aldi Talk Paket 300)
    Gigaset AS280, Fritzbox Fon (sipgate plus, FreeVoipDeal, Telekom-SIP)

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... Congstar ... ist eine Tochter der "T-Com"...

    Nein!
    Die Congstar GmbH ist eine Tochter der Deutschen Telekom AG.
    T-Com ist rechtlich gar nicht selbständig.

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Was ist eine "SGH-Gültigkeit"?


    Start Gut Haben - Gültigkeit ;)


    Aber gilt das Startguthaben überhaupt als Aufladung? Wenn nicht, könnte theoretisch schon nach 2 Monaten eine Kündigung durch maXXim erfolgen, wenn innerhalb der ersten 2 Monate keine Nutzung der SIM-Card erfolgt. In den AGBs konnte ich zumindest keine Informationen zur Gültigkeit des SGH entdecken.



    Andy :)

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Nein!
    Die Congstar GmbH ist eine Tochter der Deutschen Telekom AG.
    T-Com ist rechtlich gar nicht selbständig.


    Hallo,


    drSeehas,


    jetzt sei mal nicht überpingelig, ein jeder weiß doch, wer mit "T-com" gemeint ist, der ehemalige Monopolist und Staatskonzern.


    Gruß


    Bernbayer

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Lies mal die AGB, Paragraph I, Abschnitt 3.
    Nur weils den Kartenpfand heute nicht gibt, heisst das nicht, dass Maxxim den nicht morgen einfuehren koennte ;) Auf Simply wurde da ja schon oft genug verwiesen, da lief es genauso.


    Solange ich nicht später geänderten AGB zustimme, gelten für mich die AGB bei Vertragsschluss.


    Gibt's einen Fall, wo Prepaid-Anbieter Bestandskunden später über geänderte AGB informiert haben (mit gleichzeitiger Rechtebelehrung des Kunden)?

  • Zitat

    Original geschrieben von C1-Dieter
    Solange ich nicht später geänderten AGB zustimme, gelten für mich die AGB bei Vertragsschluss...

    Richtig.
    Nur was nützt dir das, wenn dir dann Drillisch, äh, MS Mobile Services GmbH, oder doch die SIMply Communication GmbH kündigt?

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Lies mal die AGB, Paragraph I, Abschnitt 3.


    Nur weils den Kartenpfand heute nicht gibt, heisst das nicht, dass Maxxim den nicht morgen einfuehren koennte ;) Auf Simply wurde da ja schon oft genug verwiesen, da lief es genauso.


    Warum sollen die Ihre AGB nachträglich in der Hinsicht ändern, daß sie ein Kartenpfand einführen? Wenn die das wollten, hätten sie es gleich in Ihre AGB einfügen können. Außerdem muß der Kunde nachträglichen Änderungen an den AGB zustimmen. Eine ziemlich theorethische Diskussion - "Was nicht alles noch kommen könnte"

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • man muss den geänderten AGB nicht zustimmen: Es reicht nicht zu widersprechen, damit diese in Kraft treten können.


    Zitat

    Der Diensteanbieter kann die Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen oder die Servicepreise
    ändern, indem die Änderungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
    Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder
    per E-Mail einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen
    als genehmigt.

    Weitgehend harmlos ...

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