PostIdent - mit Vollmacht?

  • Hallo,


    da ich leider nichts gefunden habe, hoffe ich hier auf eine Antwort. Meine Oma hat momentan sehr viel Geld auf einem Sparbuch oder Girokonto liegen, wo es natürlich kaum verzinst wird. Ich habe deshalb meiner Mutter vorgeschlagen ein Tagesgeldkonto für meine Oma zu eröffnen, um das Geld mal sinnvoll anzulegen.


    Jedoch funktioniert die Beantragung der Konten ja meistens per PostIdent-Verfahren, wo wir beim Problem wären. Meine Oma ist nicht mehr in der Lage dies zu machen, meine Mutter hat aber eine Vollmacht von ihr. Kann sie nun unter Vorlage des Personalausweises meiner Oma das PostIdent-Verfahren auf den Namen meiner Oma durchführen?


    Wäre super, wenn wer weiterhelfen konnte.


    Dominik

  • Seltsam, wenn ich genau diese beiden Suchbegriffe in die Suche eingebe, dann finde ich ein Posting von Charlie_D, welches Dir sagt, dass es nicht mit Vollmacht geht.

  • So pauschal wird man das nicht beantworten können.


    Warum kann die Oma kein PostIdent Formular, jedoch eine Vollmacht unterschreiben?


    Hat Deine Mutter dagegen eine notariell beglaubigte Handlungsvollmacht für Deine Oma, sollte es auch mit PostIdent kein Problem geben. Sollte deshalb, weil man natürlich nicht weiß, was die Postler so wissen.

  • Es gibt ja einmal das Verfahren zur Übergabe von Sachen (das war auch das Posting von Charlie_D) und das Ausweisen zur Beantragung von zB Tagesgeldkonten vor Ort in der Postfiliale.


    Bei Tagesgeldkonten muss man ja zum Postamt und sich da ausweisen und das schafft meine Oma nicht mehr. Eine Unterschrift daheim wäre kein Problem. Die Vollmacht wurde übrigens schon vor einigen Jahren ausgestellt, aber um was für eine es sich genau handelt, müsste ich nochmal erfragen.


    Danke für die bisherigen Antworten.


    //Edit: Danke Laubi!

  • Filiale: PostIdent Basic
    Zusteller: PostIdent Comfort


    -> Mit dem Absender verhandeln, daß Comfort gewählt wird. Steht aber irgendwie auch alles auf der Webseite der Post. Wetten?

  • Die Legitimation nach dem Geldwäschegesetz kann nicht über eine Vollmacht erfolgen. Sinn der Legitimation ist es festzustellen, dass die Person "gegenüber" (Augenscheinnahme) mit den vorgelegten Ausweispapieren übereinstimmt. Wie soll dies bei einer Vollmacht geschehen? Dort könnte höchstens der Bevollmächtigte legitimiert werden, nicht aber der Vollmachtgeber ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Doch:


    Eben nicht!!


    Da steht ausdrücklich "Eine vom Empfänger erteilte Vollmacht zum Empfang seiner Sendungen hat für Sendungen nach diesen AGB keine Gültigkeit."


    Eine Handlungsvollmacht ist was ganz anderes! Hier darf der Inhaber für den Austeller in seinem Namen rechtsgültige Geschäfte tätigen.

  • Zitat

    Eine Handlungsvollmacht ist was ganz anderes! Hier darf der Inhaber für den Austeller in seinem Namen rechtsgültige Geschäfte tätigen.


    Wobei ich der meinung von nutella bin. WAS ist ein Identverfahren? Dein gegenüber stellt fest, daß Du das bist, der auf dem Ausweis steht. Und das kann er eben nicht, wenn die Mutti das macht. Und darum gehts doch. Da kann ja jeder hinwandern.


    Oder steht irgendwo was anderes, was ich nicht finden konnte? Ja, was abholen ist was anderes :confused:

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