Ich will schon komplett weg von Drillisch und Konsorten.
maXXim: 8 Cent pro Minute und SMS in alle Netze
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Hhm, keine hat mehr Lust auf Experimente. Schade, hätte mich interessiert.
Dann bleibt ja nicht mehr viel Brauchbares, wenn es Telekom bleiben soll.
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Es wird wohl Congstar werden,da gibt es aktuell auch 25 € Guthaben bei Rufnummernmitnahme.
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So kommt Congstar ja doch noch zu seinen in Aussicht gestellten Neukunden.
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Maxxim wurde von Monat zu Monat nerviger,Mails,SMS und Anrufe der Hotline.Irgendwann hört es auf und bei den anderen Drillisch Ablegern wird das nicht anders werden.Zudem besteht ja die Gefahr in ein anderes Netz portiert zu werden...Nun ist ende Januar Schluß mit dem Laden.
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Wobei wohl bei ja/penny die REWE ein großes Interesse daran hat, dass alles bleibt, wie es ist und da scheinen sie ja auch was "geregelt" zu haben. Aber stimmt schon, eine Garantie gibt's da nicht.
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Maxxim hat nachgearbeitet. Seit heute kann ich im Servicebereich die Festnetzflat auch online bestellen oder kündigen.
Eine Mailanfrage von mir gestern zur Verlosung der HTC Desire S Handys für Neukunden wurde erstaunlich schnell in 2 Std beantwortet.Gruss Nato
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Jetzt ist die Karte schon einige Tage gekündigt und die Portierung zu Congstar ist auch durch.Trotzdem hat ich heute wieder einen Anruf von Maxxim auf dem Telefon.Ich hatte der Sache schriftlich widersprochen,die Karte ist gekündigt und trotzdem hören die nicht auf anzurufen.... :mad:
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Hallo zusammen,
ich habe von Maxxim noch den alten Klassic Tarif im Telekom-Netz. Jetzt kam eben gerade eine eMail rein, worin Änderungen der AGB innerhalb von 4 Wochen angekündigt werden. Wenn ich widerspreche, soll sich nichts ändern. Ansonsten behält sich maxxim vor, mich ohne Vorwarnung in ein anderes N etz umzuschalten. Falls der Dienst eingestellt wird, dann falle ich auch nicht als Kunde an die Telekom zurück... Aber schaut selber mal:
ZitatVon der Änderung betroffen sind die folgenden AGB-Bestimmungen:
Ziffer II. 1 AGB
Die bisherige Regelung"Die Leistungen des Diensteanbieters sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von Telekom Deutschland GmbH betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Die Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern bestehen."
wird ersetzt durch die folgende neue Regelung:
"Der Diensteanbieter erbringt gegenüber dem Kunden in Deutschland Telekommunikationsdienstleistungen. Zu diesem Zweck bezieht der Diensteanbieter die Netzleistungen von einem Netzinfrastrukturlieferanten (z.B. dem Betreiber eines Mobilfunknetzes). Die Auswahl des Netzinfrastrukturlieferanten einschließlich eines Wechsels des Lieferanten während der Vertragslaufzeit, liegt im Ermessen des Diensteanbieters; der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Mobilfunknetzes. Die Leistungen des Diensteanbieters sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von dem betreffenden Mobilfunknetzbetreiber bzw. sonstigen Netzinfrastrukturlieferanten betriebenen Netzes beschränkt. Die Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang der jeweilige Netzbetreiber mit den anderen Netzbetreibern entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen getroffen hat."
Ziffer XIV AGB
Die bisherige Regelung"Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder an eine andere Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom AG sowie an eine Gesellschaft des Konzerns der Drillisch AG (Wilhelm-Röntgen Straße 1-5, 63477 Maintal) ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig."
wird ersetzt durch die folgende neue Regelung:
"Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an eine der nachfolgenden Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig (Anschrift der Gesellschaft, soweit nicht abweichend angegeben: Wilhelm-Röntgen Straße 1-5, 63477 Maintal):
Drillisch AG;
Drillisch Telecom GmbH;
MS Mobile Services GmbH;
SIMply Communications GmbH;
MSP Holding GmbH;
b2c.de GmbH, Boschetsrieder Strasse 67-69, 81379 München;
1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur;
mobilcom-debitel GmbH, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf;
Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn;
Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf;
E-Plus Service GmbH & Co. KG, Edison-Allee 1,14473 Potsdam;
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München.Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten ist darüber hinaus auch an einen vorstehend nicht benannten Dritten ohne Zustimmung des Kunden zulässig. In diesem Falle wird der Diensteanbieter dem Kunden die geplante Übertragung per E-Mail oder auf andere Weise schriftlich mindestens 4 Wochen im Voraus mitteilen, und dem Kunden steht während eines Zeitraums von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Diensteanbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht sowie den Beginn der Frist hinweisen."
Die übrigen, unveränderten Bestimmungen können Sie Ihren bisherigen AGB entnehmen, die Sie in Ihrer persönlichen maXXim-Servicewelt finden.
Die Änderungen haben insbesondere keine Auswirkungen auf die günstigen maXXim-Tarife.
Sofern Sie mit der AGB-Änderung nicht einverstanden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, den Änderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab dem Zugang dieser E-Mail ganz oder teilweise zu widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte schriftlich per E-Mail an widerspruch@maXXim.de unter Angabe Ihrer Rufnummer im Betreff.
Widersprechen Sie nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die oben mitgeteilten Änderungen als von Ihnen genehmigt.
Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs wird Ihr Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisher geltenden Geschäftsbedingungen fortgesetzt.
Ich werde wohl widersprechen und die verbleibenden 80 Cent vertelefonieren. Das wars dann dort für mich...
CU
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Ah, dann wissen wir jetzt auch, warum es bei Maxxim bislang keine Zwangsverschickung ins o2-Netz gegeben hat und (ohne Einwilligung des Kunden) auch nicht geben wird.
Aber vermutlich werden die letzten störrischen Kunden, die den AGB widersprechen, früher oder später gekündigt.
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